LHStv.in Schaunig: Zahlungsunfähigkeit liegt nicht vor – Beantragtes Reorganisationsverfahren
kann fortgesetzt werden
Klagenfurt (lpd) -. „In einem umfangreichen Bericht hat der vom Landesgericht Klagenfurt eingesetzte Reorganisationsprüfer
Karl F. Engelhart festgestellt, dass die Kärntner Landesholding (KLH) nicht insolvent ist", gab Finanzreferentin
und KLH-Aufsichtskommissärin LHStv.in Gaby Schaunig am 15.07. bekannt.
In dem 38 Seiten umfassenden Dokument kommt der Reorganisationsprüfer zum Ergebnis: „Eine insolvenzrechtliche
Zahlungsunfähigkeit oder eine insolvenzrechtliche Überschuldung der KLH liegen nicht vor.“ Damit kann
das von der Landesholding beantragte Reorganisationsverfahren unter Aufsicht des Gerichtes fortgeführt werden.
"Seitens des Landes und der Landesholding wird festgehalten, dass als Ansprechpartner für allfällige
Kontaktaufnahmen ausschließlich die Rechtsanwaltskanzleien Abel und Lazard & Co GmbH berechtigt sind“,
so Schaunig. Der vollständige Bericht kann unter deren Hompage
nachgelesen werden.
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