Alternativfinanzierungsgesetz schafft klare Rechtslage für Finanzierungen abseits der
klassischen Formen
Wien (pk) – Crowdfunding bekommt in Österreich erstmals klare rechtliche Grundlagen. Mit den Stimmen
von allen sechs Parlamentsfraktionen wurde am 07.07.im Nationalrat das entsprechende Alternativfinanzierungsgesetz
beschlossen. Künftig ist damit erst ab einem Emissionsvolumen von 5 Mio. € der volle Kapitalmarktprospekt
notwendig, nicht wie davor ab 250.000 €. Bei Emissionen zwischen 1,5 Mio. € und 5 Mio. € genügt ein vereinfachter
Prospekt, die sogenannte Prospektpflicht light. Investieren kann ein Anleger pro Projekt und Jahr höchstens
5.000 €. Eine Grenze, die überschritten werden kann, verdient etwa ein Investor im Monat mehr als durchschnittlich
2.500 € netto. Emittenten alternativer Finanzierungsinstrumenten und Betreiber von Internetplattformen werden außerdem
Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen müssen.
Begrüßt wurde das Gesetz, das auf einem Regierungsentwurf des Wirtschaftsministeriums basiert, auch
von der Opposition. Kleine Änderungen, nämlich was die Einschränkung von Anlegern pro Projekt und
Jahr betrifft, forderten zwar die Grünen sowie die NEOS, ihre entsprechenden Anträge auf Anhebung der
Beträge auf 20.000 € bzw. 30.000 € wurden im Plenum aber abgelehnt.
SPÖ und ÖVP: Crowdfunding wird neue Arbeitsplätze schaffen
"Dieses Gesetz eröffnet uns neue Türen, ist eine positive Ergänzung zur Bankenfinanzierung
und wird Wachstum auslösen", so das Fazit von Werner Groiß (V). Durch unhandliche Besteuerungsvorschriften
oder zu strengen Prospektpflichten konnten bisher viele Unternehmen nicht gegründet werden, nicht wachsen
oder überleben, sagte er, außerdem seien dadurch viele Innovationen in der Schublade gelandet. Woran
es Groiß zufolge aber noch fehlt, ist die Absetzbarkeit von Risikokapital. Die Aufhebung von Hürden
für junge UnternehmerInnen thematisierte auch Andreas Hager (V). Ein wesentlicher Vorteil sei, dass nun Projekte
finanziert werden könnten, die durch herkömmliche Formen nicht zu finanzieren seien. Außerdem sei
Crowdfunding ein interessantes Marketing-Tool für Start-ups. Er sei überzeugt, dass Crowdfunding neue
Arbeitsplätze schaffen werde. Auch seine Fraktionskollegin Brigitte Jank zeigte sich davon überzeugt,
dass nun Bewegung in die Finanzierung der klein- und mittelständischen Wirtschaft kommt. Es geht nach Meinung
Janks aber auch darum, dass Menschen bewusst Risikos eingehen können, wenn sie von einem bestimmten Projekt
überzeugt sind. In Zeiten, in denen man über jeden geschaffenen Arbeitsplatz froh sein müsse, sei
es gut, dass Crowdfunding nun ordentliche Rahmenbedingungen bekommt, wie außerdem von der ÖVP Asdin
El Habbassi (V) meinte. Für den Wirtschaftsstandort seien florierende Start-ups wichtig, deswegen könnte
die maximale Investitionssumme pro Jahr und Projekt auch erhöht werden.
Christoph Matznetter (S) sprach von einer vernünftigen Regelung, warnte zugleich aber aufgrund der "großzügigen
Erleichterungen", AnlegerInnen dürften nicht belogen und betrogen werden. Als sinnvolle Ergänzung
zu den bestehenden Finanzierungformen bezeichnete Cornelia Ecker (S) das Crowdfunding-Gesetz. Damit werde gezeigt,
dass Start-ups in Österreich ein hoher Stellenwert zukommt. Das Gesetz biete Rechtssicherheit sowohl für
jene, die mit Kapital arbeiten möchten als auch für AnlegerInnen, betonte Karin Greiner (S). Das Investitionslimit
von 5.000 Euro pro Projekt und Jahr biete Schutz für AnlegerInner vor möglicherweise zu risikoreichen
Investitionen, sagte sie. Grundsätzlich bringe das Crowdfunding-Gesetz nun bessere Startvoraussetzungen für
Jungunternehmer.
FPÖ: Man darf sich keine Wirtschaftswunder erwarten
Von einem richtigen, aber zaghaften und kleinen Signal sprach Axel Kassegger (F). Man dürfe sich von Crowdfunding
keine Wirtschaftswunder erwarten, denn wenn Unternehmen kein Risiko eingehen wollen, werde aus seiner Sicht auch
kein Crowdfunding helfen. Zudem setze die Regierung mit der Erhöhung der Kapitalertragssteuer kontraproduktive
Signale.
Grüne und NEOS bemängeln 5.000 €-Beschränkung für AnlegerInnen
Die Abgeordneten der Grünen sowie der NEOS sprachen sich grundsätzlich für das Crowdfunding-Gesetz
aus, Änderungsbedarf sahen Ruperta Lichtenecker (G) sowie Nikolaus Alm (N) aber bei der maximalen Investitionssumme
pro Projekt und Jahr für AnlegerInnen. Beide forderten eine entsprechende Anhebung des Betrags, die 5.000
€ sind nämlich schlichtweg zu wenig, geht es nach Lichtenecker. Auch wenn es noch Änderungsbedarf gebe,
hält die Grünen-Abgeordnete das Gesetz für einen "guten Schritt für Start-ups, für
EPUs, KMUs und Energiewendeprojekte". Außerdem hätten viele der Forderungen ihrer Fraktion Eingang
in das Gesetz gefunden. Wesentliche Kriterien, wonach Crowdfunding einfach, kostengünstig, rechtssicher und
transparent sein muss, würden im Gesetz erfüllt. "Im Ursprung ist dieses Gesetz eigentlich ein Grünes
Gesetz", sagte ihr Fraktionskollege Matthias Köchl (G), immerhin gehe es um die basisdemokratische Finanzierung
innovativer Ideen. An sich könnte das Gesetz noch mutiger ausgestaltet sein, es handelt sich aber Köchl
zufolge schon jetzt um eine vernünftige Grundlage für weitere Entwicklungen. Immerhin gehe es darum,
die Gründungskultur in Österreich zu forcieren.
"Das Gesetz, so wie es vorliegt, ist ein gutes", so das Urteil von Nikolaus Alm (N). Änderungsbedarf
sah er aber noch in der Beschränkung der Einzelanleger, die aus seiner Sicht "viel zu niedrig" ist.
Bei jeder gebotenen Vorsicht könne man den Leuten zumuten, dass sie wissen, was sie mit ihrem Geld tun, meinte
Alm und bemängelte zudem, warum InhaberInnen großer Konzessionen für entsprechende Geschäfte
nicht berechtigt sind. Man dürfe jetzt nicht stehenbleiben, innovative Unternehmen zu unterstützen, so
Alm, auch im Bereich der Stiftungen gibt es seiner Ansicht noch viel zu tun.
Team Stronach: Basel III temporär aussetzen
Kathrin Nachbaur (T) äußerte sich prinzipiell positiv zum Crowdfunding-Gesetz, nutzte aber auch die
Gelegenheit, das "monströse Regelwerk Basel III" zu kritisieren. Durch diverse Auflagen werde es
für Banken immer unattraktiver, Unternehmen zu finanzieren, sagte sie und forderte von der Bundesregierung,
Basel III zumindest temporär auszusetzen. "Das hat sich nämlich als KMU-Killer herausgestellt",
so Nachbaur. Um Start-ups eine noch einfachere Finanzierung zu ermöglichten, forderte sie zudem unter anderem
die sofortige Abschreibbarkeit von Wagniskapital im Fall von Verlusten.
Staatssekretär Harald Mahrer sprach von einem "sehr guten, ausgewogenen Gesetz, das aber auch Risiken
mit sich bringt". Zum einen müsse die Wirtschaft vorangetrieben werden, zum anderen dürfe man aber
auch den Anlegerschutz nicht aus den Augen verlieren. Geht es nach Mahrer, verfolgt das Crowdfunding-Gesetz dabei
ein Ziel, nämlich Arbeitsplätze zu schaffen. Was die Forderungen auf eine liberalere Ausgestaltung hinsichtlich
Investitionsgrenzen angeht, sicherte Mahrer entsprechende Evaluierungen zu.
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