Neuerliches Downgrading Kärntens nicht verständlich

 

erstellt am
07. 08. 15
11.00 MEZ

Situation des Landes seit Anfang Juli kaum verändert – Finanzreferentin Schaunig: Begründung der Ratingagentur Moody´s nicht nachvollziehbar - VfGH-Entscheidung zu Hypo-Sanierungsgesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten
Klagenfurt (lpd) - Unerfreulich und nicht nachvollziehbar ist das Downgrading Kärntens um vier Stufen auf B3 durch die Ratingagentur Moody´s. Als Auslöser für den Schritt nennt Moody´s die Aufhebung des Hypo-Sanierungsgesetzes HaaSanG durch den VfGH. „Diese Aufhebung hat derzeit aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Gaby Schaunig, da die Forderungen vom Moratorium durch das Bankensanierungsgesetz erfasst sind. Die Forderungen der Bayerischen Landesbank wurden zudem durch den Vergleich mit der Republik Österreich geregelt.

Auch kann keineswegs die Rede von einem fehlenden Statement der Republik Österreich zur Unterstützung Kärntens sein. Der OeBFA-Rahmenvertrag ist ein klares Bekenntnis zu Kärnten und sichert die Liquidität des Landes. „Seit dem letzten Kärnten-Rating durch Moody´s Anfang Juli haben sich die Rahmenbedingungen nicht entscheidend geändert“, so Schaunig.

 

 

 

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