Systeme der sozialen Sicherheit
 sollen koordiniert werden

 

erstellt am
08. 09. 15
09:00 MEZ

EU-weite Konsultation bis 7. Oktober / Aktuelles Infosheet des Salzburger EU-Verbindungsbüros Brüssel erschienen
Brüssel/Salzburg (lk) - Die EU-Kommission startet eine EU-weite Konsultation zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten. Zur Teilnahme an der Konsultation sind alle relevanten Einrichtungen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen. Die Einreichfrist endet am 07.10. 2015. Darüber informiert das aktuelle Infosheet Nummer 150 aus dem Salzburger EU-Verbindungsbüro Brüssel.

Die EU-Kommission erwägt eine erneute Aktualisierung der gemeinsamen EU-Vorschriften, mit der die aktuellen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den 28 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden können. Im Zentrum der EU-Konsultation stehen Familienleistungen und die Regelung der Arbeitslosenunterstützung. Weitere Themen sind die Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Mobilität von Selbstständigen auf dem EU-Binnenmarkt.

Die Ergebnisse der Konsultation will die Kommission bei ihren Vorbereitungen zur möglichen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit berücksichtigen.

Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen in jedem Land der Europäischen Union arbeiten und zu diesem Zweck dort wohnen. Dafür regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit den Schutz der Rechte von Personen, die innerhalb Europas umziehen.

Die Info-Sheets erscheinen anlassbezogen und werden an die Abonnentinnen und Abonnenten des Extrablatts aus Brüssel versendet. Das Extrablatt kann heruntergeladen oder kostenlos per E-Mail an bruessel@salzburg.gv.at abonniert werden.

 

 

 

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