Klärung der Offenlegung steuerlicher Informationen von Unternehmen / Befragung endet am
9. September
Salzburg (lk) - Die Europäische Kommission hat eine EU-weite Konsultation zur Verbesserung der Transparenz
bei der Besteuerung von Unternehmen auf dem EU-Binnenmarkt gestartet. Geklärt werden soll die Frage, ob Unternehmen
zur Offenlegung bestimmter steuerlicher Informationen verpflichtet werden sollten – beispielsweise über eine
länderbezogene Berichterstattung. Darüber berichtet ein aktuelles Info-Sheet aus dem Salzburger EU-Verbindungsbüro
in Brüssel.
Hintergrund der Konsultation ist ein Aktionsplan zur grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU,
den die Europäische Kommission vorgelegt hat. Der "Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung
in der Europäischen Union" nennt fünf Aktionsschwerpunkte: eine Lösung für das Problem
der Gewinnverlagerung (konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage); effektive Besteuerung am Ort
der Wertschöpfung; Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen; Fragen der Steuertransparenz
in Hinblick auf kooperationsunwillige Drittstaaten; Ausbau der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden
der EU-Mitgliedstaaten.
Die Antworten auf die Konsultation werden von der Kommission für die Vorschläge möglicher gemeinsamer
Maßnahmen auf EU-Ebene berücksichtigt. Alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Behörden
sind zur Teilnahme eingeladen, insbesondere bei Interesse an oder Erfahrung mit den Bereichen Berichterstattung
und Steuern. Auf der Website der EU-Kommission finden sich Informationen zur Konsultation auf Englisch und der deutschsprachige Fragebogen. Die Eingabefrist läuft bis 9. September 2015.
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