Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren wurden formal aufgenommen
Wien (pk) – Neben dem Bundesverfassungsgesetz zur gleichmäßigeren Unterbringung von AsylwerberInnen
in Österreich hat am 17.09. auch ein Antrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Fremdenpolizeigesetzes
den Verfassungsausschuss passiert. Demnach soll die erhöhte Strafdrohung für Schlepper von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren Haft bereits dann gelten, wenn mindestens drei Personen geschleppt werden. Das derzeit
geforderte Kriterium einer "größeren Anzahl von Fremden", das nach der Judikatur ab rund 10
Personen angenommen wird, sei zu hoch gegriffen, argumentieren SPÖ und ÖVP. Auch bei gewerbsmäßiger
Schlepperei und wenn ein Flüchtling bei der Beförderung Qualen erleidet, kommt, wie schon bisher, die
erhöhte Strafdrohung zum Tragen. Mitglieder krimineller Banden und Schlepper, die das Leben von Flüchtlingen
gefährden, müssen laut Fremdenpolizeigesetz sogar mit 10 Jahren Gefängnis rechnen. Grundsätzlich
gilt für Schlepperei, ohne Erschwerungsgründe, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Der SP-VP-Antrag ( 1296/A) wurde gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Ein Antrag der FPÖ, den Gesetzentwurf
im Innenausschuss vorzuberaten, blieb in der Minderheit.
Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser begründete die Ablehnung der Gesetzesnovelle durch seine Fraktion
damit, dass der Antrag zwar gut gemeint sei, aber im Grunde ins Leere gehe. Eine Gesetzeslücke bestehe nicht
bei der Zahl der geschleppten Personen, sondern in Bezug auf jene Fällen, wo Schlepper ausbeuterisch vorgehen,
meinte er. Steinhauser befürchtet sogar einen negativen Lenkungseffekt durch den vorliegenden Gesetzesantrag,
Schlepper könnten sich entscheiden, gleich eine große Gruppe von Personen zu transportieren, wenn bereits
ab drei geschleppten Personen ein höheres Strafmaß drohe. Die Novelle hätte an der Tragödie
von Parndorf jedenfalls nichts geändert, ist er überzeugt.
Die Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V) und Nikolaus Scherak (N) wiesen demgegenüber darauf hin, dass es mit
der Gesetzesnovelle erleichtert werde, auch bei wenigen geschleppten Personen den Schlepper in Untersuchungshaft
zu nehmen, statt ihn lediglich auf freiem Fuß anzuzeigen. Schlepperei sei mittlerweile zu einem lukrativen
Geschäft geworden, man müsse alles tun, um dieses soweit wie möglich zu unterbinden, unterstrich
Gerstl. Seine Fraktionskollegin Michaela Steinacker sprach sich vor diesem Hintergrund dafür aus, auch über
höhere Geldstrafen nachzudenken. Ihrem Vorschlag, außerdem über das Thema Wissentlichkeit zu diskutieren,
konnte SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim allerdings wenig abgewinnen. Scherak hob hervor, dass es solange
Schlepperei geben werde, solange keine legalen Fluchtmöglichkeiten in die EU eröffnet würden.
Zustimmung erhielt das Gesetz auch von der FPÖ und vom Team Stronach, auch wenn beide Parteien auf noch härtere
Strafen für Schlepper drängten und bedauerten, dass der Tatbestand der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz
und nicht im Stafgesetzbuch geregelt ist. Man müsse EU-weit hart gegen Schlepper durchgreifen, es dürfe
hier keine Kompromisse geben, sagte Abgeordnete Waltraud Dietrich (T). Nach Meinung von Abgeordnetem Gernot Darmann
wäre es zudem sinnvoller gewesen, das Gesetz im Innenausschuss zu diskutieren.
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