Hochschulkonferenz legt Empfehlungen für Doktoratsausbildung vor – qualitätsvolle
Weiterentwicklung und Kooperationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen sollen stärker unterstützt
werden
Wien (bmwfw) - Die Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung, die Stärkung ihrer Qualität und
die Durchlässigkeit innerhalb des Hochschulsystems sind wesentliche Anliegen für die österreichische
Wissenschaftslandschaft. Es geht darum, den wissenschaftlichen Nachwuchs möglichst wirksam zu fördern.
Die Österreichische Hochschulkonferenz, in der das Wissenschaftsministerium, die Universitätsrektor/-innen
und die Universitätssenate, die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten, der Wissenschaftsrat und die
HochschülerInnenschaft vertreten sind, haben nach einer intensiven Diskussion Verbesserungsvorschläge
erarbeitet. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner: "Die vorliegenden Empfehlungen sind ein wichtiger
Impuls für die qualitative und strategische Verbesserung der Doktoratsausbildung in Österreich. Durch
die Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualitätsanforderungen und den Ausbau der administrativ-organisatorischen
Unterstützung der Doktoratsstudierenden wird das Niveau der Ausbildung weiter gesteigert." So soll das
Kennzeichen des Doktorats, die Fähigkeit zur selbstverantwortlich eigenständig hochstehenden wissenschaftlichen
Forschung, gestärkt werden. Die intensive fachliche Betreuung ist dabei wichtige Bedingung. Damit die Beteiligten
hier nicht nur Lippenbekenntnisse abgeben, sollen Lehrende und Studierende ihr Ausbildungsverhältnis deutlich
intensivieren. Die Fortbildung der Lehrenden, die Formulierung einer Dissertationsvereinbarung, die Unterstützung
der Studierenden bei der Erstellung von Förderanträgen und der Ausbau von Fördermöglichkeiten
sind ebenso im Maßnahmenpaket zu finden wie innovative Ansätze zur Förderung der Durchlässigkeit
zwischen Universitäten und Fachhochschulen innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens.
Grundsätzlich bleibt die Promotion als universitäres Recht bestehen. Somit tragen die Universitäten
die Verantwortung für ihre Qualität. Dort, wo es sinnvoll ist, sollen kooperative Doktoratsprogramme
zwischen Universitäten und Fachhochschulen verstärkt eingesetzt werden. Derzeit werden diese Kooperationsmöglichkeiten
zwischen den beiden Institutionen nicht ausreichend genutzt; neue Förderansätze können hier unterstützend
wirken. Verschiedene Modelle für institutionalisierte Kooperationen sind auf europäischer Ebene bekannt;
daher wird das Wissenschaftsministerium, basierend auf den Empfehlungen der Hochschulkonferenz, ab Herbst 2015
ein Modell für "institutionalisierte Kooperationen in der Doktoratsausbildung" erarbeiten, in dem
u.a. gemeinsame Curricula entwickelt werden können. Keine gemeinsame Position besteht zwischen dem Großteil
der Mitglieder der Hochschulkonferenz und der Fachhochschulkonferenz gegenüber solchen Modellen, die über
Kooperationen in der Doktoratsausbildung hinausgehen und in verschiedenen Ausprägungen die eigenständige
Ausübung des Promotionsrechts an Fachhochschulen beschreiben. Die Hochschulkonferenz hat sich seit dem Jahr
2013 unter Beiziehung internationaler Experten und Expertinnen aller Hochschulsektoren mit der Doktoratsausbildung
in Österreich beschäftigt, die aktuellen Empfehlungen wurden im Juni 2015 verabschiedet.
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