Sicherheitsbericht 2014 im Ministerrat eingebracht

 

erstellt am
14. 07. 15
11.00 MEZ

Tätigkeit der Strafjustiz im Jahr 2014
Wien (bmj) -
Die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben im Jahr 2014 Strafverfahren gegen 238.336 (2013: 247.095) Personen endgültig abgeschlossen. Es erfolgten

  • 33.930 Verurteilungen (2013: 35.184)
  • 10.677 Freisprüche (2013: 10.727)
  • 41.534 Diversionen (2013: 42.901)
  • 152.195 Verfahrenseinstellungen (2013: 158.283).


Geld häufigster Grund für Straftaten
Der größte Anteil der Verurteilungen bezieht sich auf Vermögensdelikte, wie z.B. Diebstahl, Raub und Betrug (35,7 % der Verurteilungen). 18 % der Verurteilten haben Delikte gegen Leib und Leben begangen (wie z.B. Körperverletzung), 15,5 % wurden wegen Suchtmitteldelikten verurteilt und 1,8 % der Verurteilungen betrafen Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch).

Wie auch in den letzten Jahren waren rund 85 % der Verurteilten Männer und rund 15 % Frauen. Rund 82 % der Verurteilten waren Erwachsene, rund 6 % Jugendliche und rund 12 % junge Erwachsene.

Strafen zeigen Wirkung
Bedingt nachgesehene Freiheitsstrafen werden am häufigsten verhängt. 66,3 % der Strafen sind Freiheitsstrafen (18,2 % sind unbedingte Haftstrafen), 28,5 % der verhängten Strafen sind reine Geldstrafen. „Die Wiederverurteilungsstatistik bestätigt, dass die von den Richterinnen und Richtern verhängten Strafen spezialpräventiv Wirkung zeigen. Immerhin haben zwei Drittel der Verurteilten seither keine strafbare Handlung mehr verübt - eine recht positive Bilanz", kommentiert Justizminister Wolfgang Brandstetter den Sicherheitsbericht 2014.

Der BMJ-Teil des Sicherheitsberichtes widmet sich ausführlich der Arbeit der Strafjustiz und bietet nicht nur einen Überblick über die Verfahren und Verurteilungen im letzten Jahr, sondern informiert unter anderem über den Strafvollzug, die gesetzgeberische Tätigkeit im Kriminalrecht, die Reform des Strafprozesses, die Hilfeleistung für Verbrechensopfer, die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden.

 

 

 

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