Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen für
2013-2014
Wien (pk) - Alle zwei Jahre berichtet die Bundesregierung über die Maßnahmen und Aktivitäten,
die von den einzelnen Ministerien und vom Bundeskanzleramt zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen in Wirtschaft
und Gesellschaft gesetzt wurden. Der Bericht für 2013-2014 ( III-202 d.B) liegt nun dem Nationalrat vor.
Weniger Erwerbsbeteiligung, geringere Arbeitslosigkeit von Frauen
Der erste Teil des Berichts bringt Studienergebnisse zur sozio-ökonomischen Situation von Frauen in Österreich
im Berichtszeitraum. Dabei wird auch auf die Auswirkungen ausgewählter Maßnahmen einzelner Ressorts
eingegangen, wie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, das Kinderbetreuungsgeld oder das Programm FiT – Frauen
in Handwerk und Technik.
Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat seit 1995 kontinuierlich zugenommen, während die der Männer annähernd
gleich geblieben ist. Somit betrug der geschlechtsspezifische Unterschied 2013 nur mehr knapp über 10%. Die
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist dabei aber vor allem auf eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigung
im Haupterwerbsalter zurückzuführen, sodass 2013 die Teilzeitquote der Frauen bereits über 45% betrug.
Bei Männern spielt Teilzeitarbeit hingegen nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Frauen mit Kindern haben
dabei eine geringere Erwerbsbeteiligung als auch Arbeitszeit, während bei Männern eine gegenteilige Wirkung
zu beobachten ist und Kinder zu höheren Erwerbsquoten und geringere Teilzeitquoten führen.
Allerdings sind Frauen von Arbeitslosigkeit weniger stark betroffen als Männer. Dabei ist zu beobachten, dass
Frauen und Männer vor allem in den letzten fünf Jahren vor dem gesetzlichen Pensionsanfallsalter überdurchschnittlich
von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Männer stärker als Frauen.
Einkommen, Vermögen, Sozialleistungen: Frauen im Hintertreffen
Der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied hat sich in den letzten Jahren zwar leicht verringert, ist aber
noch immer beträchtlich. Bezogen auf die mittleren Bruttojahreseinkommen betrug er 2013 rund 39%. Werden familienbedingte
Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen außer Acht gelassen und nur ganzjährig Vollzeitbeschäftigte
berücksichtigt, so reduzierte sich der Einkommensunterschied auf rund 18%, ebenso bei einer Betrachtung der
mittleren Nettojahreseinkommen (rund 32%), da das Steuer- und Abgabensystem für niedrigere Einkommen günstiger
wirkt. Auch die Vermögensverteilung zeigt eine deutliche Benachteiligung von Frauen. 2014 verfügten weibliche
Single-Haushalte im Durchschnitt um ein über 40% geringeres Vermögen als männliche Single-Haushalte.
Auch bei der Beanspruchung von Sozialleistungen spiegeln sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung
und im Einkommen wider, zeigen Studien. Sie fallen jedoch im Bereich des Arbeitslosengeldes mit etwas über
17% und der Notstandshilfe mit knapp 16% doch niedriger aus als beim Erwerbseinkommen. Frauen waren 2013 stärker
auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen als Männer, vor allem Alleinerzieherinnen und alleinstehende
Frauen im Pensionsalter. Dabei sei zu beobachten, dass vor allem die Berücksichtigung des Partnereinkommens
bei der Berechnung der Notstandshilfe dazu führe, dass vor allem Frauen keinen Anspruch auf Notstandshilfe
haben, woran auch die Verbesserungen im Zuge der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung kaum
etwas geändert hätten, wird im Bericht festgehalten. Mit Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
konnten jedoch vor allem Alleinerzieherinnen ein höheres Haushaltseinkommen erreichen, da für sie nun
die gleichen Leistungshöhen wie für Alleinstehende gelten.
Gender Gap wirkt sich auch auf Pensionen aus
Frauen gingen 2014 durchschnittlich mit 59,8 Jahren in Alterspension und Männer mit 63,2 Jahren. Die Tatsache,
dass 2014 etwas mehr als ein Drittel der Frauen und ein Viertel der Männer vor Antritt einer Alterspension
arbeitslos oder selbstversichert waren bzw. keine Versicherung hatten, hat negative Auswirkungen auf die Pensionshöhe.
Trotz eines tendenziellen Rückganges des Gender Gap erhielten Frauen 2014 noch immer eine um rund 48% niedrigere
Alterspension und eine um rund 37% niedrigere Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension als Männer.
Zudem liegen die Pensionsleistungen im Falle von Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeit von Frauen unter
dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende. Damit sind Frauen im Alter vielfach von ihren Ehemännern
finanziell abhängig.
Kinderbetreuungsgeld: Väterbeteiligung bleibt niedrig
Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes 2002 führte einerseits dazu, dass mehr Väter Kinderbetreuungsgeld
in Anspruch nehmen und andererseits Frauen ihre Erwerbstätigkeit zum Teil noch länger unterbrechen. Um
die Länge der Erwerbsunterbrechungen und die damit einhergehenden Nachteile auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren
und den Väteranteil zu heben, wurden 2008 und 2010 zusätzliche kürzere Bezugsvarianten mit höheren
Geldleistungen eingeführt. Der Väteranteil betrug im Jahre 2013 monatlich etwas über 4%. Da von
Männern eher die kürzeren Kinderbetreuungsgeldvarianten gewählt wurden, machte bei einer Betrachtung
der Väterbeteiligung nach abgeschlossenen Fällen der Väteranteil jedoch immerhin rund 18% aus.
Stärkste Armutsgefährdung bei Alleinerzieherinnen
Frauen waren 2013 weiterhin stärker armuts- und ausgrenzungsgefährdet als Männer. Dies betraf vor
allem alleinlebende Pensionistinnen (rund 30%) und Haushalte mit einer Hauptverdienerin (29%). Ein-Eltern-Haushalte,
vorwiegend alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern, verzeichneten mit 41% die höchste Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung.
Sozialstaatliche Leistungen (inklusive Pensionen) tragen ganz wesentlich zur Verringerung von Einkommensarmut bei.
2014 machte diese für Frauen vor dem Bezug von Sozialleistung knapp 48% und nach dem Bezug von Sozialleistungen
nur mehr rund 14% aus. Bei Männern sank die Einkommensarmut von knapp 41% auf rund 12%.
Frauen waren 2014 von erheblichen materiellen Entbehrungen ebenfalls etwas stärker betroffen als Männer,
allerdings ist hier insgesamt eine abnehmende Tendenz erkennbar. Im Gegensatz dazu ist im Hinblick auf Personen,
die in nahezu erwerbslosen Haushalten leben eine Steigerung ersichtlich. Frauen sind in diesen Haushalten etwas
häufiger anzutreffen als Männer.
Kollektivverträge: Einige offene Baustellen
Eine Analyse von Kollektivverträgen mache deutlich, dass der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen
im Entgeltbereich unterschiedlich weit gediehen ist, stellen die AutorInnen der Studie fest. Dies betreffe sowohl
die Anrechnung von Karenzzeiten als auch die Diskriminierungsanfälligkeit von Einstufungsregelungen. In einigen
Branche wäre beispielsweise die grundsätzliche Herstellung einer Entgeltübersichtlichkeit vonnöten.
Fragen wie Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit, Mehrarbeitszuschlag und Durchrechnungszeiträume sind aus
Sicht von KollektivvertragsexpertInnen bislang in keiner Branche wirklich befriedigend im Kollektivvertrag gelöst
und stellen eine "offene Baustelle" dar, heißt es im Bericht.
Allerdings gab es einzelne branchenspezifische Verbesserungen in Kollektivverträgen, die zum Abbau der Benachteiligungen
von Frauen beitrugen. Einige Veränderungen kamen grundsätzlich Beschäftigten unabhängig ihres
Geschlechts zu Gute, wie die Strategie einer kontinuierlichen Mindestlohnpolitik einiger Branchen, womit in den
letzten Jahren bei Gehaltsverhandlungen die untersten Lohngruppen stärker erhöht wurden als die obersten
Lohngruppen. Der Frauenanteil der untersten Lohngruppen ist dabei typischerweise höher.
Maßnahmen der Bundesministerien zum Abbau von Benachteiligungen
Der zweite Teil des Berichts zeigt die Resultate der Erhebung, die in den Ministerien und im Bundeskanzleramt über
die von ihnen gesetzten Aktivitäten durchgeführt wurden. Erfasst wurden die Maßnahmen und Aktivitäten
zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen, die von den Ressorts nach außen gesetzt wurden, nicht jedoch
ihre Maßnahmen der internen Frauenförderung. Die Bereiche, in denen die Ressorts aktiv wurden, betreffen
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sozialpolitische Maßnahmen, Verbesserungen der sozialen Sicherheit,
Gleichbehandlung im Arbeitsleben und aktive Frauenförderung in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Für den vorliegenden Bericht wurden 246 externe Maßnahmen der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts
beschrieben. Die beschriebenen Maßnahmen sind von ihrem Umfang und ihrer Tragweite sehr unterschiedlich,
sie reichen von der Publikation von Studien über Gesetzesänderungen zu Förderungsprogramme für
Wissenschaftlerinnen. Die meisten Nennungen kamen vom Bundesministerium für Bildung und Frauen (74 Maßnahmen),
gefolgt vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (51 Maßnahmen). Vom Bundesministerium
für Europa, Integration und Äußeres wurden 43 Maßnahmen gemeldet, vom Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 23 Maßnahmen und vom Bundesministerium für Familien und Jugend
17 Maßnahmen. Die weiteren Ministerien haben jeweils weniger als 10 Maßnahmen beschrieben.
Ein Vergleich auf Ebene der Bundesministerien insgesamt zwischen der aktuellen und der letzten Erhebungsperiode
2011-2012 zeigt, dass sich die Anzahl der Maßnahmen von 201 auf 246 erhöht hat, mit zunehmendem Schwerpunkt
in den Bereichen "Benachteiligungen", "Soziale Sicherheit" und "Gleichberechtigte Lebensformen".
Bei beiden Erhebungszeiträumen wurden die Maßnahmen zu einem hohen Anteil den Themenbereichen "Gleichbehandlung"
sowie "Aktive Frauenförderungsmaßnahme" in den Bereichen "Arbeitsmarkt" und "Schulische
und berufliche Bildung" zugeordnet.
Verglichen nach Maßnahmenarten bekam die Maßnahmenart "Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme"
in beiden Berichten die meisten Zuordnungen, gefolgt von den Maßnahmenarten "Sonstiges" und "Öffentlichkeitsarbeit".
Die Kategorien "Subventionen, Preise, Stipendien" und "Legislative Maßnahmen" nehmen
mit jeweils über 20% in beiden Berichten einen hohen Stellenwert ein.
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