Salzburger Landesrechnungshof prüfte Kunstförderung

 

erstellt am
10. 09. 15
09:00 MEZ

Hillinger: Geprüfte Ermessensförderungen waren ordnungsgemäß abgewickelt
Salzburg (lk) - "Die vom Landesrechnungshof geprüften Ermessensförderungen waren ordnungsgemäß abgewickelt, das Interne Kontrollsystem gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit", so der Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes, Mag. Ludwig F. Hillinger, am 09.09. anlässlich der Übermittlung des Berichtes über die Prüfung der Kunstförderung 2014 an Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf. Der Bericht ist auf der Landes-Website abzurufen.

Das Land gab im Jahr 2014 rund 15,5 Millionen Euro für Kunstförderungen aus. Davon entfielen auf Landestheater, Mozarteumorchester und Keltenmuseum etwa 9,8 Millionen Euro. Der Rest in der Höhe von 5,7 Millionen Euro ging an andere Kunstschaffende, darunter das Schauspielhaus, die Szene Salzburg, die ARGEkultur, das Toihaus und das Rockhouse.

Im Detail stellte der Landesrechnungshof folgendes fest:
Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Förderakten nur elektronisch zu führen, für jährlich wiederkehrende Förderungen eines Antragstellers nur einen Förderakt zu verwenden und die EDV-Programme miteinander zu verknüpfen.

Der Weg bis zur Genehmigung eines Förderantrags ist für kleine Förderbeträge kompliziert (4-stufiges Verfahren, 8-Augen-Prinzip). Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Entscheidung über Kunstförderungen bei kleinen Förderbeträgen auf niedrigere Ebenen zu verlagern.

Der Vergleich der Förderung einzelner Kunstsparten zeigte, dass das Verhältnis zwischen Personal- und Finanzmitteleinsatz nicht ausgewogen ist. Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Abläufe und Aufgabenbereiche im Referat von der Organisationsberatung analysieren zu lassen und vorhandenes Verbesserungspotenzial zu nutzen.

 

 

 

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