Generaldirektor Mayer und Neustart-Geschäftsführer Koss präsentieren Zahlen,
Daten und Fakten zur neu geschaffenen Vollzugsform
Wien (bmj) - Mit 1. September 2010 wurde in Österreich der elektronisch überwachte Hausarrest
(„eüH“) als eine weitere Form des Vollzugs von unbedingten Freiheitsstrafen eingeführt. Am 10.09. zog
Mag. Erich Mayer, Generaldirektor für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz, gemeinsam mit
Dr. Christoph Koss, Geschäftsführer vom Verein Neustart, Bilanz: In den vergangenen fünf Jahren
haben insgesamt rund 3.200 Straftäter ihre Freiheitsstrafe in Form des „eüH“ verbüßt, aktuell
befinden sich 301 Personen im „eüH“ – Tendenz steigend. „Die sogenannte Fußfessel hat sich mittlerweile
als notwendiges und sinnvolles Instrumentarium eindeutig bewährt. Sie trägt maßgeblich zur Wiedereingliederung
der Straftäter in die Gesellschaft bei, da diese in ihrem vertrauten sozialen Umfeld bleiben können“,
betont Generaldirektor Mayer einen wesentlichen Vorteil gegenüber dem geschlossenen Strafvollzug. Neustart-Geschäftsführer
Koss weist zudem auf die Relevanz der kontinuierlichen Betreuung hin: „Die Betreuung der Fußfesselträger
durch die Sozialarbeit unterstützt den Strafzweck der Resozialisierung. Diese Hilfe, Kontrolle und Bearbeitung
der Deliktsursachen ist für das Ziel der Rückfallvermeidung essentiell.“ Voraussetzungen für den
elektronisch überwachten Hausarrest sind eine geeignete Unterkunft im Inland, ein regelmäßiges
Einkommen aufgrund einer Beschäftigung sowie die schriftliche Einwilligung aller Personen, mit denen der Insasse
den Haushalt teilt. Zusätzlich darf die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigen.
Aktuell sind 301 Personen im „eüH“ angehalten, rund 44 % davon aufgrund eines Deliktes gegen fremdes Vermögen.
Rund 22 % tragen die Fußfessel, da sie eine Straftat gegen Leib und Leben begangen haben und weitere 9 %
haben gegen das Suchtmittelgesetz verstoßen. Die restlichen Personen haben sonstige Delikte begangen oder
gegen ein Freiheitsdelikt verstoßen. Der Frauenanteil liegt mit 13 % etwas höher als jener im geschlossenen
Bereich mit rund 6 %. Rückblickend auf die vergangenen fünf Jahre wurden von den rund 3.200 Anhaltungen
im „eüH“ lediglich 228 vorzeitig beendet. Gründe dafür waren meist entweder der Verdacht, dass Auflagen
verletzt oder strafbare Handlungen begangen wurden. Nur in 30 Fällen erfolgte eine neuerliche Verurteilung
wegen der Begehung strafbarer Handlungen. Der elektronisch überwachte Hausarrest wird ebenso beendet, sobald
eine der genannten Voraussetzungen dafür wegfällt.
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