Hundstorfer: Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote und Bewusstseinswandel bei den
Unternehmen – Teilpension soll ältere Menschen länger in Beschäftigung halten
Wien (pk) – Die Chancen und Probleme der Generation 50+ am Arbeitsmarkt standen am 23.07. im Mittelpunkt
einer Aktuellen Stunde im Bundesrat. Die VertreterInnen der Länderkammer machten unterschiedliche Vorschläge
zur Bekämpfung des überdurchschnittlichen Anstiegs der Arbeitslosenrate bei älteren Menschen. Während
die SPÖ die Wirtschaft gefordert sah und die Einführung eines Bonus-Malus-Systems forderte, ging es der
ÖVP darum, die Menschen länger und gesund im Erwerbsprozess zu halten. Die Freiheitlichen sahen die Hauptursachen
in den hohen Lohnnebenkosten, während die Grünen generationsübergreifende Antworten auf die Herausforderungen
des 21. Jahrhunderts suchten.
SPÖ fordert Beitrag der Wirtschaft zur Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Menschen
Obwohl die Regierung zahlreiche Maßnahmen gesetzt hat, um die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und
Finanzkrise einzudämmen, seien die Folgen immer noch spürbar, erklärte der Wiener SPÖ-Bundesrat
Reinhard Todt. Besonders dramatisch sei die Situation bei den älteren ArbeitnehmerInnen, wo mittlerweile schon
16 % der über %50-Jährigen auf Jobsuche sind. Schuld daran sei u.a. die absurde Mentalität, dass
diese Personengruppe zu teuer ist, zeigte Todt auf. Viele werde in die Frühpension oder in die Arbeitslosigkeit
gedrängt, obwohl sie noch gerne weiter arbeiten würden. Wenn man aus dieser Negativspirale herauskommen
will, dann müsse endlich die Wirtschaft ihrer Verantwortung nachkommen, forderte er. Todt schlug daher die
rasche Einführung eines Bonus-Malus-Systems vor, das jene Firmen belohnen soll, die ältere ArbeitnehmerInnen
beschäftigen. Gleichzeitig brauche es ein Beschäftigungs- und Pensionsmonitoring, das eine Aufschlüsselung
nach Branchen, Regionen und Altersgruppen vorsieht und zudem den öffentlichen Dienst umfasst. Einen wichtigen
Beitrag könnte auch eine Wertschöpfungsabgabe leisten, weil damit jene Firmen entlastet werden, die Arbeitsplätze
bieten, unterstrich Todt. Die SPÖ-Vertreterin aus dem Burgenland, Inge Posch-Gruska (S/B), hielt es für
wichtig, dass die zahlreichen bestehenden Maßnahmen den Menschen auch näher gebracht werden. Es bringe
auch nichts, die Sozialleistungen generell schlecht zu reden. Dort wo es Missbrauch gibt, müsse er natürlich
abgestellt werden. Ablehnend stand sie dem Vorschlag gegenüber, das Frauenpensionsantrittsalter schneller
anzuheben.
ÖVP: Ältere Menschen sind unverzichtbarer Teil der Arbeitswelt
Der steirische ÖVP-Bundesrat Gregor Hammerl warnte davor, der Wirtschaft allein die Schuld zu geben. Es müsse
ein generelles Umdenken stattfinden und ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass ältere Menschen
mit ihrer Erfahrung einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft leisten. Außerdem werden sie
angesichts des steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenraten auch in Hinkunft einen unverzichtbaren
Teil der Arbeitswelt darstellen, erklärte Edgar Mayer (V/V). Es sei natürlich besorgniserregend, dass
die Arbeitslosenrate bei älteren Personen gegenüber dem Juni des Vorjahres um 16,2 % gestiegen ist und
somit deutlich über dem Gesamtdurchschnitt liegt, konstatierte Hammerl. Wichtig wäre es seiner Meinung
nach, abgestufte Übergänge in die Pension zu ermöglichen und den Wiedereinstieg, der für ältere
Menschen besonders schwierig ist, zu fördern. Aktivieren statt Pensionieren solle die Devise lauten. Kritisch
äußerte er sich in Bezug auf die Mindestsicherung, da sie derzeit zu wenig Anreize biete, um wieder
eine Beschäftigung aufzunehmen. Ähnlich wie in Niederösterreich und der Steiermark sollte man sich
bundesweit eine teilweise Umstellung auf einen Sachbezug überlegen.
FPÖ für deutliche Entlastung des Faktors Arbeit
Die Freiheitlichen sprachen von einer völlig verkehrten Diskussion, die an den Grundproblemen vorbeigehe.
Wenn man nicht endlich den Faktor Arbeit entlastet und gute Rahmenbedingungen vor allem für die kleineren
und mittleren Betriebe schafft, werde es keine zusätzlichen Jobs geben, argumentierte Peter Samt (F/St). Er
hielt es auch für wenig zielführend, die Arbeitslosen zum Spielball von Wirtschaft und Sozialpartnern
zu machen, dafür sei die Lage viel zu ernst. Die angekündigten Maßnahmen der Regierung seien maximal
ein Tropfen auf dem heißen Stein und werden an den wahren Ursachen wenig ändern, urteilte Samt. Für
besonders fatal erachtete er den Vorschlag, ein Bonus-Malus-System einzuführen, weil dies nur den Klassenkampf
zwischen jungen und älteren Arbeitslosen anfachen würde. Christoph Längle (F/V) appellierte an die
Bundesregierung, das Problem der älteren Arbeitslosen wirklich ernst zu nehmen. Er hoffe, dass der nach dem
Sommer angekündigte Arbeitsmarktgipfel wirklich Resultate bringen wird.
Grüne wünschen sich solidarische Generationenpolitik
Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft müsse dieses Thema unter einem breiteren Kontext betrachtet
werden, meinte Efgani Dönmez (G/O). Die Auswirkungen betreffen nämlich nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern
etwa auch den Wohnbau, die Lebensformen, die Fort- und Weiterbildung oder die Freiwilligentätigkeit. Er plädierte
generell für eine generationenübergreifende Politik, die Antworten auf die Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts finden müsse. Was die aktuelle IHS-Studie betrifft, so widerlege sie die Annahme, dass ältere
ArbeitnehmerInnen automatisch immer teurer sind und deshalb leichter ihren Job verlieren. Die Problematik sei sicherlich
sehr komplex, weitere Qualifizierungsmaßnahmen und Subventionierung der ArbeitgeberInnen können daher
nur Teile eines gesamten Maßnahmenbündels sein. Marco Schreuder (G/W) setzte sich vor allem für
einen besseren Diskriminierungsschutz von älteren Menschen ein.
Hundstorfer: Weitere Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen
Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab zu bedenken, dass man immer beide Seiten der Medaille sehen müsse. Auf
der einen Seite gab es innerhalb eines Jahres bei den über 50-Jährigen einen Anstieg der Beschäftigung
um 6,7 %. Allein im ersten Halbjahr 2015 konnten 61.297 ältere Personen wieder in den Erwerbsprozess eingegliedert
werden. Auf der anderen Seite sei aber ein Anstieg der Arbeitslosigkeit um 16,2 % feststellbar. Die besondere Schwierigkeit
bestehe darin, dass 48 % der Betroffenen keine Qualifikationen haben. Es ist auch nicht ganz einfach, wenn man
über 50-Jährigen, die vielleicht jahrzehntelang im selben Betrieb beschäftigt waren, nun sagen muss,
sie sollen etwas völlig Neues machen. Aus diesem Grund habe die Regierung die Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen
weiter aufgestockt, um maßgeschneiderte Angebote zu gewährleisten. Für einen gewissen Kreis der
Personen, die etwa aus gesundheitlichen Gründen in ihre Branchen nicht mehr einsteigen können, brauche
man sicher auch den zweiten Arbeitsmarkt, war der Minister überzeugt. Gefordert seien auch die österreichischen
Betriebe, zumal in 10 % der Firmen, die mehr als 25 MitarbeiterInnen haben, es keinen einzigen Beschäftigten
gibt, der über 50 Jahre ist.
Klarstellungen traf der Minister hinsichtlich der Mindestsicherung, die insgesamt 0,3 % der Staatsausgaben ausmacht.
Von den 205.000 BezieherInnen sind 27 % Kinder bzw. Jugendliche und 7 % sehr alte Menschen. Die Umstellung auf
Sachleistungen sei seit der 15a-Vereinbarung in allen Ländern möglich, erläuterte Hundstorfer, man
müsse es nur tun. Angelegenheit der Länder sei es auch, eine Befristung vorzusehen, wie dies z.B. in
Wien und Niederösterreich massiv durchgezogen werde.
Den Freiheitlichen gegenüber stellte Hundstorfer klar, dass man natürlich etwas bei den Lohnnebenkosten
tun müsse, aber dann soll man gleichzeitig auch sagen, wie das finanziert werden kann. Was den Vergleich mit
Deutschland angeht, so dürfe man nicht vergessen, dass die bessere Arbeitsmarktlage in unserem Nachbarland
vor allem auf die schrumpfende Bevölkerung zurückzuführen ist. Überdies gibt es in Deutschland
drei Millionen Hartz-IV-Beschäftigte, die sich mit 1-Euro-Jobs über Wasser halten müssen.
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Bundesrat beschließt Maßnahmen gegen den Sozialbetrug
Nach der ausführlichen Debatte über die Probleme älterer Menschen am Arbeitsmarkt befasste
sich die Länderkammer abermals mit wichtigen sozialpolitischen Themen. Auf der Tagesordnung stand u.a. der
- mehrheitlich angenommene - Nationalratsbeschluss über die Einführung einer Teilpension , die eine Reduktion
der Arbeitszeit zwischen 40 % und 60 % ermöglicht, wobei dem Dienstgeber sowohl der Lohnausgleich als auch
die Kosten für die Weiterzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge ersetzt wird.
Ein weiteren Schwerpunkt bildete die Diskussion über das Sozialbetrugsbekämpfungs- gesetz, mit dem vor
allem die Identifizierung und Sanktionierung von Scheinfirmen erleichtert werden soll. Im Fokus stehen dabei nicht
nur Unternehmen, die ohne die Zahlung von Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen und Löhnen vom Markt
verschwinden, sondern auch Firmen, die Scheinanmeldungen bei der Sozialversicherung vornehmen und den Angemeldeten
damit zu ungerechtfertigten Leistungen verhelfen. Überdies ist vorgesehen, die Haftung für Auftraggeber
von Scheinfirmen auszuweiten, die missbräuchliche Verwendung der E-Card durch erweiterte Ausweispflichten
weiter zurückzudrängen und Ärzten durch "Mystery Shopping" genauer auf die Finger zu schauen.
Das Sozialministerium erwartet sich durch das Paket, das mit Mehrheit den Bundesrat passierte, jährlich Mehreinnahmen
von zumindest 250 Mio. €. Mehr als die Hälfte davon soll der Sozialversicherung zugutekommen.
Keinen Einspruch erhob der Bundesrat auch gegen das Gesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.
Dadurch sollen letzte Lücken im Konsumentenschutz geschlossen und im Wege von Schlichtungsstellen Streitigkeiten
zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen rasch und effizient beigelegt werden.
Hundstorfer: Teilpension bietet neue Chancen für ältere ArbeitnehmerInnen
Es sei grundsätzlich ein guter Ansatz, Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten, erklärte Arnd
Meißl (F/St). Er bezweifelte jedoch, dass die Teilpension, die de facto eine Erweiterung der Altersteilzeit
darstellt, einen echten Fortschritt bringen wird. Wenn man Personen mit Hilfe von Steuergeldern künstlich
im Erwerbsprozess hält, erreiche man nichts, sondern beschönige nur die Statistiken. Außerdem wisse
er aus eigener Erfahrung, dass manchen Firmen, wie z.B. die Post AG, die Altersteilzeit dazu nutzen, um sich möglichst
rasch von älteren MitarbeiterInnen zu trennen. Viel wichtiger wäre es, neue Jobs für die einheimische
Bevölkerung und vor allem für die jungen Menschen zu schaffen.
Rene Pfister (S/N) zeigte sich im Gegensatz zu seinem Vorredner sehr zuversichtlich, dass das neue Instrument der
Teilpension in der Praxis greifen wird und bei den Menschen ankommt. Das Modell stelle eine Win-Win-Situation für
alle Beteiligten dar. Es sei nämlich gewährleistet, dass nicht nur die ArbeitnehmerInnen ohne Abschläge
in die Pension gleiten können, sondern dass auch die Betriebe eine Förderung erhalten. Positiv bewertete
Pfister zudem die Invaliditätspension Neu, die Rehabilitationsmaßnahmen vor der Pensionierung beinhalte.
ÖVP-Bundesrat Bernhard Ebner (V/N) pflichtete seinem Vorredner bei, dass die Teilpension beiden Seiten Vorteile
bringe. Es gebe viele ArbeitnehmerInnen, die ihre Berufen gerne weiter ausüben würden, aber aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr voll belastbar sind; und genau bei diesem Punkt setze das Gesetz an.
Keine Zustimmung zu dem Gesetz kam von Seiten der Grünen. Efgani Dönmez (G/O) bezeichnete die Teilpension
als ein "Unding", das in der Praxis eine zusätzliche und kostenintensive Unterstützung für
männliche Arbeitnehmer ist, die ohnehin eine höhere Pension zu erwarten haben. Der zentrale Kritikpunkt
seiner Fraktion bestehe darin, dass die Gesellschaft momentan wichtigere Aufgaben habe. Viel sinnvoller wäre
es, Menschen ohne Arbeit in Bildungsmaßnahmen oder Beschäftigung zu bringen, merkte Dönmez an,
zumal dies auch zu Mehreinnahmen des Staates führt.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer erläuterte noch einmal detailliert die Eckpunkte der Teilpension. Wenn sich
ein Arbeitnehmer mit 62 Jahren dazu entschließt, nur mehr 50 % zu arbeiten, dann bekommt er 75 % seines Letztbezugs.
Die Firmen erhalten im Gegenzug einen Ausgleich für die Sozialversicherungsbeiträge, damit die Betroffenen
weiterhin zu 100 % versichert sind. Dadurch soll ein zusätzliches Angebot an ältere ArbeitnehmerInnen
gemacht werden, länger im Erwerbsleben zu bleiben, hob Hundstorfer hervor.
Bundesrat Meißl machte der Minister darauf aufmerksam, dass die Post für die "alten Beamten"
eine Spezialregelung "gebastelt" hat. Was die ASVG-Altersteilzeit-Regelung angeht, so wird für die
geblockte Variante nur dann bezahlt, wenn für eine Ersatzkraft gesorgt wird. Sollte die Post gegen diese Bestimmung
verstoßen, dann hätte man sicher schon längst dagegen prozessiert, bekräftigte Hundstorfer.
Grundsätzliche Zustimmung zum verschärften Kampf gegen Sozialbetrug und Missbrauch von E-Cards
Der freiheitliche Bundesrat Gerd Krusche (F/St) begrüßte grundsätzlich die verschärften Maßnahmen
im Kampf gegen den Sozialbetrug, vor allem was die Abgabenhinterziehung durch Scheinfirmen betrifft. Nicht ganz
vorstelle könne er sich jedoch, wie das Gesetz exekutiert werden soll, da der Finanzpolizei kein zusätzliches
Personal zur Verfügung gestellt wird. Was den Einsatz von so genannten Mystery Shoppern in Arztpraxen angeht,
so handle es sich dabei um ein sehr schweres Geschütz, gab Krusche zu bedenken, das eventuell das Vertrauensverhältnis
zwischen PatientInnen und MedizinerInnen gefährden könnte. Leichter wäre es gewesen, endlich Fotos
auf den E-Cards anzubringen. Außerdem werden wesentliche Bereiche, wie z.B. Betrugsfälle beim Bezug
des Arbeitslosengelds, der Mindestsicherung oder der Familienbeihilfe, bei Doppelstaatsbürgerschaften etc.,
vom Gesetz nicht erfasst.
Ilse Fetik (S/W) strich die Vorteile des Gesetzespaketes zur weiteren Bekämpfung von Sozialbetrug hervor.
Da bei der Erstellung der Vorlage sehr viele ExpertInnen eingebunden waren, sei gewährleistet, dass etwa auch
der Datenschutz ausreichend Berücksichtigung fand. Es gehe nicht um Bespitzelungsaktionen, unterstrich Fetik,
sondern nur um die Kontrolle des sorgfältigen Umgangs mit Steuergeldern. Beim Mystery Shopping handle es sich
zudem um kein neues Instrument, sondern nur um eine Weiterentwicklung einer bestehenden Maßnahme.
ÖVP-Vertreter Bernhard Ebner (V/N) stellte eindeutig klar, dass Steuer- und Sozialbetrug keine Kavaliersdelikte
sind. Da Scheinfirmen jährlich Schäden in der Höhe von vielen Millionen Euro anrichten, und zwar
in Form von nicht bezahlten Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, war es notwendig, schärfer
dagegen vorzugehen. Positiv beurteilte Ebner die Maßnahmen im Hinblick auf die missbräuchliche Verwendung
der E-Cards; er hätte sich aber auch die zusätzliche Ausrüstung mit Fotos gewünscht. Außerdem
plädierte er für eine Reform der Mindestsicherung nach dem Vorbild des niederösterreichischen Modells.
Die Grünen stimmen dem Gesetz zu, kündigte Efgani Dönmez (G/O) an, eine intensivere Kooperation
zwischen den Behörden in Sachen Sozialbetrug sei absolut notwendig. Eine ähnlich gute Zusammenarbeit
würde er sich im Bereich des Fremdenrechts wünschen, um endlich einmal die Spreu vom Weizen trennen zu
können. Auch den Einsatz von Mystery Shoppern stand Dönmez positiv gegenüber, da einfach nur überprüft
werde, ob die Verrechnungen in Ordnung sind. Er persönlich könnte sich auch die Anbringung von Fotos
auf den E-Cards vorstellen.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer dankte für die hohe Zustimmung zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.
Bezüglich der Anbringung von Fotos auf den E-Cards gab Hundstorfer zu bedenken, dass der bürokratische
Aufwand sehr hoch wäre. Es müsse daher ein nachhaltiges und effizientes System entwickelt werden, das
möglichst geringe Kosten verursacht und zugleich praktikabel ist.
Den Freiheitlichen hielt der Minister zudem entgegen, dass auch in anderen Bereichen schon viel getan werde. So
sei etwa das AMS gezwungen, jährlich 90.000 Arbeitssuchenden den Bezug zu streichen, weil z.B. Termine oder
Fristen nicht eingehalten werden. Auch die Mindestsicherung könne sehr wohl gekürzt werden, wenn diverse
Handlungen gesetzt werden. Allein das Magistrat in Wien habe im letzten Jahr bei 6.200 BezieherInnen den Bezug
einen Monat lang gestrichen, zeigte der Minister auf.
Alternative Streitbeilegung schließt Lücken beim Konsumentenschutz
Ziel des Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sei der Aufbau eines EU-weites
Netzes und die Sicherstellung von einheitlichen Qualitätskriterien, erklärte Ilse Fetik (S/W). Die Schlichtungsstellen
stellen eine einfache, effiziente, kostengünstige und niederschwellige Alternative zu den oft teuren und komplizierten
Gerichtsverfahren dar, vor denen viele KonsumentInnen bisher zurückgeschreckt sind. Auch ÖVP-Vertreter
Gregor Hammerl (V/St) sprach von einem guten Gesetz, da in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft die Gefahren
für die KonsumentInnen zugenommen haben. Außerdem werde das Gerichtssystem entlastet und ein wichtiger
Schritt in Richtung Wahrung der VerbraucherInneninteressen gesetzt. Da der Konsumentenschutz ein Kernanliegen der
Freiheitlichen ist, stimmt seine Fraktion dem Gesetz zu, führte Gerhard Dörfler (F/K) aus. Für besonders
wichtig erachtete er, dass die Geschäfte von internationalen Konzerne, die in Österreich getätigt
werden, auch hier versteuert werden; auch dies gehöre zum Konsumentenschutz dazu. Für die Grünen
erwartete sich Efgani Dönmez (G/O) nun einen verbesserten Zugang der KonsumentInnen zum Recht. Die nun vorliegende
Richtlinienumsetzung soll die Erfahrungen des Pilotprojekt berücksichtigen, deshalb werde man dem Gesetz auch
zustimmen.
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