Erleichterung für Kleinstunternehmen und bessere internationale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen
Wien (bmj) - Mit der Novelle zum Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) wird ab sofort die Bilanz-Richtlinie
der EU im österreichischen Recht umgesetzt. Diese bringt vor allem eine bessere internationale Vergleichbarkeit
von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie eine Entlastung für kleinere Unternehmen. Für diese werden
unter anderem die Strafandrohungen gesenkt, sollten die Rechnungslegungsunterlagen nicht zeitgerecht offengelegt
werden. "Wir haben die Umsetzung der Richtlinie aber auch zum Anlass genommen, das österreichische Bilanzrecht
insgesamt zu modernisieren. So haben wir beispielsweise international nicht übliche Posten und Bilanzierungsmethoden
beseitigt", so Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Zusätzlich werden im Sinne der "Einheitsbilanz" die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
stärker an die steuerrechtlichen Vorschriften angepasst, sodass Zusatzabgaben und Zweifelsfragen verringert
werden. Dies bringt vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen eine wesentliche Entlastung,
die steuerlichen Auswirkungen sollen dabei neutral gehalten werden. Die Novelle zum Rechnungslegungsänderungsgesetz
wurde bereits im November 2014 im Ministerrat und im Dezember 2014 im Nationalrat beschlossen.
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