Lebensmittelsicherheit weiterhin auf hohem Niveau

 

erstellt am
05. 08. 15
11.00 MEZ

Nur 0,3 % der Proben als gesundheitsschädlich eingestuft
Wien (pk) - Bereits zum fünften Mal hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 77 Seiten über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in diesem Bereich im Jahr 2014 informiert ( III-189 d.B.). Die guten Ergebnisse vom Vorjahr konnten weiter ausgebaut werden, nur mehr 0,3 % der Proben (2013: 0,4 %) wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Dennoch arbeite man kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Systems, erklärt die zuständige Ministerin Sabine Oberhauser im Vorwort, so werde etwa seit letztem Jahr in Betrieben, die ein hohes Risiko darstellen könnten, ein gezieltes amtliches Überwachungsprogramm durchgeführt.

Die Kontrollergebnisse: 0,3 % der Proben gesundheitsschädlich, 3,8 % ungeeignet
Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch die entsprechenden Organe der Länder. 2014 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden insgesamt 43.507 Betriebskontrollen durchgeführt und 28.158 Proben von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) oder den Untersuchungsstellen der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg) begutachtet. Die MitarbeiterInnen der Landesveterinärbehörden kontrollierten 22.975 Fleischbetriebe sowie 2.446 Milcherzeugerbetriebe.

Was die Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 23.668 Fällen (84,1 %) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 93 Proben (0,3 %) eingestuft, 1.066 Proben (3,8 %) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren wieder einmal Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Angaben (9,1 %); 1.082 Proben (3,8 %) wurden aus diversen anderen Gründen (z. B. Verstoß gegen die Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 15,9 %.

Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1 % lag, während nur 0,2 % der Planproben gesundheitsschädlich waren. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich bei den sonstigen Gebrauchsgegenständen (8,7 %), gefolgt von Spielwaren (3,1 %) und Meeresfischen (2,2 %). Insgesamt waren 43 der 93 gesundheitsschädlichen Proben (46,2 %) Verdachtsproben. Die höchsten Beanstandungsquoten bei den Planproben fanden sich bei Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung, Speisesalz, Wildbreterzeugnissen, Nahrungsergänzungsmitteln und Spirituosen. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Gesamtbeanstandungs- quote bei den Planproben bei 13,2 % lag und bei den Verdachtsproben bei 30,9 %.

Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür sind entweder EU-Vorgaben oder EU-Programme, aktuelle Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch decken sie ein breites Feld ab und reichen von der Untersuchung von Lebensmitteln auf Pestizidrückstände, der Kontrolle der Wasserqualität auf Märkten und in der Eventgastronomie, der Untersuchung von Proben auf gentechnisch veränderte Organismen bis hin zur Belastung von Rohmilch mit radioaktiven Substanzen.

Die Ergebnisse zeigen, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben bringen nicht automatisch mehr Sicherheit.

     

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

   

 

 

 

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