Kärntner Landesholding ist nicht insolvent

 

erstellt am
15. 07. 15
11.00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Zahlungsunfähigkeit liegt nicht vor – Beantragtes Reorganisationsverfahren kann fortgesetzt werden
Klagenfurt (lpd) -. „In einem umfangreichen Bericht hat der vom Landesgericht Klagenfurt eingesetzte Reorganisationsprüfer Karl F. Engelhart festgestellt, dass die Kärntner Landesholding (KLH) nicht insolvent ist", gab Finanzreferentin und KLH-Aufsichtskommissärin LHStv.in Gaby Schaunig am 15.07. bekannt.

In dem 38 Seiten umfassenden Dokument kommt der Reorganisationsprüfer zum Ergebnis: „Eine insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit oder eine insolvenzrechtliche Überschuldung der KLH liegen nicht vor.“ Damit kann das von der Landesholding beantragte Reorganisationsverfahren unter Aufsicht des Gerichtes fortgeführt werden.

"Seitens des Landes und der Landesholding wird festgehalten, dass als Ansprechpartner für allfällige Kontaktaufnahmen ausschließlich die Rechtsanwaltskanzleien Abel und Lazard & Co GmbH berechtigt sind“, so Schaunig. Der vollständige Bericht kann unter deren Hompage nachgelesen werden.

 

 

 

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