Neuerungen bei Fahr- und Parkverboten
Wien (bmvit) - Mit dem Beschluss einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Ministerrat vom
07.07. wurde Rechtssicherheit für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit Behinderung geschaffen.
Die Novelle enthält eine Regelung, laut der jemand, der mit Behindertenausweis etwa in einer Fußgängerzone
parken kann, dort künftig auch zufahren darf. Verkehrsminister Alois Stöger: "Mir ist wichtig, dass
sich Autofahrerinnen und Autofahrer darauf verlassen können, dass es klare und sinnvolle Regeln für alle
gibt, die sich auf der Straße bewegen."
Eine weitere Neuerung betrifft ein Halte- und Parkverbot vor so genannten taktilen Leitsystemen, also Leiteinrichtungen
für Menschen mit Sehbehinderung. Dieses wird ausdrücklich in die StVO aufgenommen. Minister Stöger:
"Wir räumen damit buchstäblich Alltags-Hindernisse für Menschen mit Sehbehinderung aus dem
Weg." Die Novelle tritt noch heuer in Kraft.
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