Erster Schritt für Europagesetz des Landes

 

erstellt am
26. 08. 15
15.30 MEZ

Bozen (lpa) - Eine einheitliche Vorgangsweise für die Umsetzung europäischer Richtlinien ist das Ziel des Europagesetzes des Landes. Der von der Landesregierung am 25.08. gutgeheißene Gesetzesentwurf regelt den notwendigen formellen Ablauf. Innerhalb 2017 soll erstmals die "materielle" Umsetzung des Gesetzes folgen. Dieser wird die Anpassung der Landesbestimmungen mit europarechtlichem-Bezug enthalten.

"Wir haben das Recht, europäische Richtlinien zu übernehmen und in Landesgesetze umzuwandeln. Andererseits ist es unsere Pflicht, Normen des Landes dem EU-Recht anzupassen", schickte Landeshauptmann Arno Kompatscher voraus, warum es dieses Gesetz brauche. "Außerdem gibt es nun eine EU-Richtlinie, die besagt, dass die Mitgliedsstaaten eigene Europagesetze erlassen, die regeln, wie die Übernahme der einzelnen Richtlinien erfolgt", so Kompatscher.

"Der Einfluss der Europäischen Union auch auf die Bereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, wächst stetig. Deshalb ist es notwendig, das Verfahren, wie die Vorgaben aus Brüssel bei uns umgesetzt werden, in eine einheitliche Form zu bringen", erklärte der Landeshauptmann. Zusätzlich zu der Aufgabe, europäische Richtlinien durch Landesgesetze umzusetzen, ist das Land laut dem genehmigten Gesetzentwurf angehalten, an der Entstehung und Ausarbeitung europäischer Gesetzestexte mitzuwirken.

"Der heute genehmigte Entwurf für ein Verfahrensgesetz sieht vor, dass die Landesregierung nun das bestehende Landesrecht auf seine Übereinstimmung mit dem Europarecht überprüft und dass die Landesregierung innerhalb 2017 dem Landtag einen ersten materiellen Gesetzesentwurf vorlegt", beschreibt Kompatscher. Das Landesamt für Gesetzgebung wird die EU-Rechtakte überwachen und die zuständigen Landesabteilungen entsprechend darüber informieren. Außerdem wird das Amt die Abteilungen bei der Erarbeitung der Rechtsvorschriften unterstützen und das materielle Europagesetz ausarbeiten.

Das erste Europa-Gesetz im Sinne dieses einheitlichen Verfahrens soll bis 2017 stehen und wird regeln, wie die Richtlinien umgesetzt werden, bzw. wie bestehende Landesgesetze angepasst werden müssen, um den EU-Vorgaben zu entsprechen. "Ziel ist ein einheitliches Gesetz, das Landesbestimmungen mit europarechtlichem Bezug an den geltenden Rechtsrahmen anpasst", erläutert der Landeshauptmann. Derzeit erfolgt die Anpassung des Landesrechts an europäische Richtlinien vorwiegend durch einzelne Landesgesetze zu bestimmten Themen, beispielsweise durch Omnibus- oder Finanzgesetze.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at