EU-weite Konsultation bis 7. Oktober / Aktuelles Infosheet des Salzburger EU-Verbindungsbüros
Brüssel erschienen
Brüssel/Salzburg (lk) - Die EU-Kommission startet eine EU-weite Konsultation zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten. Zur Teilnahme an der Konsultation sind alle relevanten
Einrichtungen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen. Die Einreichfrist endet am
07.10. 2015. Darüber informiert das aktuelle Infosheet Nummer 150 aus dem Salzburger EU-Verbindungsbüro
Brüssel.
Die EU-Kommission erwägt eine erneute Aktualisierung der gemeinsamen EU-Vorschriften, mit der die aktuellen
sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den 28 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden
können. Im Zentrum der EU-Konsultation stehen Familienleistungen und die Regelung der Arbeitslosenunterstützung.
Weitere Themen sind die Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die
Mobilität von Selbstständigen auf dem EU-Binnenmarkt.
Die Ergebnisse der Konsultation will die Kommission bei ihren Vorbereitungen zur möglichen Überarbeitung
der EU-Rechtsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit berücksichtigen.
Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen in jedem Land der Europäischen Union arbeiten und
zu diesem Zweck dort wohnen. Dafür regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit den Schutz
der Rechte von Personen, die innerhalb Europas umziehen.
Die Info-Sheets
erscheinen anlassbezogen und werden an die Abonnentinnen und Abonnenten des Extrablatts aus Brüssel versendet.
Das Extrablatt
kann heruntergeladen oder kostenlos per E-Mail an bruessel@salzburg.gv.at abonniert werden.
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