Regierung behandelte mehr als 20 Tagesordnungspunkte – „Sammelstellen“ sollen in die Asyl-Länderquote
eingerechnet werden – Schreiben an Bundesministerin für Inneres
Eisenstadt (blms) - Die Burgenländische Landesregierung hat in diesem Jahr nicht wie in den vergangenen
Jahren üblich Anfang September, sondern nach einer kurzen Sommerpause bereits am 25.08. ihre erste Regierungssitzung
abgehalten. „Die neue Landesregierung hat sich sehr viel vorgenommen. Das ist nur mit einem hohen Arbeitspensum
zu bewältigen. Und wir brauchen in vielen Fragen auch rasche und klare Entscheidungen“, betonen Landeshauptmann
Hans Niessl und Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz unisono. Die heutige Tagesordnung umfasste
unter anderem Themen wie Wohnbauförderung, Schulbusse, Wirtschaft und Sicherheit, wobei insgesamt mehr als
20 Tagesordnungspunkte behandelt wurden.
Die Landesregierung befasste sich in ihrer heutigen Sitzung auch mit dem Thema Asyl- und Flüchtlingswesen.
Das Bundesland Burgenland sei sich seiner humanitären Verantwortung im Bereich der Unterbringung und Versorgung
von Flüchtlingen bewusst. „Wir sind bestrebt, dem Auftrag entsprechend der geltenden 15a-Vereinbarung bestmöglich
nachzukommen.“ Eine Prüfung der zugrundeliegenden Vereinbarungen (15a-Vereinbarung und das gemeinsame Konzept
der Länder und des BMI) habe ergeben, dass die Betreuungsplätze in den Erstversorgungsstellen („Sammelstellen“)
bei der Berechnung der Länderquote zu berücksichtigen sind. Die Landesregierung hat diese Rechtsansicht
mit ihrem heutigen Beschluss bekräftigt – dies wird auch der Bundesministerin für Inneres in einem Schreiben
mitgeteilt werden. Bei Berücksichtigung der Betreuungsplätze in den „Sammelstellen“ würde das Land
Burgenland seine Quote bereits übererfüllen. Im Burgenland stehen derzeit in den „Sammelstellen“ rund
300 zusätzliche Plätze zur Verfügung.
Die Landesregierung verweist in ihrer Begründung darauf, dass auch die bereits installierten Bundesbetreuungseinrichtungen
sowie Verteilerquartiere in die jeweiligen Länderquoten eingerechnet werden. Da den Flüchtlingen in den
„Sammelstellen“ ein angemessener Schlafplatz und die erste notwendige Grundversorgung zur Verfügung stehen,
sei von einem „Betreuungsplatz“ gemäß Grundversorgungsvereinbarung auszugehen. Niessl und Tschürtz:
„Das Land Burgenland ist sich seiner Verantwortung bewusst, im Burgenland werden von der Polizei, von Hilfsorganisationen,
von Privaten, von Gemeinden und von vielen Einrichtungen große Anstrengungen unternommen. Aber wir fordern
auch Fairness bei der Aufteilung von Flüchtlingen ein.“
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