Kleinprojektförderung auch im neuen Interreg-Programm Österreich/Bayern wieder möglich
Salzburg (lk) - Nach dem erfolgreichen Start des Interreg V A-Programms der Europäischen Union zur
Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Bayern und Österreich ist es nun auch
im neuen Programm wieder möglich, Anträge auf EU-Förderung für sogenannte grenzübergreifende
Kleinprojekte einzureichen.
Es handelt sich hierbei um Projekte und Maßnahmen mit einem Kostenvolumen bis höchstens 25.000 Euro,
die in erster Linie dazu beitragen sollen, die Zusammenarbeit im zivilgesellschaftlichen und öffentlichen
Bereich zu intensivieren.
Besonders förderwürdig werden Maßnahmen sein, die vor allem darauf abzielen, langfristige Kooperationen
aufzubauen und zu etablieren. Da thematisch hierbei keine Grenzen gesetzt sind, werden grenzübergreifende
Kooperationen in allen Lebensbereichen ermöglicht. Dazu muss von jeder Seite mindestens ein Projektpartner
beteiligt sein.
Nachdem vor allem die Langfristigkeit der Zusammenarbeit im Vordergrund steht und diese mit mehr Aufwand verbunden
sein wird, werden diese besonderen Anstrengungen mit einem deutlich höheren Fördersatz von höchstens
75 Prozent als in der Vergangenheit (max. 60 Prozent) honoriert werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Büro der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land - Traunstein. Die
Geschäftsstelle mit Sitz in Freilassing bietet einen umfangreichen Beratungs- und Projektbegleitungsservice
für potenzielle Projektträger aus dem Salzburg-bayerischen Teil des Programmfördergebietes, d.h.
insbesondere aus den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein sowie aus Stadt und Land Salzburg, an.
Die Entscheidungen über die Fördergeldvergabe an einzelne Kleinprojektmaßnahmen trifft ein regionaler
Lenkungsausschuss, dessen Mitglieder den Salzburg-bayerischen Teil des Fördergebietes, sowie gemeinsam mit
der Inntal-Euregio, den Tiroler-bayerischen Raum vertreten. Projekte können grundsätzlich jederzeit eingereicht
werden. Für den ersten regionalen Lenkungsausschuss am 30. November 2015 werden aber nur die bis zum 31. Oktober
2015 bei der EuRegio-Geschäftsstelle vollständig und unterschrieben eingereichten Projekte behandelt.
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