Die Tiroler Luftsanierung geht weiter – Sektorales Transitfahrverbot geht in Begutachtung
Innsbruck (lk) - Nach ausführlichen Konsultationen mit den in Wien für die Verkehrspolitik und
für Europäische Angelegenheiten zuständigen Stellen des Bundes läuft ab sofort die Begutachtungsfrist
zur Verordnung des Sektoralen Fahrverbots. Bis 21. September haben alle BürgerInnen, ExpertInnen, AnrainerInnen
und Betroffene Gelegenheit, die Vorhaben des Landes Tirol auf Punkt und Beistrich nachzulesen und ihre Meinungen
dazu kund zu tun. „Die Begutachtungsfrist ist ein ganz wichtiger Bestandteil für die Akzeptanz und für
die Rechtsicherheit des sektoralen Transitfahrverbots“, sagt LHStvin Ingrid Felipe.
Zuletzt war das sektorale Transitfahrverbot zwei Mal nach Klagen von FrächterInnenverbänden vom Europäischen
Gerichtshof gekippt worden, weil die sogenannten gelinderen Maßnahmen für nicht ausreichend befunden
wurden. Dem hat das Land mit der Einführung des fixen Luft-Hunderters entgegengewirkt, der zuletzt vom EuGH
explizit als wichtigste fehlende „gelindere Maßnahme“ genannt wurde.
Weitere Vorgehensweise
Nach der Begutachtungsfrist folgt die Einarbeitung jener Stellungnahmen, die von den ExpertInnen des Landes für
wichtig befunden werden und schließlich die Verordnung des Luftgütepakets und damit auch des sektoralen
Transitfahrverbots. Das Luftgütepaket enthält aber auch weitere ambitionierte Maßnahmen zur Verbesserung
der Tiroler Luft – etwa einen ambitionierten Plan zur Flottenumrüstung, der Fahrten mit alten LKW schrittweise
verbietet und Änderungen im LKW-Nachtfahrverbot. Ziel der Tiroler Landesregierung ist eine EU-rechtskonforme
Luftgüte bis zum Jahr 2020 und eine Reduktion des LKW-Transits um 200.000 Fahrten, das entspricht etwa 10
Prozent weniger Schwerverkehr.
|