Grenzkontrollen seit Mitternacht in Kraft:
 Was heißt das konkret?

 

erstellt am
16. 09. 15
09:00 MEZ

Österreich führt temporäre Grenzkontrollen an seinen südöstlichen Landesgrenzen ein.Was heißt das für Reisende, die nach Deutschland oder über Ungarn nach Österreich einreisen wollen?
Wien (bmi) - Ab 16. September 2015 dürfen in Österreich wieder temporäre Grenzkontrollen durchgeführt werden. Die Regierung hat am 15. September 2015 eine entsprechende Verordnung erlassen und der EU-Kommission offiziell die Wiedereinführung von temporären Grenzkontrollen gemeldet. Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit.

Die Schwerpunkte der Grenzkontrollen liegen in einem ersten Schritt an der ungarischen Grenze. Sollte es die Lage verlangen, können die Grenzkontrollen auch auf die italienische, slowenische und slowakische Grenze verschoben werden.

Grenzkontrollen: Was heißt das konkret?
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt, unabhängig von temporär durchgeführten Grenzkontrollen. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Als Reisedokument gilt der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.

Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen erlaubt in Notfällen systematische Kontrollen "für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung" – und, falls diese plötzlich kommt, auch ohne vorherige Information der EU-Kommission.

Die 26 Schengenländer, darunter 22 EU-Länder sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, dürfen für 30 Tage ihre Binnengrenzen schließen, sofern die EU-Kommission rechtzeitig informiert wird. Diese 30-Tage-Erlaubnis kann mehrmals auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

2013 beschlossen die Staaten des Schengenraums, die Grenzen für bis zu zwei Jahre kontrollieren zu können, wenn sie die massenhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten.

Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den Grenzen
In einem ersten Schritt stehen 500 Soldaten des österreichischen Bundesheeres vorwiegend in der burgenländischen Grenzregion im Assistenzeinsatz, der Einsatz kann bis auf 2.200 Soldaten ausgeweitet werden. Sie unterstützen die Polizei bei punktuellen Kontrollen, bzw. bei Checkpoints und Bahnhöfen, wenn abgesperrt wurde oder Flüchtlingsströme kanalisiert werden müssen (nur Berufs- und Zeitsoldaten). Die Soldaten unterstützen im humanitären Bereich (auch Grundwehrdiener) und koordinieren Flüchtlingstransporte.

Werden Flüchtlinge von Soldaten aufgegriffen, werden sie der Polizei übergeben. Die Feststellung der Identität der Flüchtlinge bleibt Aufgabe der Polizei.

Die bisherigen Unterstützungsleistungen des Bundesheeres laufen parallel weiter, wie bspw. die Unterstützung beim Transport von Flüchtlingen, bei der Verpflegung und Versorgung sowie bei der Planung und Logistik.

 

 

 

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