Haslauer, Schwaighofer und Marchner präsentierten Salzburger Zukunftslabor / Einreichfrist
für Projekte bis Dezember
Salzburg (lk) - Wenn Salzburg nächstes Jahr seine 200-jährige Zugehörigkeit zu Österreich
feiert, wird das Jubiläumsjahr 2016 nicht nur als End- sondern auch als Ausgangspunkt der Salzburger Geschichte
fungieren: Mit dem "Salzburger Zukunftslabor" wartet "Salzburg 20.16" mit einem Wettbewerb
auf, der die Salzburgerinnen und Salzburger einlädt, sich mit ihren Ideen für die Entwicklung des Bundeslandes
Salzburg in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft, Soziales und Gemeinden, Kultur und Bildung einzubringen. Das Zukunftslabor
richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen, an Vereine, Kultureinrichtungen, Gemeinden und Schulen. Eingereicht
werden können Projekte ab Mitte September 2015.
"Salzburg 20.16 ist ein spannendes Projekt und 'work in progress'. Den Ansatz, alle Salzburgerinnen und Salzburger
und Institutionen einzuladen, befürworte ich sehr", erklärte Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer
am 09.07. bei einem Informationsgespräch im Chiemseehof. "Dieser offene Diskussionsprozess, der auch
unkonventionelle Ideen und Ansätze für die Lösung von aktuellen und zukünftigen Herausforderungen
bringen soll, soll ohne Vorgaben geführt werden. Daher erwarte ich kreative, innovative Lösungen aus
Salzburg für Salzburg und bin gespannt auf die Ergebnisse."
"Ein Jubiläumsjahr darf nicht nur Anlass für historische Aufarbeitung oder eine Neubewertung der
Geschichte sein. Die viel zentralere Frage lautet: Wie soll es denn mit Salzburg weitergehen?", betonte Cyriak
Schwaighofer, Klubobmann der Grünen, langjähriger Kulturmanager und stellvertretender Vorsitzender des
Salzburg 20.16-Kuratoriums. "Wir wollen uns im Zukunftslabor bewusst auch damit auseinandersetzen, welche
Entwicklung Salzburg in Zukunft nehmen soll. Wir leben in einer Welt, in der sich das Klima dramatisch zu verändern
beginnt – sowohl in ökologischer wie auch ökonomischer und sozialer Hinsicht. Was können wir auf
regionaler Ebene diesen Herausforderungen entgegensetzen? Das betrifft uns alle. Auf der Suche nach Lösungsmodellen
ist deshalb auch das gesamte Kreativ- und Wissenspotenzial des Bundeslandes gefragt."
Teilnahmeberechtigt am Salzburger Zukunftslabor sind grundsätzlich alle Salzburgerinnen und Salzburger. "Ein
wesentliches Kriterium für die Teilnahme ist allerdings die Praxistauglichkeit der eingereichten Projekte
und Ideen", sagte dazu Dr. Günther Marchner von Consalis Entwicklungsberatung, zuständig für
die Organisation des Zukunftslabors.
Der Wettbewerb besteht deshalb aus zwei Schwerpunkten: "Zum einen sind Best-Practice-Beispiele gefragt, also
Projekte, die als bereits realisierte positive Beispiele Vorbildwirkung entfalten können. Zum anderen wollen
wir all jene ermuntern, die eine innovative Projektidee verfolgen, aber für die Umsetzung noch Unterstützung
benötigen."
Ein Wettbewerb, zwei Schwerpunkte
Good-Practice-Beispiele: "Zukunft" ist schon vorhanden, meist in vielen kleinen, bereits praktizierten,
oft wenig bekannten Beispielen im Land. Träger von bereits umgesetzten Projekten und Ideen werden dazu eingeladen,
ihr Modell als Good-Practice-Beispiel für die Zukunftsentwicklung Salzburgs im Wettbewerb einzureichen. Die
ausgezeichneten Projekte sollen als Vorbild vor den Vorhang geholt und zur Nachahmung empfohlen werden.
Regionale Zukunftsprojekte: Den zweiten Schwerpunkt bilden noch nicht realisierte Projekt-Ideen, die für die
zukünftige Entwicklung ihrer Region und darüber hinaus einen innovativen, zukunftsweisenden und modellhaften
Charakter aufweisen, die aber ohne eine finanzielle Unterstützung oder Förderung nicht realisiert beziehungsweise
gestartet werden können. Initiatorinnen und Initiatoren von derartigen neuen Projekten werden eingeladen,
sich mit ihren Projekt-Ideen für die Realisierung eines regionalen Zukunftsprojektes zu bewerben.
Im Wettbewerb können Good-Practice-Beispiele und regionale Zukunftsprojekte zu folgenden Themenkreisen eingereicht
werden:
- Arbeit und Wirtschaft (mit besonderem Fokus auf Kleinunternehmen), wie zum Beispiel
innovativer Umgang mit Wissen, Qualifizierung und Forschung, Nutzung von Wissenspotenzialen; neue, nachhaltige
Wertschöpfungs- und Erwerbsmöglichkeiten; neue Berufsbilder und Branchen.
- Soziales, Gemeinschaften, Gemeinden, wie zum Beispiel Sicherung von Lebensqualität,
Versorgung, Standortentwicklung (neue Kooperationsmodelle); soziale Inklusion und Zusammenhalt in Gemeinden; Belebung
von Ortszentren; Partizipation, Beteiligungsmodelle von Bürgerinnen und Bürgern.
- Kultur, wie zum Beispiel Förderung und Ermöglichung kulturellen Engagements;
neue Impulse für Gemeinden und Regionen.
- Bildung, wie zum Beispiel neue Angebote für besondere Bedarfe und Zielgruppen;
Zusammenarbeit zwischen Schulen und Gemeinden, Regionen, Unternehmen.
Die für die Bewertung der Projekte herangezogenen Kriterien gelten sowohl für Good-Practice-Beispiele
als auch für regionale Zukunftsprojekte. Sie wurden in einer Expertinnen- und Expertengruppe mit viel Erfahrung
im Bereich Innovation entwickelt und bilden die zentrale Entscheidungsgrundlage für die Empfehlungen durch
eine unabhängige Jury.
Als Bewertungskriterien gelten Neuartigkeit, Innovationsgrad, Bedeutsamkeit, Nachhaltigkeit, Mehrdimensionalität,
Kooperationsorientierung, Förderung von Beteiligung, Chancengleichheit, Demokratie, Berücksichtigung
von Vielfalt, Übertragbarkeit und Lernbarkeit, Förderung von Inklusivität und Zusammenhalt und Anregung
zum Nachahmen.
Wer sich am Wettbewerb beteiligen kann
Grundsätzlich sollen die Wettbewerbe für Good-Practice-Beispiele und regionale Zukunftsprojekte für
alle – ohne Einschränkung – zugänglich sein. Das Zukunftslabor richtet sich aber im Besonderen an folgende
Zielgruppen: Gemeinden, Regionen, Vereine, Sozialeinrichtungen, Nichtregierungsorganisation (NGO), junge Kreative,
Unternehmen, Jugendeinrichtungen, Jugendinitiativen und Schulen, Kunst- und Kulturschaffende, Kultureinrichtungen,
Künstlerinnen und Künstler.
Einreichung ab Mitte September 2015
Good-Practice-Beispiele und Konzepte für regionale Zukunftsprojekte können ab Mitte September 2015 eingereicht
werden, die Einreichfrist erstreckt sich bis Mitte Dezember 2015. Die Einreichungen werden von einer unabhängigen
Jury bewertet. Sie besteht überwiegend aus externen Expertinnen und Experten.
Die Jury-Mitglieder verfügen über Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Kriterien sowie der Themenbereiche
und über Kenntnisse des Bundeslandes Salzburg und seiner Regionen. Sie werden ihre begründeten Empfehlungen
über vorgeschlagene Auszeichnungen und Förderungen an den Beirat zu Jahresbeginn 2016 bekanntgeben.
Good-Practice-Beispiele und regionale Zukunftsprojekte werden ausgezeichnet beziehungsweise unterstützt und
kommen auf die Bühne. Abgesehen von Preis- beziehungsweise Fördergeldern für die Umsetzung werden
die ausgewählten Good-Practice-Beispiele und regionalen Zukunftsprojekte im Jahr 2016 in mehreren Veranstaltungen
auf die Bühne geholt und präsentiert. Im Besonderen sollen Dialogforen dazu dienen, die ausgezeichneten
Beispiele und Projekte in einen Dialog mit Interessierten, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Opinion Leaders
in Salzburg zu bringen und damit Anstöße für ihre Verbreiterung und nachhaltige Verankerung geben.
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