Österreichischer Innovationspreis Tourismus (ÖIT) ist ausgelobt - bis zum 30. November
2015 können innovative Projekte eingereicht werden
Klagenfurt (lpd) - Bereits zum dritten Mal wurde der von Bund und Bundesländern gemeinsam getragenen
Innovationspreis Tourismus ausgelobt. Bis 30. November 2015 können die Projekte eingereicht werden. „Mit dem
Innovationspreis wollen wir die innovativen und erlebbaren Angebote im Tourismus auf die eine Bühne heben.
Es geht um Wertschätzung für das Engagement, aber auch um Mut machen und Vorbild schaffen für andere“,
erklärte Tourismusreferent LR Christian Benger. Denn Innovation sei entscheidend, um im Wettbewerb bestehen
zu können. „Innovation ist die Grundlage für den Erfolg, nicht nur für den Betrieb, sondern fürs
ganze Land“, so Benger.
Thema für den Innovationspreis heuer ist die innovative Inszenierung der Ressource Wasser in jeglicher Form.
„Wir schaffen zwei Fliegen mit einer Klappe: Es ist der nachhaltige Umgang mit Wasser ebenso wichtig wie die wirtschaftliche
Tragfähigkeit und die Wertschöpfung des Projektes“, betonte Benger.
Der Innovationspreis 2016 wird in zwei Kategorien verliehen. In der ersten Kategorie können Einzelbetriebe
der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und in der zweiten Kategorie überbetriebliche Kooperationen von Betrieben
der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bzw. Kooperationen mit klarer, touristischer Ausrichtung (z.B.: mit anderen
Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Tourismus-Organisationen, tourismusnahen Dienstleistern sowie
Angebotsgruppen) einreichen.
Die Einreichungen müssen bis 30. November 2015 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 7 Wirtschaft,
Tourismus, Infrastruktur, eingelangt sein (es gilt das Datum des Poststempels). Infos und Download: http://www.benger.ktn.gv.at.
„Als Bundesland ermitteln wir mittels Jury die Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund. Für
die Kategorien sind von Seiten des Landes je 5.000 Euro ausgeschrieben“, erklärte Benger. Aus den Nominierungen
des Landes werden die Wettbewerbssieger durch eine unabhängige Fachjury auf Bundesebene ermittelt. Der Sieger
je Kategorie erhält ein Preisgeld in der Höhe von 10.000 Euro.
Zur Geschichte
Im Rahmen des Aktionsplans Tourismus 2011 wurde eine von Bund und Bundesländern gemeinsam getragene Auszeichnung
für Tourismusinnovation vereinbart. Der Bundesminister für Wirtschaft verleiht mit den Bundesländern
alle zwei Jahre aufgrund der Entscheidung einer unabhängigen Fachjury den Innovationspreis Tourismus.
Der 1. Innovationspreis ging im Jahr 2012 an die ARGE Naturerlebnis Kärnten mit ihrem Projekt "Naturerlebnis
Kärnten – Magische Momente". Im Jahr 2014 wurde der Kärntner Verein pankratiumgmünd mit seinem
Projekt "das haus des staunens" prämiert.
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