Neues EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz wurde im Ministerrat angenommen
Wien (bmg/bmlfuw) - „Heimische Bioprodukte werden weiterhin streng kontrolliert. Durch geschützte Herkunftsangaben
werden die regionale Herkunft von Lebensmitteln hervorgehoben und die KonsumentInnen noch besser informiert. Mit
dem heute im Ministerrat beschlossenen Gesetz kann Österreich seinen Platz als Bio-Land Nr. 1 auch in Zukunft
halten“, zeigt sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser am 14.07. erfreut.
„Das Gesetz ist ein großer Schritt vorwärts für unsere Bäuerinnen und Bauern mit ihren qualitativ
hochwertigen heimischen Produkten. Durch die Vereinfachung des Verfahrens ist der Weg für weitere geschützte
Bezeichnungen in Österreich geebnet. Dies ist besonders in Zeiten des erhöhten Marktdrucks ein wichtiges
Ziel“, erklärt Bundeminister Rupprechter.
Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Durchführung von EU-Recht in Bezug auf geschützte Herkunftsangaben,
traditionelle Spezialitäten und die biologische Produktion. Es wird ein einheitlicher Rahmen für die
amtliche Kontrolle bei der Verwendung von Bio- oder Herkunftsangaben oder Angaben betreffend besondere Merkmale
von Lebensmitteln und bestimmten Agrarerzeugnissen gebildet. Damit kann der Bio-Standort Österreich noch besser
abgesichert werden.
Konkret wird die Durchführung von BIO-Kontrollen, inklusive der jeweiligen Zuständigkeiten geregelt.
Um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, wird ein Koordinierungsgremium eingerichtet. Weiters wird
das Verfahren rund um Anträge zu geschützten Herkunftsangaben (wie z.B. die bereits existierende Angabe
„Steirisches Kürbiskernöl“) vereinfacht.
„Damit ist ein sehr guter Schritt für alle Beteiligten auch in Richtung Verwaltungsvereinfachung durch Straffung
des Antragsverfahrens gelungen“, so Oberhauser und Rupprechter. So wird künftig nur mehr eine Stelle, nämlich
das Patentamt zuständig sein und zu einer Beschleunigung des Verfahrens für Antragsteller beitragen.
Zudem wird auch die Stellung der antragstellenden Vereinigungen gestärkt.
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