Bozen (lpa) - Eine einheitliche Vorgangsweise für die Umsetzung europäischer Richtlinien ist das Ziel
des Europagesetzes des Landes. Der von der Landesregierung am 25.08. gutgeheißene Gesetzesentwurf regelt
den notwendigen formellen Ablauf. Innerhalb 2017 soll erstmals die "materielle" Umsetzung des Gesetzes
folgen. Dieser wird die Anpassung der Landesbestimmungen mit europarechtlichem-Bezug enthalten.
"Wir haben das Recht, europäische Richtlinien zu übernehmen und in Landesgesetze umzuwandeln. Andererseits
ist es unsere Pflicht, Normen des Landes dem EU-Recht anzupassen", schickte Landeshauptmann Arno Kompatscher
voraus, warum es dieses Gesetz brauche. "Außerdem gibt es nun eine EU-Richtlinie, die besagt, dass die
Mitgliedsstaaten eigene Europagesetze erlassen, die regeln, wie die Übernahme der einzelnen Richtlinien erfolgt",
so Kompatscher.
"Der Einfluss der Europäischen Union auch auf die Bereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes
fallen, wächst stetig. Deshalb ist es notwendig, das Verfahren, wie die Vorgaben aus Brüssel bei uns
umgesetzt werden, in eine einheitliche Form zu bringen", erklärte der Landeshauptmann. Zusätzlich
zu der Aufgabe, europäische Richtlinien durch Landesgesetze umzusetzen, ist das Land laut dem genehmigten
Gesetzentwurf angehalten, an der Entstehung und Ausarbeitung europäischer Gesetzestexte mitzuwirken.
"Der heute genehmigte Entwurf für ein Verfahrensgesetz sieht vor, dass die Landesregierung nun das bestehende
Landesrecht auf seine Übereinstimmung mit dem Europarecht überprüft und dass die Landesregierung
innerhalb 2017 dem Landtag einen ersten materiellen Gesetzesentwurf vorlegt", beschreibt Kompatscher. Das
Landesamt für Gesetzgebung wird die EU-Rechtakte überwachen und die zuständigen Landesabteilungen
entsprechend darüber informieren. Außerdem wird das Amt die Abteilungen bei der Erarbeitung der Rechtsvorschriften
unterstützen und das materielle Europagesetz ausarbeiten.
Das erste Europa-Gesetz im Sinne dieses einheitlichen Verfahrens soll bis 2017 stehen und wird regeln, wie die
Richtlinien umgesetzt werden, bzw. wie bestehende Landesgesetze angepasst werden müssen, um den EU-Vorgaben
zu entsprechen. "Ziel ist ein einheitliches Gesetz, das Landesbestimmungen mit europarechtlichem Bezug an
den geltenden Rechtsrahmen anpasst", erläutert der Landeshauptmann. Derzeit erfolgt die Anpassung des
Landesrechts an europäische Richtlinien vorwiegend durch einzelne Landesgesetze zu bestimmten Themen, beispielsweise
durch Omnibus- oder Finanzgesetze.
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