Nur 0,3 % der Proben als gesundheitsschädlich eingestuft
Wien (pk) - Bereits zum fünften Mal hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgelegt, der auf 77 Seiten über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in diesem Bereich im Jahr 2014
informiert ( III-189 d.B.). Die guten Ergebnisse vom Vorjahr konnten weiter ausgebaut werden, nur mehr 0,3 % der
Proben (2013: 0,4 %) wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Dennoch arbeite man kontinuierlich an der
Weiterentwicklung des Systems, erklärt die zuständige Ministerin Sabine Oberhauser im Vorwort, so werde
etwa seit letztem Jahr in Betrieben, die ein hohes Risiko darstellen könnten, ein gezieltes amtliches Überwachungsprogramm
durchgeführt.
Die Kontrollergebnisse: 0,3 % der Proben gesundheitsschädlich, 3,8 % ungeeignet
Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Verpackungsmaterial,
Spielzeug und Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene im
Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch die entsprechenden Organe der Länder. 2014 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden
insgesamt 43.507 Betriebskontrollen durchgeführt und 28.158 Proben von der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) oder den Untersuchungsstellen der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg)
begutachtet. Die MitarbeiterInnen der Landesveterinärbehörden kontrollierten 22.975 Fleischbetriebe sowie
2.446 Milcherzeugerbetriebe.
Was die Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 23.668 Fällen (84,1 %) keinen Grund zur Beanstandung.
Als gesundheitsschädlich wurden 93 Proben (0,3 %) eingestuft, 1.066 Proben (3,8 %) waren für den menschlichen
Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe
waren wieder einmal Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Angaben (9,1 %); 1.082 Proben
(3,8 %) wurden aus diversen anderen Gründen (z. B. Verstoß gegen die Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen)
bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 15,9 %.
Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei
1 % lag, während nur 0,2 % der Planproben gesundheitsschädlich waren. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen
Proben fand sich bei den sonstigen Gebrauchsgegenständen (8,7 %), gefolgt von Spielwaren (3,1 %) und Meeresfischen
(2,2 %). Insgesamt waren 43 der 93 gesundheitsschädlichen Proben (46,2 %) Verdachtsproben. Die höchsten
Beanstandungsquoten bei den Planproben fanden sich bei Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung, Speisesalz,
Wildbreterzeugnissen, Nahrungsergänzungsmitteln und Spirituosen. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die
Gesamtbeanstandungs- quote bei den Planproben bei 13,2 % lag und bei den Verdachtsproben bei 30,9 %.
Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen
durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür sind entweder EU-Vorgaben oder EU-Programme, aktuelle Erkenntnisse
oder spezielle Anlassfälle. Thematisch decken sie ein breites Feld ab und reichen von der Untersuchung von
Lebensmitteln auf Pestizidrückstände, der Kontrolle der Wasserqualität auf Märkten und in der
Eventgastronomie, der Untersuchung von Proben auf gentechnisch veränderte Organismen bis hin zur Belastung
von Rohmilch mit radioaktiven Substanzen.
Die Ergebnisse zeigen, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung
der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu
garantieren. Mehr Proben bringen nicht automatisch mehr Sicherheit.
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