Brüssel (europarl) - Der Industrieausschuss hat am 15.07. seine Zustimmung zur Übereinkunft mit der
EU-Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erteilt, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die Roamingtarife
sollen bereits ab dem kommenden Jahr sinken. Ab dem 15. Juni 2017 ist dann endgültig Schluss. Ab dann soll
es keinen kostentechnischen Unterschied mehr geben, ob ein Anruf oder das Versenden einer E-Mail über das
Mobilfunknetz im Heimatland oder im EU-Ausland erfolgt.
Die Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera aus Spanien (EVP) sieht das Ende der Roaming-Gebühren als großen
Erfolg. "Wir haben es geschafft, die Abschaffung der Roaming-Gebühren durchzusetzen und das "offene
Internet" zu gewährleisten."
Die EU hat die Kosten für Roaming seit 2007 kontinuierlich verringert. Das EU-Parlament hat sich wiederholt
für die komplette Abschaffung der Roaming-Gebühren eingesetzt. Nun soll dieses Vorhaben wahr werden.
Keine Roaming-Gebühren ab 15. Juni 2017
Am 30. Juni haben sich das EU-Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission auf einen Kompromiss für eine
EU-weite Telekommunikationsverordnung geeinigt. Diese sieht die Abschaffung der Roaming-Gebühren ab dem 15.
Juni 2017 vor.
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Bereits zuvor tritt jedoch eine Übergangsphase in Kraft. Ab dem 30. April 2016 und bis zum 14. Juni 2017 gelten
die Kosten, die im Heimatland anfallen als Richtwert. Beispiel: Zahlen Sie für einen getätigten Anruf
in Ihrem Heimatland 8 Cent pro Minute, so dürfen die Kosten für einen Anruf aus dem EU-Ausland nicht
mehr als 13 Cent pro Minute betragen. Mobilfunkbetreiber dürfen somit nur mehr einen geringen Aufpreis in
Rechnung stellen. (Weitere Informationen in der unten stehenden Tabelle)
Netzneutralität
Der zwischen EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission erzielte Kompromiss sieht zudem die ersten EU-weiten Bestimmungen
zur Netzneutralität vor. Jeder EU-Bürger solle ohne Diskriminierung auf alle Online-Inhalte zugreifen
können.
Die EU-Abgeordneten stimmen voraussichtlich im Oktober über die Verordnung ab. Wird die Verordnung vom
EU-Parlament und dem Ministerrat angenommen, so wird sie am 30. April 2016 in Kraft treten.
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