Stichtag 4. August 2015
Wien (rk) - Am Sonntag, dem 11. Oktober 2015, finden die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
statt. Erstinformationen für die Bürgerinnen und Bürger sind unter http://www.wahlen.wien.at bereits online.
Wer ist in Wien wahlberechtigt?
Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle Österreicherinnen und Österreicher wählen,
die bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 4. August 2015 in Wien begründet
haben.
Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und
ihren Hauptwohnsitz spätestens am 4. August 2015 in Wien begründet haben, dürfen ihre Stimme bei
der Bezirksvertretungswahl abgeben.
Einspruchsverfahren
Die Hauskundmachungen mit der Information, wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung eines Hauses im Wählerverzeichnis
eingetragen sind, werden ab Mitte August 2015 in den Wohnhäusern angeschlagen.
Ab Dienstag, dem 25. August 2015, liegt in allen Wahlreferaten in den Magistratischen Bezirksämtern das Wählerverzeichnis
zur öffentlichen Einsicht auf. Im anschließenden Einspruchsverfahren (25. August bis 3. September 2015)
kann jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen. Wird festgestellt, dass eine Eintragung im Wählerverzeichnis
nicht richtig ist oder fehlt, kann von jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich beim zuständigen
Wahlreferat schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung im
Wählerverzeichnis beantragt werden.
Wo kann gewählt werden?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation"
per Post zugesendet. Diese informiert über das zuständige Wahllokal.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht in seinem zuständigen Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, mit einer
Wahlkarte im In- und Ausland per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte
muss dazu bis spätestens am Wahltag, dem 11. Oktober 2015, 17 Uhr, per Post, per Botin oder Boten oder durch
persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
Alternativ zur Briefwahl kann die Wahlkarte am Wahltag zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal
verwendet werden. Ein Wahlkarten-Wahllokal befindet sich an jedem Wiener Wahlstandort.
Wählen bei Krankheit oder mangelnder Mobilität
Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner eines Krankenhauses, Geriatriezentrums oder Pflegewohnhauses,
die an der Wahl teilnehmen wollen, benötigen eine Wahlkarte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses,
des Geriatriezentrums oder des Pflegewohnhauses können bei der Beantragung der Wahlkarte helfen.
Wählerinnen und Wähler, die ihr Wahllokal wegen mangelnder Mobilität oder Bettlägerigkeit (wegen
Krankheit, Alter oder sonstigen Gründen) nicht persönlich aufsuchen können, können beim zuständigen
Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes eine Wahlkarte beantragen. Damit haben sie die Möglichkeit, per
Brief zu wählen oder - auf zusätzlichen Antrag - am Wahltag von einer mobilen Wahlkommission besucht
zu werden.
Wie kann man eine Wahlkarte beantragen?
Eine Wahlkarte kann bis zum 7. Oktober 2015 schriftlich (formloser Antrag z.B. per E-Mail oder Fax) oder bis
zum 9. Oktober, 12 Uhr, persönlich beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt
werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich! Wahlkarten werden voraussichtlich ab 23. September 2015
ausgestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
2015 in Wien vorliegen.
Am Wahltag
Am Wahltag ist in den Wahllokalen ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis,
Führerschein, Studierendenausweis etc.) vorzuweisen. Wer zusätzlich eine Wahlkarte hat, übergibt
diese der Wahlbehörde.
Unterstützungserklärungen
Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung vertreten sind, können bis zum 4.
September 2015, 13 Uhr, Unterstützungserklärungen für die Kandidatur bei den Wiener Gemeinderats-
und Bezirksvertretungswahlen sammeln. Für die Kandidatur bei der Gemeinderatswahl benötigt die wahlwerbende
Partei 100 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis, für die Kandidatur
bei der Bezirksvertretungswahl 50 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen pro Bezirk.
Unterschreiben können die wahlberechtigten Wienerinnen und Wiener die Unterstützungserklärungen
in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei der Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten,
1080 Wien, Lerchenfelder Straße 4. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wohnbezirk
bzw. Wahlkreis der Unterzeichnerin bzw. des Unterzeichners kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person
kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine Unterstützungserklärung
für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden.
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