Uhudler: Runder Tisch zu Chancen, Potentiale,
 Alternativen und Nachhaltigkeit

 

erstellt am
04. 09. 15
10:00 MEZ

Agrarlandesrätin Verena Dunst: "Der Uhudler als Kulturgut und Identitätsmerkmal im Südburgenland muss erhalten bleiben"
Moschendorf/Eisenstadt (blms) - Die Diskussion über die Zukunft des Uhudlers in der südburgenländischen Region hat in den letzten Monaten zu erheblicher Verunsicherung geführt. Der Grund dafür ist längst bekannt: Seit dem EU Beitritt Österreichs 1995 gilt die Europäische Weinmarktordnung, die vier Uhudlersorten erlaubt. Diese Erlaubnis ist allerdings bis 2030 befristet – es dürfen keine neuen Weingärten gepflanzt oder wiederausgepflanzt werden. Eine Nachpflanzung ist nach derzeitiger gesetzlicher Lage bis 2030 erlaubt. Bemühungen den Bestand des Uhhudler über 2030 hinaus zu sichern gab es bereits. Nun sollen Fakten geschaffen und die Weichen zur Rettung gestellt werden. Um Potentiale und Alternativen seriös und mit fundiertem rechtlichen Hintergrund offen mit Experten und betroffenen WinzerInnen zu diskutieren, lud Agrarlandesrätin Verena Dunst zu einem Runden Tisch ins Weinmuseum Moschendorf. Die Klassifizierung der Uhudler-Sorten in Rahmen der Burgenländischen Weinbauverordnung könne eine Lösung bringen, sagt Rechtsanwalt Werner Dax. Eine Änderung der Verordnung ist ohnehin geplant. „Wir werden die Weichen stellen für neue gesetzliche Rahmenbedingungen“, so Dunst. Auf Bundesebene soll eine Novelle zum Weingesetz in den nächsten Monaten beschlossen werden.

„Der Uhudler ist eine Marke für das Südburgenland, er schafft Identität und Wertschöpfung. Klar ist: Er wird nicht von heute auf morgen einfach verschwinden. Bis 2030 ist er nach EU-Marktordnung erlaubt“, so Dunst. Nun müsse man gemeinsam mit allen Betroffenen die grundsätzliche Vorgangsweise festlegen. Eine Neudefinition als Obstwein bietet für einige WinzerInnen einen möglichen Ausweg, andere sehen die Zukunft eher in einer Definition als speziellen Qualitätswein. Ende September soll bei einem weiteren runden Tisch entschieden werden, in welche Richtung es geht.

„Wir haben heute mögliche Wege zur Erhaltung des Uhudlers aufgezeigt. Nur eine Änderung der Bezeichnung reicht nicht“, sagt Rechtsanwalt Werner Dax. Bis Jahresende eine rechtliche Lösung vorzulegen sei möglich, so der Rechtsexperte. Ein Lösungsansatz könnte in der Klassifizierung der Uhudler-Sorten liegen, dazu müsste die burgenländische Weinbauverordnung geändert werden. „Diese zu ändern ist ohnehin geplant. Die Verordnung kommt den Uhudler-Winzern nicht entgegen“, sagt Dunst. Auch sei sie mit Agrarminister Andrä Rupprechter im Gespräch. Auf Bundesebene wird an Einer Novelle des Weingesetzes gearbeitet.

Anonyme Anzeigen gegen rund 40 Winzer
Anonyme Anzeigen wegen angeblich illegal ausgepflanzter Uhudlerreben und gerichtliche Rodungsbescheide belasten das Gesprächsklima. Bisher wurden rund 40 Winzer angezeigt. Klar sei auch, so Dunst, „dass nicht die EU Schuld an der Diskussion rund um den Uhudler trägt. Das ist vom Burgenland aus nach Wien und von dort weiter nach Brüssel getragen worden. Die Anzeigen wurde anonym erstattet.“

„Natürlich müssen die Gesetze eingehalten werden“, betont Dunst. Ganz ausschließen, dass es dennoch zu keinen Rodungen kommt, will Dax nicht. Voraussetzung sei allerdings eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. „Aber versprechen kann man nichts. Und es ändert auch nichts daran, dass Neuauspflanzungen nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrig sind.“ Derzeit sind die Rodungsbescheide ausgesetzt da die Causa beim Verwaltungsgerichtshof liegt. Dieser werde frühestens in drei bis sechs Monaten eine Entscheidung treffen, schätzt Dax.

„Der Uhudler ist ein wichtiges Kulturgut und Identitätsmerkmal im Südburgenland, eine unverkennbare Charaktereigenschaft der Region - die Erhaltung und Weiterführung der kostbaren Rarität muss gesichert werden“, so Dunst abschließend.

 

 

 

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