Mayr: Fulminanter Start des neuen Salzburger Fördermodells
Salzburg (lk) - Seit 1. April 2015 ist die neue Salzburger Wohnbauförderung in Kraft. "Die bisherigen
Erfahrungen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind", zog der für den Wohnbau ressortzuständige
Landesrat Hans Mayr am 30.07. bei einem Informationsgespräch eine positive Zwischenbilanz. Dass das Förderungsmodell
gut angenommen wird, zeichnete sich schon durch viele Anfragen im Vorfeld des Inkrafttretens ab. Sowohl im Salzburger
Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) als auch in der zuständigen Abteilung 10 des Landes gab es
im ersten Halbjahr 2015 bereits mehr Anfragen als im gesamten Jahr 2014.
Besonderen Nachholbedarf gab und gibt es bei der Eigentumsförderung. In der Sparte Kaufförderung (Erwerb
von neu errichteten Eigentumswohnungen) waren bis Ende Juni 238 vollständige Ansuchen in Bearbeitung. Insgesamt
waren 402 Ansuchen im Online-Förderassistenten erfasst. Mit 238 vollständigen Ansuchen wurde damit bereits
nach drei Monaten die Anzahl der Zusicherungen der Jahre 2013 und 2014 übertroffen: In der Fördersparte
Kauf neu errichteter Wohnungen waren im gesamten Jahr 2013 210, im Jahr 2014 nur noch 146 Objekte gefördert
worden. Auch in der Fördersparte "Errichtung von Eigenheimen" zeigen sich ähnliche Zahlen:
Zur Jahresmitte waren 245 vollständige Ansuchen in Bearbeitung, in Summe waren zu diesem Zeitpunkt bereits
376 Förderansuchen elektronisch eingegeben. "Für 195 dieser Ansuchen konnte ein vorzeitiger Baubeginn
gewährt werden", erläuterte der Landesrat.
Aufgrund der enormen Nachfrage sind hier für Mayr Umschichtungen im Budget denkbar, um die Nachfrage zu befriedigen.
Diese Umschichtungen gehen jedoch nicht zu Lasten des Mietwohnbaus, der 2015 noch Schwung durch das Impulspaket
der Landesregierung mit zusätzlichen 312 Wohnungen erhalten hat. Seit 1. April 2015 wurden 22 vollständige
Ansuchen für insgesamt 530 Mietwohnungen erfasst. Dazu kommen noch weitere 19 Ansuchen im Online-Assistenten
hinzu. Das ambitionierte Ziel des Wohnbauprogramms von mehr als 1.000 Mietwohnungen ist damit in Reichweite. Für
zehn Projekte im geförderten Mietwohnbau konnte ein vorzeitiger Baubeginn ebenso bewilligt werden wie für
ein Wohnheim mit 48 Betten.
Bei der Sanierungsförderung konnten 351 der insgesamt 407 vollständigen Ansuchen bereits zugesichert
werden, mit einer Gesamtzahl von 665 Ansuchen im Online-Förderassistenten ist die Pipeline auch in dieser
Sparte prall gefüllt.
Einen wesentlichen Aspekt in der Wohnbauförderung stellt auch die Wohnbeihilfe dar: Hier waren es im ersten
Halbjahr 2.924 positive Mitteilungen, die an Förderwerber versandt wurden. Dazu kamen weitere 290 positive
Mitteilungen aus der erweiterten Wohnbeihilfe.
Budgetärer Spielraum besteht noch in sonstigen Ausgaben der Wohnbauförderung. Die für den Ankauf
von Grundstücken vorgesehenen Gelder könnten aufgrund der hohen Nachfrage in andere Fördersparten
umgeschichtet werden.
Vorzeitige Rückzahlung für Gemeinnützige in Begutachtung
"Neben einer entsprechenden Förderleistung ist es auch wichtig, das Budget in Ordnung zu halten",
betonte Mayr und zeigte sich erfreut, dass nach intensiver gemeinsamer Arbeit der Abteilungen Wohnbau und Finanzen
ein Verordnungsentwurf für die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen für gemeinnützige Bauvereinigungen
im Wohnbauförderungsbeirat vorgestellt wurde. Dieser Entwurf wird nun von der Legistik in Begutachtung geschickt.
Der Nachlass ergibt sich aus der Barwertberechnung der Darlehen. Dieser wird mit 20 Prozent des aushaftenden Nominale
begrenzt. Um den Abschlag möglichst gering zu halten, werden die gemeinnützigen Bauvereinigungen zumindest
sieben Institute einladen, Angebote zu legen. Damit ist auch gewährleistet, dass der Nachlass marktkonform
ist und die Transaktion im Landeshaushalt nicht schädlich hinsichtlich der Maastricht-Kriterien ist. Die betragsmäßige
Gesamthöhe der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen wird durch die Finanzabteilung festgelegt.
Wesentlicher Beitrag zum Schuldenabbau
"Die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen ist ein wesentlicher Beitrag zum Abbau der Schulden des
Landes Salzburg", resümierte Landesrat Mayr und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Neugestaltung
der Wohnbauförderung die Möglichkeit eröffnet hat, diesen Weg der Konsolidierung zu gehen.
In einem weiteren Punkt der Verordnung wird die Förderung bei Ausübung der Miet-Kauf-Option geregelt.
Diese war in der Verordnung zur neuen Wohnbauförderung ebenso wenig geregelt wie die Kaufpreisbemessung für
Miet-Kauf-Objekte.
Vorläufig herausgenommen aus der Verordnung wurden die Bestimmungen zur Entgeltminderung auf ältere Objekte
im Mietbereich. Dieses enorm wichtige Thema muss vor Begutachtung zunächst einer europarechtlichen Prüfung
unterzogen werden.
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