Mitterlehner: Auch Griechenland muss
 sich an Spielregeln halten

 

erstellt am
07. 07. 15
11.00 MEZ

Weitere Verhandlungen auf EU-Ebene nötig - Einigung mit Bayern im Hypo-Streit ist guter Schritt in richtige Richtung – Reform des Vergaberechts stärkt Bestbieterprinzip und unterstützt Klein- und Mittelbetriebe
Wien (övp-pd) - "Das Referendum-Ergebnis in Griechenland hat die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit nicht geschlossen, sondern verbreitert", betont Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am 07.07. nach dem Ministerrat, der das "Nein" der Griechen zu den Bedingungen der Eurogruppe als "Pyrrhussieg" bezeichnet. Durch die griechische Volksbefragung seien die Probleme jedenfalls nicht kleiner geworden. "Daher wird es sicher noch viele Verhandlungen und viel Zeit für eine dauerhafte Lösung brauchen. Wichtig ist, dass sich auch die griechische Seite an die Spielregeln in der Eurozone hält", betont Mitterlehner, der einen "Grexit" weiterhin für problematisch hält. Der griechische Premier und sein Finanzminister seien daher gefordert und müssten mit der Eurozone entsprechende Verhandlungen führen.

Die aktuelle politische Grundsatzeinigung mit Bayern im Hypo-Streit sieht Mitterlehner "äußerst positiv, auch im Sinne der guten nachbarschaftlichen Beziehungen". Anstatt eines potenziellen Milliardenstreits werde mit einem Vergleich mehr Vertrauen und Stabilität geschaffen. In diesem Zusammenhang verweist Mitterlehner darauf, dass allein rund 60.000 Oberösterreicher in Bayern arbeiten und dass auch kulturell guter Kontakt bestehe. "Wir brauchen keine Streitereien. Ich bin froh, wenn wir durch die aktuelle Entwicklung einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung setzen", so Mitterlehner, der Finanzminister Hans Jörg Schelling für seinen Einsatz dankt. Im Herbst werde sich das Parlament damit beschäftigen und die angestrebte "Generalbereinigung" finalisieren.

Weiters verwies der Vizekanzler auf den Ministerratsbeschluss zur Reform des Vergabegesetzes. "Damit stärken wir das Bestbieterprinzip im Sinne der heimischen Klein- und Mittelbetriebe. Bis zu einem Vergabevolumen von einer Million Euro gilt bei Bauaufträgen die Wahlfreiheit zwischen Bestbieter- und Billigstbieterprinzip. Ab einer Million Euro gilt in diesem Bereich dann zwingend das Bestbieterprinzip", betont Mitterlehner. Die Umsetzung des neuen Vergabegesetzes verdeutliche die konsequente Arbeit der Regierung, so Mitterlehner. Dazu gehöre insbesondere auch die Steuerreform, die im Rahmen der Nationalratssitzung beschlossen wird: "Mit diesem Gesamtpaket bewegen wir 5,2 Milliarden Euro, durch die wir die Menschen entlasten, die Kaufkraft stärken und die Konjunktur ankurbeln können", so Mitterlehner. Die Steuerreform werde den Aufschwung spürbar unterstützen und Arbeitsplätze schaffen und sichern.

 

 

 

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