Verkehrsministerium veröffentlicht entsprechenden Erlass, Behördenkürzel und
Ziffern werden künftig mitbedacht
Wien (bmvit) - Mit 23.07. gelten für die Vergabe von Wunschkennzeichen neue Regeln, die Schluss machen
mit nationalsozialistischen Codes auf Nummernschildern. "Rechtes Gedankengut hat in unserer Gesellschaft keinen
Platz. In der Frage gibt es keine vermeintlichen Kleinigkeiten. Deshalb war es mir ein persönliches Anliegen,
dass wir einen Weg finden, um einschlägige Wunschkennzeichen-Codes zu verbieten", betont Verkehrsminister
Alois Stöger. Mit einem Erlass, der nun an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften verschickt wurde,
stellt der Verkehrsminister sicher, dass zukünftig auch Zahlenkombinationen wie 18 (steht für die Initialen
Adolf Hitlers) oder 88 (Heil Hitler) auf Wunschkennzeichen nicht mehr zugelassen werden. Die bereits geltende Regelung,
die lächerliche oder anstößige Kombinationen bereits ausschließt, wird um einschlägige
Zahlenkombinationen erweitert. Außerdem müssen Behördenkürzel künftig mitbedacht werden.
Das Mauthausen-Komitee-Österreich hat die genaue Auflistung der verbotenen Abkürzungen und Codes erarbeitet
und hat sich auch dazu bereit erklärt, die Liste regelmäßig zu aktualisieren. "Ich bin froh,
dass sich das Mauthausen Komitee in dieser Frage so sehr engagiert und uns damit auch die Möglichkeit gibt,
auch auf neu auftauchende Buchstaben- und Zifferncodes zu reagieren", erklärt Stöger. Erste Beispiele
für andere Codes mit radikalem Hintergrund finden sich ebenfalls auf der Liste - die Abkürzungen IS und
ISIS dürfen in Wunschkennzeichen künftig nicht mehr vorkommen.
Rechtlicher Hintergrund
Grundlage für diese Neuregelung bei Wunschkennzeichen ist die jüngste Novelle des Kraftfahrgesetzes,
in der festgehalten ist, dass sowohl Bezirks-Kürzel als auch Zahlen bei der Vergabe eines Wunschkennzeichens
zu beurteilen sind. Die letztgültige Entscheidung bei Wunschkennzeichen liegt auch weiterhin bei den dafür
zuständigen Bezirkshauptmannschaften. Die erneuerte Liste verbotener Codes und Abkürzungen wird daher
durch einen Erlass des Verkehrsministeriums zur Anwendung gebracht, der den Bezirkshauptmannschaften in solchen
Fällen als Hilfestellung dienen soll.
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