Sondersitzung des Nationalrats für 1. September 2015 geplant
Wien (pk) - SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf einen gemeinsamen Initiativantrag für
ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden
geeinigt, das die Kompetenzen von Bund und Ländern neu regelt. Die Klubobleute Andreas Schieder, Reinhold
Lopatka und Eva Glawischnig betonten am Abend des 17.08. bei einer Pressekonferenz im Parlament die gute Zusammenarbeit
und sehen mit dem neuen Gesetz eine menschenwürdige, gleichmäßige, gerechte und solidarische Unterbringen
von Menschen in Not gewährleistet. Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen
bereitzuhalten. Die Zahl soll jedenfalls 1,5% der Wohnbevölkerung betragen. Auch die Nutzung von Grundstücken,
die im Eigentum des Bundes stehen, soll von der Innenministerin angeordnet werden können. Ein entsprechender
Bescheid ersetzt dann bisher vorgesehene Bewilligungen.
Ziel sei es, Menschen schnell unterbringen zu können und mehr Unterkünfte zu schaffen, sagte Klubobmann
Schieder. Lopatka betonte, das neue Gesetz solle nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, wenn ein Bundesland
seine Quote nicht erfülle. Eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge müsse aber auch auf europäischer
Ebene auf der Tagesordnung bleiben. Klubchefin Glawischnig sieht in dem Gesetz auch die Möglichkeit, Druck
auszuüben, um menschenwürdige Quartiere einzurichten und Mindeststandards zu etablieren. Auch sei vorgesehen,
die Tagsätze zu erhöhen und die Betreuung der Flüchtlinge durch Nichtregierungsorganisationen zu
erleichtern.
Der Antrag wurde noch am Abend an die drei anderen Parlamentsklubs übermittelt. Kommende Woche wird vermutlich
ein Antrag auf eine Plenarsitzung des Nationalrats eingebracht. Geplanter Termin ist der 1. September. Voraussetzung
für die Abhaltung einer Sitzung ist die Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Nationalrats
durch Bundespräsident Heinz Fischer. Dann könnte in einer ersten Sitzung der Gesetzesentwurf eingebracht
und in einer weiteren Sitzung dem Verfassungsausschuss zugewiesen werde, danach sollte der Ausschuss zusammentreten.
Die Zweite und Dritte Lesung könnte in der ersten regulären Sitzung des Nationalrats am 23. September
erfolgen. Danach muss noch der Bundesrat seine Zustimmung geben. In Kraft treten soll das neue Asylgesetz am 1.
Oktober 2015.
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