Beschluss im Nationalrat über neue Zusammensetzung der Ausschüsse notwendig
Wien (pk) - Der Wechsel der Abgeordneten Kathrin Nachbaur und Rouven Ertlschweiger vom Team Stronach zum
ÖVP-Klub sowie der Austritt von Jessi Lintl haben auch deutliche Auswirkungen auf die konkrete parlamentarische
Arbeit. Aufgrund der geänderten Verteilung der Mandate im Nationalrat – SPÖ 52, ÖVP 51, FPÖ
38, Grüne 24, NEOS 9, Team Stronach 6 und 3 Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit – werden die Ausschüsse
neu zusammengesetzt. Darüber berät die Präsidialkonferenz am 17.08. um 11.00 Uhr.
Eine Neuwahl von Fachausschüssen während einer Gesetzgebungsperiode hat dann zu erfolgen, wenn eine Veränderung
im Stärkeverhältnis der Klubs Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Ausschüsse hat. Beim Hauptausschuss
und bei den Unterausschüssen gibt es keine Verpflichtung dazu. Welche Auswirkungen der Mandatswechsel auf
den Hypo-Untersuchungsausschuss hat, wird ebenfalls zu klären sein.
Die entsprechenden Wahlen müssen jedenfalls in der nächsten oder spätestens übernächsten
Sitzung des Nationalrats durchgeführt werden. Einigung muss noch darüber erzielt werden, welches Verfahren
dabei zum Tragen kommt. Die Anwendung des sogenannten d´Hondtschen Verfahrens würde dazu führen,
dass das Team Stronach in allen Ausschüssen – diese haben derzeit entweder 24 oder 18 Mitglieder (Geschäftsordnungs-,
Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss) - nicht mehr vertreten wäre. Damit bei einer Berechnung nach
d´Hondt dennoch gewährleistet ist, dass alle Klubs Mitglieder entsenden können, wäre als kleinste
Ausschussgröße 28 (S: 8, V: 8, F: 6, G: 4, N: 1, T: 1) möglich.
Eine andere Variante wäre das Shapley´sche Verfahren, das auf Grundlage der Mehrheitsbildungsverhältnisse
im Plenum für alle Fraktionen Ausschusssitze gewährleistet. Über dessen Anwendung müsste im
Vorfeld zunächst ein Konsens in der Präsidiale erzielt und dann ein entsprechender Beschluss im Nationalrat
gefällt werden.
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