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TTIP: Vorschläge der EU-Kommission / Stimmen aus Österreich
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erstellt am
17. 09. 15
09:00 MEZ
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EU-Kommission schlägt Investitionsgerichte für TTIP und andere EU Handels- und Investitionsabkommen
vor
Brüssel/Wien (ec) - Die Europäische Kommission schlägt mit dem Investitionsgericht ein neues
und transparentes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten vor. Es soll an die
Stelle des bisherigen Investitionsschutzverfahrens treten und bei allen Verhandlungen der EU zugrunde gelegt werden,
auch bei den Gesprächen zwischen der EU und den USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
(TTIP).
Ausgangspunkt für den neuen Vorschlag waren die Beiträge des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten,
der Parlamente der Mitgliedstaaten, der betroffenen Kreise und der Bürger, die im vergangenen Jahr an einer
EU-weiten Konsultation teilnahmen. Das neue System baut auf denselben Grundsätzen wie heimische und internationale
Gerichte auf. Dadurch sind sowohl die gesetzgeberischen Rechte der Regierungen, als auch Transparenz und Rechenschaftspflicht
gewährleistet.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte: "Mit unseren
Vorschlägen für ein neues Investitionsgericht betreten wir Neuland. Qualifizierte Richterinnen und Richter
werden für transparente Verfahren sorgen. Die Fälle werden auf der Grundlage klarer Regeln entschieden.
Dem Investitionsgericht wird eine neue Berufungsinstanz zur Seite gestellt. Hiermit bewahren wir die gesetzgeberischen
Rechte der Regierungen und sorgen dafür, dass Streitigkeiten nach dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit entschieden
werden."
"Heute haben wir unser Versprechen eingelöst, ein neues, zeitgemäßes Investitionsgericht nach
demokratischen Grundsätzen und unter öffentlicher Kontrolle einzurichten", unterstrich EU-Handelskommissarin
Cecilia Malmström.
"Es ist klargeworden, dass die bisherige Form der Streitbeilegung auf Misstrauen stößt. Gleichwohl
sind die Investoren in der EU die eifrigsten Nutzer des derzeitigen Modells, das im Laufe der Jahre von einzelnen
EU-Ländern entwickelt wurde. Somit muss Europa die Verantwortung für eine Reform und weltweit eine Vorreiterrolle
übernehmen. Das neue System beinhaltet genau die Elemente, die Bürgerinnen und Bürgern auch in heimische
und internationale Gerichte vertrauen lässt. Ich gehe mit diesem Vorschlag an die Öffentlichkeit und
übermittle ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Für mich ist ein
offener und transparenter Meinungsaustausch unverzichtbar."
Zentrale Elemente der Reform
Der Vorschlag für das neue Investitionsgericht enthält grundlegende Verbesserungen:
- Ein öffentliches Investitionsgericht, bestehend aus einem Gericht erster
Instanz und einem Berufungsgericht, soll geschaffen werden.
- Urteile werden von öffentlich bestellten, hochqualifizierten Richterinnen
und Richtern gefällt, vergleichbar mit dem Profil ständiger internationaler Gerichte wie dem Internationalen
Gerichtshof und dem WTO Berufungsgremium.
- Das neue Berufungsgericht arbeitet nach ähnlichen Grundsätzen wie das
WTO-Berufungsgremium.
- Die Möglichkeiten für Investoren, einen Streitfall vor das Schiedsgericht
zu bringen, sind genau festgelegt und auf Fälle wie gezielte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der
Rasse, Religion oder Nationalität, Enteignung ohne Entschädigung oder Rechtsverweigerung beschränkt.
- Das Regelungsrecht der Regierungen wird verankert und in den Bestimmungen der
Handels- und Investitionensabkommen garantiert.
Diese Elemente bauen auf dem bestehenden EU-Konzept auf, das folgendes gewährleistet:
- Verfahren sind transparent, Anhörungen öffentlich und Stellungnahmen
online einsehbar. Parteien, die ein Interesse an dem Streitfall haben, erhalten Beitrittsrecht.
- Forum-Shopping (Wahl des günstigsten Gerichtsstands) wird ausgeschlossen.
- Unbegründete Klagen werden umgehend abgewiesen.
- Völkerrecht und innerstaatliches Recht werden klar voneinander abgegrenzt.
- Mehrfach- und Parallelverfahren werden vermieden.
Nächste Schritte
Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Die Kommission wird den Vorschlag jetzt mit dem Rat und Europäischen
Parlament diskutieren. Danach soll der Text als EU-Vorschlag für die Gespräche und Verhandlungen mit
den USA dienen.
Hin zu einer internationalen Investitionsgerichtsbarkeit
Parallel zu den TTIP-Verhandlungen strebt die Kommission gemeinsam mit anderen Ländern die Schaffung eines
Ständigen Internationalen Investitionsgerichts an, das langfristig an die Stelle der bisherigen Verfahren
treten soll, die in EU-Übereinkommen, Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern und Handels-
und Investitionsabkommen zwischen Drittländern zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgesehen sind.
Dies würde für mehr Effizienz, Einheitlichkeit und Legitimität sorgen.
Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Die Kommission wird den Vorschlag jetzt mit dem Rat und Europäischen
Parlament diskutieren. Danach soll der Text als EU-Vorschlag für die Gespräche und Verhandlungen mit
den USA dienen.
Hin zu einer internationalen Investitionsgerichtsbarkeit
Parallel zu den TTIP-Verhandlungen strebt die Kommission gemeinsam mit anderen Ländern die Schaffung eines
Ständigen Internationalen Investitionsgerichts an, das langfristig an die Stelle der bisherigen Verfahren
treten soll, die in EU-Übereinkommen, Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern und Handels-
und Investitionsabkommen zwischen Drittländern zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgesehen sind.
Dies würde für mehr Effizienz, Einheitlichkeit und Legitimität sorgen.
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Mitterlehner: EU-Reformvorschläge für Investitionsschutz und Streitbeilegung
gehen in die richtige Richtung
Mehr Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Absicherung des Regulierungsrechts sind zentrale
Verbesserungen - Heimische Standards müssen gesichert sein
Brüssel/Wien (bmwfw) - Die von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström präsentierten Reformvorschläge
zum Investitionsschutz und zur Streitbeilegung im geplanten Freihandelsabkommen TTIP gehen auf Basis einer erster
Bewertung des Wirtschaftsministeriums in die richtige Richtung, auch wenn sie noch im Detail geprüft werden
müssen. "Die EU-Kommission hat die Schwachstellen des bisherigen Systems erkannt und die auch von Österreich
eingebrachten Kritikpunkte berücksichtigt. Die aktuellen Reformvorschläge bringen deutlich mehr Rechtsstaatlichkeit
und Transparenz und sichern vor allem das staatliche Regulierungsrecht", sagt Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner. "Entscheidend ist, dass die hohen heimischen Standards auch in Zukunft gesichert sein müssen."
Jetzt gelte es, sich die Reformvorschläge im Detail anzusehen, Unklarheiten auszuräumen und notwendige
Änderungen vorzunehmen, um zu einem Vorschlag zu kommen, der breite Unterstützung findet und den die
EU- Kommission glaubwürdig in den Verhandlungen mit den USA vertreten kann. "Österreich wird sich
in diese Diskussion aktiv einbringen", betont Mitterlehner.
Eine zentrale Verbesserung ist, dass die traditionellen Schiedsgerichte durch ein öffentliches Investitionsgerichtssystem
bestehend aus einem Investitionsgerichtshof und einer Berufungsinstanz ersetzt werden sollen. Die Richter des Investitionsgerichtshofs
und der Berufungsinstanz werden von den Vertragsparteien für sechs Jahre gewählt. Investoren hätten
also künftig keinen Einfluss mehr auf die Zusammensetzung des Gerichts. Künftige Entscheidungen würden
durch öffentlich bestellte Richter getroffen. Richter müssen höchsten fachlichen und ethischen Anforderungen
entsprechen und dürfen keiner Tätigkeit nachgehen, die zu einem Interessenskonflikt führen könnte.
Das staatliche Regulierungsrecht wird im EU-Vorschlag ausdrücklich verankert und im Handels- und Investitionsabkommen
garantiert werden. Zudem sollen die Fälle, in denen Investoren den Investitionsgerichtshof anrufen können,
genau definiert und auf entschädigungslose Enteignung, Rechtsverweigerung oder gezielte Diskriminierung auf
Basis des Geschlechts, der Rasse oder der Religion oder der Nationalität begrenzt werden.
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Graswander-Hainz: Trotz Verbesserungen liegt noch Arbeit vor uns
SPÖ-Europaabgeordnete: Gesamtpaket beim Handelsabkommen muss zum Vorteil der Bürgerinnen
und Bürger sein - nur dann gibt es eine Zustimmung
Wien (sk) - SPÖ-Europaabgeordnete Karoline Graswander-Hainz, Mitglied im Ausschuss für internationalen
Handel des Europäischen Parlaments, sagt zu den Vorschlägen von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström:
"Es handelt sich dabei um das bisher umfangreichste Zugeständnis der liberalen Handelskommissarin, das
nur auf Druck von uns SozialdemokratInnen und der BürgerInnen zustande gekommen ist. ISDS kommt zwar nicht
mehr vor, doch die Vorschläge, die nun am Tisch liegen, sind weiter mit Vorsicht zu genießen. Positiv
ist für mich der Aspekt, dass RichterInnen künftig unabhängige FachexpertInnen sein müssen
und keine der Streitparteien vertreten dürfen. Außer Streit steht für mich, dass der internationale
Handelsgerichtshof auch für das kanadische Abkommen CETA zu gelten hat, denn ohne demokratischen Investorenschutz
wird es von uns keine Zustimmung geben."
Ein wesentlicher Fortschritt ist für die SPÖ-Europaabgeordnete, dass die Bestimmung "right to regulate"
in den Haupttext einfließen wird. "Damit soll sichergestellt werden, dass Staaten und Parlamente weiter
Gesetze beschließen können, auch wenn diese möglicherweise Nachteile für Unternehmen oder
Investoren mit sich bringen. Mit uns wird es mit Sicherheit keine Einschränkung im Hinblick auf die demokratische
Entscheidungsfreiheit geben. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun auch auf diese Forderung von uns eingegangen
ist", so Graswander-Hainz.
Die SPÖ-EU-Delegation hat bereits im Verlauf der Verhandlungen drei rote Linien für TTIP aufgestellt:
Erstens fordern wir ordentliche Gerichte, Transparenz und Berufungsinstanzen sowie professionelle und unabhängige
RichterInnen. Zweitens geht es darum, eine Einschränkung von Parlamentsbefugnissen zu verhindern und drittens
wollen wir mit aller Macht eine Absenkung der Qualitätsstandards und folglich Lohn-und Sozialdumping durch
einen überbordenden Liberalisierungsdruck bei Dienstleistungen verhindern. "Bei den ersten beiden Forderungen
hat die Kommission nun eingelenkt, dennoch liegt trotz diesen Verbesserungsvorschlägen noch ein harter Weg
vor uns. Vor allem müssen den Worten nun Taten folgen", so Graswander-Hainz.
Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen EU-Kommission und US-Regierung liegt es am Europäischen Parlament,
TTIP zuzustimmen oder das Abkommen abzulehnen.
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Kronberger: Kompromiss, um TTIP-Verhandlungen bei Investitionsschutz wieder in
Gang zu bringen
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström schlägt reformiertes und transparentes
Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor
Wien (pwk) - "Die Europäische Kommission hat ihre Ankündigung für ein neues, modernisiertes
System von Investitionsgerichten mit ihrem heutigen Vorschlag umgesetzt", betonte Ralf Kronberger, Abteilungsleiter
für Finanz- und Handelspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zu den vorgelegten Vorschlägen
für ein reformiertes und transparentes Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Die neue Gerichtsbarkeit
soll das herkömmliche System der Schiedsgerichte, das unter der Abkürzung ISDS (Investor to state dispute
settlement) bekannt ist, für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP und andere künftige Handelspakte
ablösen.
Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft haben ausländische Direktinvestitionen in den vergangenen Jahrzehnten
enorme Bedeutung erlangt. So betrug der Bestand an österreichischen Direktinvestitionen im Ausland im Jahr
2014 etwa 181 Mrd. Euro, davon entfielen 8,3 Mrd. Euro auf die USA. "Diese beeindruckende Zahl veranschaulicht
die Bedeutung eines gut funktionierenden Systems bzw. von Verträgen, um österreichische Vermögenswerte
und Investitionen im Ausland gegen Willkür, Diskriminierung und Enteignung zu schützen", so Kronberger.
Diese Rechtssicherheit erhöhe nicht zuletzt auch die Stabilität von Arbeitsplätzen in österreichischen
Firmen. In der Vergangenheit wurden Schiedsverfahren zu einem Großteil von KMU in Anspruch genommen wie eine
Auswertung der OECD zeigt (22% von Kleinst- und Einzelunternehmen, ein noch größerer Teil von mittelgroßen
Unternehmen und nur 8% von den oft zitierten "Multis").
"Das System der Investitionsgerichte kann zu einer besseren Akzeptanz in der Öffentlichkeit beitragen.
Eine sachlichere und weniger emotional geführte Diskussion zu TTIP sollte jetzt wieder leichter möglich
sein", so Kronberger. Es dürfe aber keine Verlängerung der Verfahrensdauer oder höhere Verfahrenskosten
mit sich bringen, da gerade für KMU rasche Verfahren wichtig sind und es für sie oftmals eine unüberwindbare
Hürde ist, sich auf teure Verfahren einzulassen.
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Neumayer: Reformierten Investitionsschutz in TTIP etablieren
Konstruktive Vorschläge von Kommissarin Malmström für einen reformierten
Investitionsschutz in TTIP sind zu würdigen
Wien (iv) - "TTIP bietet die einmalige Chance, eine reformierte Form von Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit
zu etablieren. In diesem Sinne sind die nun konkretisierten Pläne von Kommissarin Cecilia Malmström als
konstruktiv zu würdigen", so Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV), am 16.09. Wie in internationalen Handelsabkommen üblich, soll auch TTIP den Schutz von Auslandsinvestitionen
ermöglichen. Mit der weltweiten Zunahme an grenzüberschreitenden Investitionen seien solche Abkommen
mehr denn je notwendig, so Neumayer. So machten österreichische Investitionen in den USA im vergangenen Jahr
mehr als sieben Mrd. Euro aus. "Österreich hat in der Vergangenheit daher mehr als 60 Investitionsabkommen
ausverhandelt, übrigens unter Zustimmung aller Sozialpartner", so der IV-Generalsekretär weiter.
Das nun konkretisierte Konzept der für Handelspolitik zuständigen EU-Kommissarin sieht u.a. vor, dass
über TTIP ein Investitionsgerichtshof geschaffen wird, über den unrechtmäßig behandelte Investoren
künftig Schadenersatzfälle anstrengen können sollen. Dabei soll das "right to regulate"
der Staaten gesichert sein, nur professionelle Richter sollen als Schiedsrichter zum Einsatz kommen und auch eine
Berufungsmöglichkeit geschaffen werden. Langfristig soll dies die Grundlage für die Schaffung eines permanenten
multilateralen Schiedsgerichtshofes bilden.
"Wenn auch die konkreten Details des Vorschlages noch zu prüfen sind, rufen wir die österreichische
Politik dennoch dazu auf, die Pläne der Kommission für einen reformierten Investitionsschutz in TTIP
konstruktiv zu diskutieren. Investitionsschutz einfach abzulehnen und von TTIP pauschal ausklammern zu wollen,
würde bestehende Probleme nicht lösen. Vielmehr würden die über 1.400 existierenden Investitionsabkommen
von EU Staaten in ihrer veralteten Form nur einzementiert. Dies kann nicht im Interesse der Kritiker sein. Wichtig
für die reformierte Form von Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ist, dass Verfahrenskosten begrenzt gehalten
werden und nicht ein zwischenstaatliches System aufgebaut wird, da dies nur zur Politisierung von Streitfällen
führen würde", so der IV-Generalsekretär abschließend.
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