Neue Verordnung mit Standes- und Ausübungsregeln für Vermittlungsagenturen in öffentlicher
Begutachtung
Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Verordnung über die Standes- und Ausübungsregeln
für die Organisation von Personenbetreuung in die öffentliche Begutachtungsphase versandt. "Damit
schaffen wir klare Rahmenbedingungen und mehr Transparenz für die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen
in der 24-Stunden-Betreuung. In der Praxis werden davon sowohl die Personenbetreuer als auch die betreuungsbedürftigen
Menschen profitieren", sagt Mitterlehner. Die Verordnung fußt auf der jüngsten Gewerbeordnungs-Novelle,
mit der das freie Gewerbe der "Organisation von Personenbetreuung" (Vermittlungsagenturen) geschaffen
wurde.
Die neuen Verhaltensregeln für das freie Gewerbe umfassen die Erweiterung der Informationspflichten in Werbung
und Geschäftsverkehr sowie die Regelung des Verhältnisses zwischen Vermittlungsagentur und Personenbetreuer
(Aufklärungspflichten des Vermittlers, schriftlicher Organisationsvertrag mit festgelegten Mindestanforderungen).
Ebenfalls klar geregelt wird das Verhältnis zwischen Vermittlungsagentur und betreuungsbedürftiger Person
(Erhebung des Betreuungsbedarfs, Aufklärung über die Tätigkeiten und Pflichten der Personenbetreuer,
Mindestinhalte des Vermittlervertrags).
Das Wirtschaftsministerium hat die neuen Ausübungs- und Standesregeln gemeinsam mit dem Sozialministerium,
der Wirtschaftskammern Österreich und mit Vertretern der Vermittlungsbranche (Caritas, Hilfswerk) erarbeitet.
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