Situation des Landes seit Anfang Juli kaum verändert – Finanzreferentin Schaunig: Begründung
der Ratingagentur Moody´s nicht nachvollziehbar - VfGH-Entscheidung zu Hypo-Sanierungsgesetz hat keine unmittelbaren
Auswirkungen auf Kärnten
Klagenfurt (lpd) - Unerfreulich und nicht nachvollziehbar ist das Downgrading Kärntens um vier Stufen
auf B3 durch die Ratingagentur Moody´s. Als Auslöser für den Schritt nennt Moody´s die Aufhebung
des Hypo-Sanierungsgesetzes HaaSanG durch den VfGH. „Diese Aufhebung hat derzeit aber keine unmittelbaren Auswirkungen
auf Kärnten“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Gaby Schaunig, da die Forderungen vom Moratorium durch
das Bankensanierungsgesetz erfasst sind. Die Forderungen der Bayerischen Landesbank wurden zudem durch den Vergleich
mit der Republik Österreich geregelt.
Auch kann keineswegs die Rede von einem fehlenden Statement der Republik Österreich zur Unterstützung
Kärntens sein. Der OeBFA-Rahmenvertrag ist ein klares Bekenntnis zu Kärnten und sichert die Liquidität
des Landes. „Seit dem letzten Kärnten-Rating durch Moody´s Anfang Juli haben sich die Rahmenbedingungen
nicht entscheidend geändert“, so Schaunig.
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