Landeshauptmann des Burgenlandes auf
 die Österreichische Verfassung angelobt

 

erstellt am
15. 07. 15
11.00 MEZ

Eisenstadt/Wien (blms) - Hans Niessl, der am 9. Juli 2015 in der Konstituierenden Sitzung des Burgenländischen Landtages von den Mandataren des Hohen Hauses zum Landeshauptmann des Burgenlandes gewählt wurde, ist am 14. Juli 2015 in Anwesenheit von Bundeskanzler Werner Faymann in der Wiener Hofburg von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer auf die Österreichische Verfassung angelobt worden.

Im Sinne des Artikels 101, Abs. 4 der Bundesverfassung hat sich das burgenländische Landesoberhaupt mit den Worten „Ich gelobe“ verpflichtet, alle Gesetze der Republik Österreich getreulich zu beachten und die mit dem Amt des Landeshauptmannes verbundenen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.

 

 

 

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