Hillinger: Geprüfte Ermessensförderungen waren ordnungsgemäß abgewickelt
Salzburg (lk) - "Die vom Landesrechnungshof geprüften Ermessensförderungen waren ordnungsgemäß
abgewickelt, das Interne Kontrollsystem gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit", so der Direktor
des Salzburger Landesrechnungshofes, Mag. Ludwig F. Hillinger, am 09.09. anlässlich der Übermittlung
des Berichtes über die Prüfung der Kunstförderung 2014 an Landtagspräsidentin Dr. Brigitta
Pallauf. Der Bericht ist auf der Landes-Website abzurufen.
Das Land gab im Jahr 2014 rund 15,5 Millionen Euro für Kunstförderungen aus. Davon entfielen auf Landestheater,
Mozarteumorchester und Keltenmuseum etwa 9,8 Millionen Euro. Der Rest in der Höhe von 5,7 Millionen Euro ging
an andere Kunstschaffende, darunter das Schauspielhaus, die Szene Salzburg, die ARGEkultur, das Toihaus und das
Rockhouse.
Im Detail stellte der Landesrechnungshof folgendes fest:
Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Förderakten nur elektronisch zu führen, für jährlich
wiederkehrende Förderungen eines Antragstellers nur einen Förderakt zu verwenden und die EDV-Programme
miteinander zu verknüpfen.
Der Weg bis zur Genehmigung eines Förderantrags ist für kleine Förderbeträge kompliziert (4-stufiges
Verfahren, 8-Augen-Prinzip). Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Entscheidung über Kunstförderungen
bei kleinen Förderbeträgen auf niedrigere Ebenen zu verlagern.
Der Vergleich der Förderung einzelner Kunstsparten zeigte, dass das Verhältnis zwischen Personal- und
Finanzmitteleinsatz nicht ausgewogen ist. Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Abläufe und Aufgabenbereiche
im Referat von der Organisationsberatung analysieren zu lassen und vorhandenes Verbesserungspotenzial zu nutzen.
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