Kilometerstand von Pkw wird zukünftig bei Pickerlüberprüfung erfasst – Verkehrsministerium
schickt entsprechende KFG-Novelle morgen in Begutachtung
Wien (bmvit) - Laut Schätzungen der Kommission der Europäischen Union (EU) kommt es bei fünf
bis zwölf Prozent aller verkauften Gebrauchtfahrzeuge zu Tachomanipulationen. "Wie viele Kilometer ein
Auto schon gelaufen ist, ist ein wichtiger Faktor für den Verkaufswert von Gebrauchtwagen. Mit der Erfassung
des Kilometerstands erhöhen wir die Sicherheit für die Käuferinnen und Käufer beträchtlich",
freut sich Verkehrsminister Alois Stöger über die neuen rechtlichen Möglichkeiten. In Zukunft wird
im Rahmen der § 57a Überprüfungen der Tachostand von Fahrzeugen durch die Werkstätte in einer
eigenen Datenbank erfasst. Durch die regelmäßige Aufzeichnung des Kilometerstandes über mehrere
Jahre, können die Angaben lückenlos nachvollzogen werden und Manipulationen am Tacho werden wesentlich
schwieriger.
Das Verkehrsministerium nimmt damit rechtliche Vorgaben der EU vorweg. "Beim Autokauf muss man sich auf die
Fahrzeugdaten verlassen können. 800.000 gebrauchte Autos werden in Österreich jedes Jahr neu zugelassen.
Das zeigt wie wichtig ein starker Konsumentenschutz auch in diesem Bereich ist. Deshalb setzen wir die entsprechende
EU-Richtlinie bereits jetzt um", erklärt Stöger die Vorgehensweise des bmvit. Die Frist zur Umsetzung
der EU-Richtlinie zur Wiederkehrenden Begutachtung in nationales Recht läuft noch bis zum Jahr 2018.
Rechtlicher Hintergrund
Durch die Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) drohen erstmals auch Verwaltungsstrafen für die Veränderungen
des Kilometerzählers. Dazu wird sichergestellt, dass bei Reparatur beziehungsweise beim Tausch des Tachos
der bisherige Kilometerstand wieder einzustellen ist. Die KFG-Novelle soll noch heuer in Kraft treten.
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