Strategieprozess Pflanzenbau: Fachkundige Beratung durch geschultes Personal garantiert sichere
Anwendung
Wien (bmlfuw) - Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich dürfen künftig
nur noch von speziell ausgebildeten Personen verkauft werden. Das sieht eine Novelle zur Pflanzenschutzmittelverordnung
vor, die am 30.07. vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kundgemacht
wurde.
Ab 26. 11. 2015 müssen alle Personen, die im Fachhandel Pflanzenschutzmittel verkaufen bzw. Kunden beraten,
eine fachspezifische Ausbildung absolviert haben und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen.
In jedem Fall muss eine entsprechend ausgebildete Person im Unternehmen während der Geschäfts- und Betriebszeiten
anwesend sein. So ist gewährleistet, dass alle Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner bestmöglich
über die sachgerechte Anwendung sowie die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgeklärt
werden. Ziel ist auch eine Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der Verwendung solcher
Produkte.
Die mit der Novelle umgesetzten Sicherheits-Maßnahmen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich
wurden im vom Bundesminister Andrä Rupprechter initiierten Strategieprozess Pflanzenbau ausgearbeitet.
Um eine flächendeckende Schulung aller Pflanzenschutzmittelverkäufer in Bau- und Gartenmärkten zu
gewährleisten, hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) bereits 2014 ein umfassendes Schulungsprogramm
mit Direktkursen sowie „Train-the-Trainer“-Ausbildungen entwickelt. Auch ein „E-Learning-System“ steht zur Verfügung.
Dadurch war es dem BAES möglich, bisher mehr als 2.500 Personen über die Rechtsgrundlagen und Risiken
von Pflanzenschutzmitteln zu schulen.
Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner können Pflanzenschutzmittel nur mehr im Fachhandel erwerben.
Eine Abgabe im Lebensmitteleinzelhandel oder in Form der Selbstbedienung ist nicht erlaubt. Die Mittel müssen
eigens für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sein und dürfen keine schwerwiegenden
gefährlichen Eigenschaften aufweisen.
Pflanzenschutzschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich müssen so beschaffen sein, dass sie ohne
spezifische Kenntnisse sicher verwendet werden können. Diese Mittel müssen speziell für die Verwendung
im Haus- und Kleingartenbereich gekennzeichnet sein.
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