Bozen (lpa) - Die Landesregierung legt in diesem Sommer einen Nachtragshaushalt mit entsprechendem Finanzgesetz
vor. "Wir haben heute die beiden Gesetzesvorlagen genehmigt, so dass diese noch im August dem Landtag übermittelt
werden können", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher am 11.08. nach der Regierungssitzung.
Während es beim Nachtragshaushalt darum geht, zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in Höhe von
138 Millionen Euro nach Prioritäten einzusetzen, soll das Finanzgesetz dazu genützt werden, eine Reihe
wichtiger gesetzlicher Regelungen möglichst schnell zu treffen. "Über die Verteilung der Geldmittel
haben wir uns bereits Ende März geeinigt", brachte Landeshauptmann Kompatscher bei der Pressekonferenz
im Anschluss an die Regierungssitzung in Erinnerung, "ein Großteil davon fließt in das Gesundheits-beziehungsweise
das Sozialwesen: So werden 38,5 Millionen Euro dem Sanitätsbetrieb zugewiesen und 30 Millionen Euro für
die Pflegesicherung zweckgebunden." Hinzu kommen zusätzliche Beträge für Familien und für
das Personal. Der Landeshauptmann erinnerte auch daran, dass mit der Entscheidung der Landesregierung Ende März
auch für den geförderten Wohnbau zusätzliche Geldmittel bereitgestellt worden waren: Zwölf
Millionen Euro zur Gewährung von Vorschüssen auf die staatlichen Steuergutschriften für Sanierungen,
20 Millionen für Bauprogramme des Wohnbauinstituts und zehn Millionen Euro für die Erschließung
von Wohnbauzonen.
Neben den technischen Bestimmungen beinhaltet der Finanzgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2015 einige Nachbesserungen.
Diese betreffen beispielsweise die neue Landespersonalordnung. "Wir haben mit der Regierung vereinbart, einige
Präzisierungen vorzunehmen, um eine Anfechtung zu vermeiden", erklärte Landeshauptmann Kompatscher.
Er betonte, dass es sich nicht um substantielle Änderungen handle. Um einer Anfechtung des Landespersonalgesetzes
zuvor zu kommen, sei auch der einzige vom Ministerrat beanstandete Artikel, der Artikel 29, der die Versetzung
in den Ruhestand von Amts wegen regelt, aus dem Gesetz gestrichen worden. In dieser Sache kündigte der Landeshauptmann
allerdings an, dass das Land mit der Regierung in Rom eine vertiefende Klärung anstrebe, "auch weil die
Region Lombardei ohne Beanstandung der Zentralregierung eine ähnliche Gesetzesregelung verabschiedet hat".
Einige beschlossene Änderungen werden nun in den Gesetzestext eingearbeitet. Anschließend werden die
beiden Entwürfe zu Nachtragshaushalt und Finanzgesetz dem Landtag übermittelt, wo sie bereits am 25.
August im zuständigen Ausschuss behandelt werden sollen.
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