Brüssel (ec) - Die EU-Kommission hat am 23.07. das öffentliche Finanzierungsmodell für die Straßen-
und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland genehmigt. Es steht nach
Auffassung der Kommission im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager,
erklärte dazu: "Diese Verbindung wird die Fahrzeiten von Deutschland und nach Ostdänemark und Skandinavien
erheblich verkürzen, wovon Bürger und Wirtschaft profitieren werden. Ich freue mich daher sehr, dass
wir heute die öffentliche Finanzierung des Vorhabens nach den EU Beihilfevorschriften genehmigen konnten."
Die über den Fehmarnbelt führende Straßen- und Eisenbahnverbindung ist wichtig zur Vollendung der
großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien.
Das von Dänemark angemeldete Finanzierungsmodell sieht öffentliche Mittel für Planung, Bau und Betrieb
der festen Straßen- und Eisenbahnverbindung und der dänischen Schienen- und Straßenanbindungen
vor. Die Kosten des gesamten Projekts werden auf 64,4 Mrd. Dänische Kronen (8,7 Mrd. Euro) geschätzt
und zum Teil von der Europäischen Union über die Fazilität "Connecting Europe" finanziert.
Nach Auffassung der Kommission musste nicht geprüft werden, ob die öffentlichen Mittel, die der Femern
A/S ausschließlich für Planung, Bau und Betrieb der Straßen- und Eisenbahnverbindung über
den Fehmarnbelt und der dänischen Schienen- und Straßenanbindungen gewährt wurden, staatliche Beihilfen
im Sinne der EU Vorschriften darstellen, denn die Maßnahmen unterstützen ein wichtiges Vorhaben von
gemeinsamem europäischem Interesse und sind daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar.
Die Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindungen auf dem dänischen Festland, d. h. die Schienen-
und Straßenverbindungen zur festen Verbindung über den Fehmarnbelt auf der dänischen Seite, umfasst
nach Auffassung der Kommission keine Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften. Die Verbindungen sind integraler Bestandteil
des öffentlichen Verkehrsnetzes in Dänemark. Die öffentliche Finanzierung solch allgemeiner Infrastruktur
verzerrt weder den Wettbewerb noch beeinträchtigt sie den Handel zwischen Mitgliedsstaaten.
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