SPÖ und ÖVP sehen Konsequenzen aus Burgtheaterskandal, Opposition kritisiert mangelnde
politische Verantwortung
Wien (pk) – Die seit der Burgtheaterkrise öffentlich geführte Diskussion um Sinn und Zweck der
Bundestheater-Holding fand am 09.07. im Nationalrat ihren vorläufigen parlamentarischen Abschluss. Mit der
Novellierung des Bundestheater-Gesetzes soll die Stellung der Holding gegenüber ihren Tochtergesellschaften
in wirtschaftlicher und koordinativer Hinsicht gestärkt werden. Für diese Änderungen sprachen sich
SPÖ und ÖVP aus, die Opposition sah hingegen nicht die angekündigte tiefgreifende Reform. Sie kritisierte
zudem die Erhöhung der Basisabgeltung. Weitere Gelegenheit, die Lage der Bundestheater-Holding und insbesondere
ihre Mitverantwortung für die finanzielle Krise des Burgtheaters zu erörtern, bot der Bericht des Ständigen
Unterausschusses des Rechnungshofausschusses. Dieser hat, ausgehend von einem Bericht des Rechnungshofs, eine Prüfung
der Gebarung der Bundestheater-Holding GmbH vorgenommen. Schließlich wurde mehrheitlich eine Klarstellung
über Spesen für Beiräte und Jurys im Kunstförderungsgesetz beschlossen.
Bundestheater-Holding wird "Strategische Management Holding"
Mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz erhält die Bundestheater-Holding eine neue Organisationsstruktur.
Die Bestellung der kaufmännischen Geschäftsführung der Bühnengesellschaften liegt künftig
beim Kulturminister. Als Reaktion auf die finanzielle Lage wird außerdem die Basisabgeltung der Bundestheater
jährlich um 14 Mio. € erhöht. Ab 1. Jänner 2016 steigt sie von derzeit 148,936 Mio. € auf 162,936
Mio. €.
Wendelin Mölzer (F) erinnerte an den Finanzskandal am Burgtheater, der neben einem Bericht des Rechnungshofs
über zahlreiche Mängel in der Holding der Ausgangspunkt der Novellierung des Gesetzes war. Die Freiheitlichen
hätten als Konsequenz die Wiedereingliederung der Holding ins Kulturministerium gefordert, damit eine parlamentarische
Kontrolle möglich wird, sagte er. Ein anderer möglicher Weg wäre die tatsächliche Stärkung
von Holding und gleichzeitig der parlamentarischen Kontrolle. Beides geschehe nicht, kritisierte Mölzer, der
zudem auch die Anhebung der Basisabgeltung ablehnte. Geht es nach den Freiheitlichen, sollten eher Einsparungspotenziale
genützt werden. Außerdem ortete er einen seiner Meinung nach nicht ausreichend ausformulierten kulturpolitischen
Auftrag an die Holding.
Die vorgesehenen Regelungen sehen klare Verantwortungen vor, meinte hingegen Elisabeth Hakel (S). Die Töchter
der Holding bleiben künstlerisch unabhängig, die Holding selbst wird das Management und die wirtschaftliche
Steuerung stärker als bisher übernehmen. Die Funktion des kaufmännische Geschäftsführers
werde deutlich gestärkt, befand sie. Die Erhöhung der Basisabgeltung sei unumgänglich. Mit den dreijährigen
Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen Kulturministerium und Holding und der Holding und ihren Töchtern
werde die langfristige Planung und mehr Transparenz in der kaufmännischen Gebarung hergestellt. Hakel bewertet
deshalb die Novelle als die größte Strukturreform deren Bundestheater seit der Ausgliederung.
Keine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Bundestheater konnte hingegen Wolfgang Zinggl (G) erkennen.
Der mit der Zahlung verbundene kulturpolitische Auftrag wird seines Erachtens nicht geschärft. Statt einer
tatsächlichen Stärkung der Holding oder ihrer Auflösung habe man sich letztlich nur für eine
wesentlich schwächere Holding entschieden und dem Minister mehr Regulierungsmöglichkeiten eingeräumt.
Nach wie vor sei jedoch keine ausreichende parlamentarische Kontrolle möglich, bemängelte er. Als völlig
falsches Signal bewertete Zinggl die Erhöhung der Basisabgeltung als Reaktion auf das finanzielle Desaster.
Er brachte einen Abänderungsantrag ein, diese Erhöhung rückgängig zu machen, konnte sich mit
diesem Ansinnen aber nicht durchsetzen. Auch Harald Walser (G) kritisierte die Erhöhung der Basisabgeltung,
diese Mittel fehlten den unabhängigen Kulturschaffenden, meinte er. Der kulturpolitische Auftrag der Bundestheater
müsste viel umfassender diskutiert werden, forderte er.
Die Kultursprecherin der ÖVP Maria Theresia Fekter resümierte die Genese der Novelle zur Weiterentwicklung
der Bundestheater-Holding. Die geforderte strategische Managementholding werde nun umgesetzt und es erfolgten strukturelle
Änderungen mit der Schaffung klarer Controlling-Instrumente, befand sie. Mit den Leistungs- und Zielvereinbarungen
werde zudem eine bessere Budgetplanung und mehr Effizienz möglich, wobei für die Nichterfüllung
auch Sanktionen vorgesehen sind. Wichtig ist aus ihrer Sicht auch, dass der kulturpolitische Auftrag klar definiert
und mit der Erhöhung der Basisabgeltung verknüpft wurde. Kunst brauche Raum, um sich entfalten zu können,
sagte Elisabeth Pfurtscheller (V). Die Politik müsse dafür die notwendigen Rahmenbedingen schaffen. Das
bedeute aber auch, budgetäres Augenmaß zu wahren und auf betriebswirtschaftliche Kontrolle zu achten.
Die Novelle entspreche diesen Anforderungen.
Ebenfalls Ablehnung kam hingegen vom Team Stronach. Im Vergleich zu deutschen Theatern herrschten an Bundestheatern
paradiesische finanzielle Zustände, meinte Jessi Lintl (T). Eine Erhöhung der Basisabgeltung sei nicht
gerechtfertigt, solange die Sparpotenziale nicht gehoben werden. Auch Kultur vertrage Wettbewerb, meinte sie. Im
Kultursponsoring sei mehr Fantasie gefragt, statt mit Hilfe von Steuergeldern eine "staatlich verordnete Kultur"
zu schaffen.
Demgegenüber meinte Katharina Kucharowits (S), dass die Erkenntnisse des Unterausschusses berücksichtigt
worden seien, nämlich dass eine Stärkung der Holding erfolgen müsse. Das werde in der Novelle auch
deutlich festgeschrieben. Ebenfalls sei von allen Auskunftspersonen die Erhöhung der Basisabgeltung als notwendig
dargestellt worden. Diese diene dazu, um den gesetzlich festgelegten kulturpolitischen Auftrag zu erfüllen.
Alles andere würde Schließtage und Kürzung der Kultur- und Kunstvermittlung bedeuten. Aus sozialdemokratischer
Sicht sei wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Kunst und Kultur erhalten. Eine ausgewogene Reform sah Andrea Kuntzl
(S) in der, wie sie sagte, größten Strukturreform seit der Ausgliederung. Hier habe man im Spannungsfeld
zwischen der Wahrung der künstlerischen Freiheit, der Sicherstellung der Kontrolle und der längerfristigen
Planbarkeit gestanden. Das Gesetz stelle das durch eine strategische Management-Holding sicher. Die Durchgriffsrechte
des Minister zu stärken sei richtig, da er die Verantwortung für Steuergelder und für die Festlegung
der kulturpolitischen Leitlinien trage. Kuntzl bekannte sich zudem zur öffentlichen Finanzierung der Bundestheater.
Die Kritik am Bundestheatergesetz aus Sicht der NEOS fasste Beate Meinl-Reisinger (N). Ausführliche Gutachten
und Beratungen zur Steigerung der Effizienz hätten über 700.000 € gekostet, im Gesetz finde sich aber
nichts zur Umsetzung. Was im Gesetz programmatisch stehe, sei schon durch das GmbH-Gesetz festgelegt, das brauche
kein eigenes Gesetz. Sie kritisierte, dass der Minister erst angekündigt habe, nur die variablen Mittel für
Sonderausgaben erhöhen zu wollen, nun hebe er aber doch die Basisabgeltung an. Der Minister mache sich zum
"Schutzpatron eines ineffizienten, feudalen Systems", dem sie nicht zustimmen könne.
Auf dem Weg zu Novelle habe es viele kontroverse Diskussionen gegeben, erinnerte Bundesminister Ostermayer. Der
Vorwurf, dass der Bericht des Unterausschusses nicht abgewartet wurde, beantwortete er mit dem Hinweis, dass er
den Weg gewählt habe, der den Empfehlungen der Integrated Consulting Group GmbH (ICG) entspreche. Diese wurde
vom Bundeskanzleramt beauftragt, die Organisationsstruktur der Bundestheater-Holding GmbH ergebnisoffen zu analysieren.
Ende 2014 habe sie die Weiterentwicklung der Holding zu einer "Strategischen Management Holding" mit
mehr Kontroll- und Koordinierungskompetenzen empfohlen, erklärte Kulturminister Josef Ostermayer. Der andere
Weg wäre nur die Auflösung gewesen, darin sehe er keine gangbare Lösung. Die gewählte Konstruktion
sei daher die beste Lösung, ist Ostermayer überzeugt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werde auch sofort
die Funktion des Geschäftsführers ausgeschrieben, kündigte er an.
Unterausschuss zur Bundestheater-Holding: Konstruktive Zusammenarbeit der Parteien, abweichende Bewertungen
Dem Nationalrat lag auch der Bericht des Ständigen Unterausschusses des RH-Ausschusses zur Prüfung der
Gebarung der Bundestheater-Holding GmbH vor. Dieser gibt die Erkenntnisse wieder, die aus der Befragung von Auskunftspersonen
aus dem Bereich der Bundestheater gewonnen wurden. Er wurde mit Mehrheit zu Kenntnis genommen. Die Opposition war
mit einigen Schlussfolgerungen im Mehrheitsbericht, den SPÖ und ÖVP erstellt haben, nicht zufrieden,
Von FPÖ, Grünen und NEOS wurde deshalb ein Minderheitsbericht, vom Team Stronach eine abweichende Stellungnahme
erstellt. Auf diese abweichenden Berichte wurde in der Debatte mehrfach Bezug genommen. Allgemein wurde allerdings
von den Mitgliedern des Unterausschusses die konstruktive Arbeitsatmosphäre gelobt. Die Abgeordneten stellten
fest, dass es von den Auskunftspersonen große Bereitschaft gegeben habe, zur Klärung der Vorgänge
beizutragen.
Wendelin Mölzer (F) sagte, die Arbeit des Unterausschusses habe zutage gefördert, dass sowohl die Holding
als auch das Kulturressort zentrale Aufgaben nicht wahrgenommen hätten. Erkenntnisse aus Studien zur Effizienzsteigerung
der Bundestheater seien nicht umgesetzt worden. Der Unterausschuss habe auch festgestellt, dass die politische
Verantwortung dafür nicht rechtzeitig wahrgenommen wurde, stattdessen wurde ständig mehr Geld zugeschossen.
Grundsätzlich fehle es an Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle der Holding. Wolfgang Zanger (F)
nannte als seine Erkenntnis aus dem Unterausschuss, dass noch weit mehr an strukturellen Reformen durchgeführt
werden müssten. Er brachte zudem einen Entschließungsantrag ein, der Kontrollmöglichkeiten des
Rechnungshofs stark ausweitet.
Der Unterausschuss habe sich mit Vergangenheit und Zukunft der Bundestheater auseinandergesetzt, sagte Elisabeth
Hakel (S). Die Erkenntnisse wurden in der Novelle umgesetzt. Festgestellt wurde, dass Effizienzsteigerung der Bundestheater
vor allem durch Leistungen ihrer Bediensteten erfolgten. Der Bund habe daher auch die Aufgabe, die Tendenz zu Prekarisierung
und Lohndumping im Kulturbereich nicht mitzumachen. Die politische Verantwortung sei mit der gerade beschlossenen
Novelle wahrgenommen worden. Strafrechtliche Fragen, etwa die Rolle der Wirtschaftsprüfer, die Bestätigungsvermerke
ausgestellt hatten, obwohl die Finanzen des Burgtheaters bereits eine erkennbare Schieflage aufwiesen, seien gerichtlich
zu klären. Auch Katharina Kucharowits (S) und Elmar Mayer (S) stellten fest, dass die Rolle der Wirtschaftsprüfungsagenturen
zu hinterfragen sei. Ihr Fraktionskollege Johann Hell meinte, das die Erhöhung der Basisabgeltung nach fünfzehn
Jahren der Nichtabgeltung der Inflation nun unabdingbar sei. Die Belegschaft habe bisher sehr viele der Einsparungen
tragen müssen, ihre Anliegen müssten ernster genommen werden. Rudolf Plessl (S) war überzeugt, dass
mit dem Bundestheater-Organisationsgesetz die richtigen Konsequenzen gezogen wurden, um Fehlentwicklungen in Zukunft
zu vermeiden.
Wolfgang Zinggl (G) stellt fest, dass der Unterausschuss Kontrolldefizite auf allen Ebenen festgestellt habe. Die
Holding habe auf Finanzierungslücken nur reagiert, indem sie nach mehr Geld gerufen habe. Hinweise, dass Maßnahmen
ergriffen werden müssen, seien hingegen auch vom Kulturministerium ignoriert worden und die damalige Ministerin
Claudia Schmied habe Strukturreformen verweigert. In diesem Punkthabe sich weiter nichts geändert, kritisierte
Zinggl. Gabriela Moser (G) unterstrich die Meinung der Grünen, dass vom Ministerium in Bezug auf die Bundestheater-Holding
"Vogel-Strauß-Politik" betrieben wurde. Die von Studien aufgezeigte Möglichkeit, mit derselben
Summe mehr Kulturangebot zu schaffen, wurden nicht genützt. Moser kritisierte konkret die ehemalige Ministerin
Claudia Schmid für ihren Umgang mit Steuergeld und meinte, es brauche eine neue Kultur der politischen Verantwortung.
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Als Erkenntnisse des konstruktiven Ausschusses nannte auch Claudia Durchschlag (V) Mängel bei Kontrolle
und Transparenz der Holding, die zwar offiziell für die Steuerung der Budgets zuständig war, dafür
aber keine Instrumente hatte. Sie hoffe, dass die neue Konstruktion diese Mängel behebe. Offenbar gab es auch
Mängel in der Auswahl des Personals der Holding, das nicht die ausreichende Konfliktlösungskompetenz
und Managementfähigkeit aufgewiesen habe. Nicht zufriedenstellend erklären habe der Unterausschuss können,
warum der Vertrag mit Burgtheaterdirektor Mathias Hartmann so großzügig gestaltet und die Vertragsverlängerung
des Holding-Chefs Springer ohne Ausschreibung vorgenommen wurde. Der kulturpolitische Auftrag dürfe nicht
gegen die Notwendigkeit zur Hebung von Sparpotenzialen ausgespielt werden, stimmte sie Zinggl zu. Diese Sicht vertrat
auch ihr Fraktionskollege Josef Lettenbichler. Er zeigte sich überzeugt, dass mit dem neuen Gesetz strukturelle
Verbesserungen geschaffen werden. Mängel in der Kontrolle der Finanzströme innerhalb der Holding und
Änderungsbedarf konstatierte auch Manfred Hofinger (V). Daraus müssten alle Teile der Holding Konsequenzen
ziehen, forderte er.
Der Unterausschuss habe die Kritik des Rechnungshofs an Holding und Ministerium bestätigt, sagte Jessi Lintl
(T). Der Mehrheitsbericht zum Unterausschuss stelle das nicht ausreichend dar, daher der abweichender Minderheitsbericht
der anderen Oppositionsparteien und die Feststellung des Team Stronach. Das Ministerium habe Fehlentwicklungen
zu lange zugesehen und nicht auf mangelnde Quartalsberichte reagiert Voneinander abweichende Berichte zu Einsparungspotenzialen
seien nicht weiter hinterfragt worden. Unbestritten sei aber das Burgtheater das beste deutschsprachige Theater
und müsse als Kulturgut bewahrt bleiben.
Beate Meinl-Reisinger (N) stellte fest, dass die Informationen über die prekäre Liquiditätssituation
des Burgtheaters lang bekannt waren. Die Holding habe offenbar auch ein Problem in der Person des Holding-Geschäftsführers
gehabt. Die Bundestheater-Holding habe niemals alle Schritte zur Effizienzsteigerung gesetzt, wie der Mehrheitsbericht
das behaupte. Auch stimme sie nicht zu, wenn gesagt werde, dass dem Kulturressort kein Kontrollversagen vorzuwerfen
sei. Meinl-Reisinger ist überzeugt, dass die Effizienzsteigerung eine Alternative zur Erhöhung der Basisabgeltung
dargestellt hätte, allerdings hätten dafür rechtzeitig entsprechende Maßnahmen gesetzt werden
müssen. Die politische Verantwortung sei mit der Erhöhung der Basisabgeltung jedenfalls nicht ausreichend
erfüllt.
Kulturminister Josef Ostermayer dankte der Leitung und den MitarbeiterInnen des Burgtheaters, die das Haus erfolgreich
durch ein sehr schwieriges Jahr geführt haben. Der Minderheitsbericht gebe durchaus Anstoß zu weiteren
Überlegungen. Allerdings sei daraus nichts zu entnehmen, das wesentliche neue Erkenntnisse für die Gestaltung
der heute beschlossenen Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes ergeben hatte, erwiderte der Minister auf
Kritik daran, dass er nicht auf die Ausschussberichte gewartet habe. Er sei sofort bei Amtsantritt tätig geworden
und habe alle rechtlichen Schritte prüfen lassen, um Schaden von der Republik abzuwenden, betonte Ostermayer
und legte die von ihm unternommenen Schritte des letzten Jahres dar. Die beschlossene Novelle werde eine Stabilisierung
des Bundestheaterkonzerns herbeiführen, zeigte er sich überzeugt.
Klarstellung zu Spesenabrechnungen im Bereich der Kunstförderung
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und der NEOS billigte das Plenum des Nationalrats schließlich
eine Änderung des Kunstförderungsgesetzes. Dieses wird durch eine Verordnungsermächtigung ergänzt,
die dem Bundeskanzler die Möglichkeit zur Festlegung der Sitzungsgelder für die Mitglieder von Beiräten
und Jurys im Bereich der Kunstförderung gibt. Auch Reisekosten- und Barauslagenersatz können dann per
Verordnung pauschaliert werden.
Gegen die Änderung sprach sich seitens der Freiheitlichen Wendelin Mölzer aus. Bei dieser Regelung der
Spesen versäume man die Chance, festzulegen, dass den Beiräten und Jurys keine Personen angehören
dürfen, die selber Förderungen erhalten. Er brachte einen Entschließungsantrag ein, die Förderrichtlinien
so zu ändern, dass niemand, der über Förderungen mitberate, im selben Jahr selbst Förderungen
erhalten kann. Der Antrag wurde abgelehnt.
Hermann Krist (S) erläuterte den Inhalt des Gesetzes und stellte fest, die Novelle schaffe mehr Rechtssicherheit.
Sie verursache keine Mehrkosten und sehe keine Erweiterung der Vergütungen vor, was im Sinne einer effizienten
Verwaltung sei. Das System der Beiräte und Jurys zur Unterstützung der Kunstschaffenden habe sich bewährt.
Auch bisher dürfe niemand über ein eigenes Projekt mitstimmen, hielt er Mölzer entgegen. Martina
Diesner-Wais (V) wies darauf hin, dass mit dem Gesetz eine transparente Abwicklung der Spesen und des Kostenersatzes
für Mitglieder der Jurys und Beiräte gesichert wird.
Wolfgang Zinggl (G) meinte, es sei eine einfache Regelung, der die Grünen zustimmen werden. Er wolle aber
die Gelegenheit nützen, zu fragen, was der Kunstförderungsbeitragsbeirat eigentlich leiste.
Bundesminister Josef Ostermayer sagte zu, diese Überprüfung vorzunehmen. Den Vorschlag von Mölzer
hielt er für nicht zielführend, da er dazu führen würde, dass zu wenig qualifizierte Personen
sich für diese Tätigkeiten melden. Ostermayer versprach aber, die Governance-Regeln der Beiräte
zu prüfen und dem Kulturausschuss darüber zu berichten, ob hier eventuell nachzuschärfen sei.
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