Klare Sub-Unternehmer-Regelungen sorgen zusätzlich für mehr Transparenz
Wien (asfinag) - Bestbieter-Prinzip und klare Sub-Unternehmer-Regeln - mit diesen beiden Maßnahmen
sorgt die ASFINAG, noch vor entsprechenden neuen rechtlichen Regeln, ab 15.05. bei sämtlichen Bauaufträgen
für mehr Qualität und für mehr Transparenz. Bei Vergaben wird nicht mehr ausschließlich der
Preis bewertet, sondern es kommen auch bis zu 18 klar definierte Qualitäts-Kriterien zur Anwendung. Weisen
Unternehmen nach, dass sie etwa längere Gewährleistung bieten, einen hohen Facharbeiteranteil haben,
Energie einsparen oder durch innovative Methoden die Bauzeit verkürzen, dann können sie auch zu einem
höheren Preis anbieten.
Zweite Regelung: Unternehmen, die bei Bauaufträgen zum Zug kommen, müssen künftig die wesentlichen
Teile des Auftrags selbst übernehmen, und können den Auftrag damit nicht einfach an Sub- oder Sub-Sub-Unternehmen
weitergeben. Dass dies funktioniert zeigen acht Pilotprojekte, die die ASFINAG 2014 und 2015 umgesetzt hat - ohne
Einsprüche, Kostenexplosionen oder überbordenden bürokratischen Aufwand.
"Wir wollen noch mehr Qualität und wir wollen Transparenz bei unseren Bauprojekten", sagt ASFINAG
Vorstand Alois Schedl, "wir sind felsenfest überzeugt, wenn wir jetzt bei den Aufträgen mehr für
bestimmte Qualitätskriterien investieren, dann wird sich das wirtschaftlich rechnen - durch weniger Sanierungsaufwand
und weniger Mängel. Und wir sagen auch ganz klar: Wir wollen mehr Transparenz. Es kann nicht sein, dass ein
Auftragnehmer nur mit Aufträgen handelt und auf der Baustelle selbst arbeiten dann nur mehr Sub- oder Sub-Sub-Unternehmer,
die wir vielleicht gar nicht kennen. Dem haben wir jetzt einen Riegel vorgeschoben."
"Die ASFINAG investiert bis 2020 in Summe sieben Milliarden Euro und ist damit ein Schlüsselbetrieb für
die heimische Wirtschaft", sagt Verkehrsminister Alois Stöger, "vom Ausbau des Bestbieter-Prinzips
in der ASFINAG profitieren alle: die österreichische Wirtschaft - auch die vielen Klein- und Mittelbetriebe
-, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die Umwelt. Damit schaffen wir es, die bereits sehr hohe Qualität
in der österreichischen Verkehrs-Infrastruktur noch weiter zu steigern."
Neue Qualitätskriterien für Bauaufträge
Ein Bieter kann ab sofort im Rahmen seines Angebots etwa nachweisen, dass seine Projektabwicklung besten Standards
entspricht oder bestens geeignetes Fachpersonal zum Einsatz kommt. Diese Qualität ist der ASFINAG dann auch
etwas wert: Trotz des höheren Preises bleiben die Chancen des Bieters auf den Auftrag durch das neue Vergabe-Modell
intakt. Bei Bauleistungen kommen diese Kriterien ab Schätzkosten von über einer Million Euro ab 15. September
2015 verpflichtend zur Anwendung. Sie werden mit bis zu zehn Prozent im Verhältnis zum angebotenen Preis gewichtet.
Klare Sub-Unternehmer-Regelungen für mehr Transparenz
Zweite neue Regelung in der ASFINAG: Klare Subunternehmer-Bestimmungen garantieren, dass es der Bauherr nur
mehr mit bekannten Firmen zu tun hat. Zentrale Bauleistungen (sogenannte "kritische Leistungen") sind
vom Unternehmen zu erbringen, das den Zuschlag erhalten hat. Und alle wesentlichen Subunternehmer müssen der
ASFINAG bei Abgabe des Angebots bekannt sein. Acht entsprechende Pilotprojekte mit den neuen Subunternehmer-Regeln
hat die ASFINAG 2014 und 2015 bereits als Test und erfolgreich umgesetzt.
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