Fehmarnbelt: Kommission gibt grünes
 Licht für öffentliche Finanzierung

 

erstellt am
24. 07. 15
11.00 MEZ

Brüssel (ec) - Die EU-Kommission hat am 23.07. das öffentliche Finanzierungsmodell für die Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland genehmigt. Es steht nach Auffassung der Kommission im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Diese Verbindung wird die Fahrzeiten von Deutschland und nach Ostdänemark und Skandinavien erheblich verkürzen, wovon Bürger und Wirtschaft profitieren werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute die öffentliche Finanzierung des Vorhabens nach den EU Beihilfevorschriften genehmigen konnten."

Die über den Fehmarnbelt führende Straßen- und Eisenbahnverbindung ist wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien.

Das von Dänemark angemeldete Finanzierungsmodell sieht öffentliche Mittel für Planung, Bau und Betrieb der festen Straßen- und Eisenbahnverbindung und der dänischen Schienen- und Straßenanbindungen vor. Die Kosten des gesamten Projekts werden auf 64,4 Mrd. Dänische Kronen (8,7 Mrd. Euro) geschätzt und zum Teil von der Europäischen Union über die Fazilität "Connecting Europe" finanziert.

Nach Auffassung der Kommission musste nicht geprüft werden, ob die öffentlichen Mittel, die der Femern A/S ausschließlich für Planung, Bau und Betrieb der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt und der dänischen Schienen- und Straßenanbindungen gewährt wurden, staatliche Beihilfen im Sinne der EU Vorschriften darstellen, denn die Maßnahmen unterstützen ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse und sind daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar.

Die Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindungen auf dem dänischen Festland, d. h. die Schienen- und Straßenverbindungen zur festen Verbindung über den Fehmarnbelt auf der dänischen Seite, umfasst nach Auffassung der Kommission keine Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften. Die Verbindungen sind integraler Bestandteil des öffentlichen Verkehrsnetzes in Dänemark. Die öffentliche Finanzierung solch allgemeiner Infrastruktur verzerrt weder den Wettbewerb noch beeinträchtigt sie den Handel zwischen Mitgliedsstaaten.

 

 

 

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