Von Götzens bis Nesselwängle: 450.000 Euro für beschleunigte Zusammenlegungs-
und Flurbereinigungsverfahren
Innsbruck (lk) - 25 Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsverfahren sind derzeit in Tirol in Arbeit, bei
denen zur Verfahrensabwicklung baulichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Die dafür anfallenden
Investitionskosten setzen sich aus Interessentenbeiträgen und öffentlichen Mitteln zusammen. Mit einer
kräftigen Finanzspritze des Landes Tirol können die Grundzusammenlegungen nun wesentlich zügiger
abgewickelt werden: 450.000 Euro nimmt die Tiroler Landesregierung im Rahmen des Impulspakets Tirol dafür
in die Hand.
„Die eingesetzten öffentlichen Mittel kommen nicht nur der Landwirtschaft zu Gute, sondern sind auch umfassende
Investitionen in den ländlichen Raum“, betont LHStv Josef Geisler. Als Beispiele nennt der Agrarreferent den
Erhalt der Kulturlandschaft, die Nutzung der Wirtschaftswege als Spazier- und Wanderwege oder Maßnahmen für
den Umwelt- und Hochwasserschutz.
Der Großteil der Mittel wird zur Beschleunigung des Zusammenlegungsverfahrens Thaurer Felder im Bezirk Innsbruck
Land eingesetzt. Hier werden auf einer Fläche von circa 230 Hektar die Grundparzellen neu geordnet und das
ländliche Wegenetz wie Gemeindewege und Wirtschaftswege für die heutigen Anforderungen neu angelegt.
„Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 300.000 Euro können wichtige Maßnahmen vorzeitig realisiert
werden, die zur Neueinteilung der Grundstücke notwendig sind“, erklärt LHStv Geisler. 30.000 Euro fließen
in das Zusammenlegungsverfahren Unteres Feld in Götzens, das baulich noch in den Kinderschuhen steckt. Durch
die zusätzlichen Mittel startet die Umsetzung bereits im Herbst 2015 anstatt im Frühjahr 2016.
Die restlichen Mittel aus dem Konjunkturpaket werden zur rascheren Baustellenabwicklung in die laufenden Verfahren
in Bichl-Ronach (21.000 Euro) in der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal, in Nesselwängle im Außerfern
(20.000 Euro), im Bezirk Landeck für den Notweg Feichten im Kaunertal (44.000 Euro) sowie das Verfahren in
der Gemeinde Fendels (10.000 Euro) und im Bezirk Imst für die Beschleunigung des Zusammenlegungsverfahrens
in Wald in Arzl (25.000 Euro) eingesetzt.
Die baulichen Maßnahmen werden durchwegs von heimischen Firmen abgewickelt. Zusätzlich werden von den
Zusammenlegungs- bzw. Flurbereinigungsgemeinschaften heimische Arbeitskräfte als Bauleitung und für Handarbeitsleistungen
eingesetzt. „Somit ist gewährleistet, dass die zusätzlichen Budgetmittel in den regionalen Wirtschaftskreislauf
fließen und Arbeitsplätze sichern. Durch den ergänzenden Einsatz von Interessentenmitteln wird
ein verstärkter Impuls für die Tiroler Wirtschaft erzielt“, verweist LHStv Geisler auf den Mehrwert dieser
Maßnahme.
Wissen
Zersplitterter land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz wird durch Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren
(nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996) neu eingeteilt und erschlossen. Zusammenlegungen sind größere
Verfahren, die mit Verordnung eingeleitet werden, Flurbereinigungen sind kleinere Verfahren, die mittels Bescheid
eingeleitet werden. Im Rahmen von Zusammenlegungen und Flurbereinigungen können auch Nachteile beseitigt werden,
die durch Maßnahmen im öffentlichen Interesse, wie Straßen, Radwege, der Schaffung von Bahnstrecken,
Gewerbegebieten, Gewässern, Windschutzhecken, Lawinenschutzdämmen, Retentionsflächen usw., entstanden
sind. Ziel der Grundzusammenlegung ist eine umweltverträgliche Landwirtschaft, die auch nach ökologischen
Gesichtspunkten gestaltet ird.
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