Jugendstrafvollzug: sinnvolle Alternativen für Jugendliche und junge Erwachsene
Wien (bmj) - Am 12.08. schickte Justizminister Wolfgang Brandstetter den Entwurf zur Reform des Jugendgerichtsgesetzes
in die fünfwöchige Begutachtung. Damit werden die Empfehlungen des Runden Tisches, der für die Reform
des Jugendstrafvollzugs eingesetzt wurde, umgesetzt. "Mit der Reform des Jugendgerichtsgesetzes schaffen wir
nun die zeitgemäßen Grundlagen für den Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen und
jungen Erwachsenen", so Bundesminister Brandstetter über den Entwurf, an dem lange und intensiv gearbeitet
wurde. Oberstes Ziel ist dabei die Vermeidung von Untersuchungshaft und in weiterer Folge von Strafhaft bei jugendlichen
und heranwachsenden Straftätern. Dazu soll verstärkt auf sinnvolle Alternativen zur Haft fokussiert werden:
"Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass jugendliche und heranwachsende Straftäter ein Leben lang
kriminell sind. Ganz im Gegenteil: Ihr Verhalten ist noch stark beeinflussbar und so stehen die Chancen eines Neubeginns
in dieser Altersgruppe noch besonders hoch - diese müssen wir nutzen", so Brandstetter. In Kraft treten
soll das Gesetz mit 1. Jänner 2016.
Um den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft noch stärker hervorzuheben, sollen Richter und Staatsanwälte
künftig begründen müssen, warum der Zweck der Untersuchungshaft nicht durch gelindere Mittel erreicht
werden kann. Mit dieser neuen Bestimmung soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen wie beispielsweise die
betreuten Wohngemeinschaften, die Jugendgerichtshilfe und die Sozialnetzkonferenzen auch tatsächlich von allen
Richtern und Staatsanwälten wahrgenommen werden. Weitere Neuerungen betreffen die Möglichkeit der Haftaufschiebung
für Ausbildungszwecke, wenn das Haftausmaß drei Jahre nicht übersteigt sowie die verpflichtend
durchzuführenden Jugenderhebungen.
Erweiterung des Jugendgerichtsgesetzes um "junge Erwachsene"
Im Zuge der Reform sollen zudem Straftäter, die das achtzehnte aber noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr
vollendet haben, in das Jugendgerichtsgesetz aufgenommen werden. So sollen bestimmte Regelungen, die bisher nur
bei Jugendlichen galten, künftig auch bei jungen Erwachsenen angewendet werden können. "Auch 20-Jährige
befinden sich meist noch in der sogenannten Adoleszenz-Krise. Daher müssen wir verstärkt auf Prävention
statt auf Repression setzen", meint Brandstetter. Um den Gerichten mehr Möglichkeiten zu geben, sollen
unter anderem die Strafuntergrenzen bei jungen Erwachsenen an jene der Jugendlichen angepasst werden. "Wir
tun also wirklich sehr viel dafür, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine zweite Chance zu geben, damit
sie erfolgreich resozialisiert werden können", sagt Brandstetter.
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