Kontrollbehörden per Erlass informiert
Wien (bmask) - "Ohne den unermüdlichen Einsatz zahlreicher Lenker von Bussen hätte der weitgehend
reibungslose Transport tausender Flüchtlinge nicht durchgeführt werden können. Es hat sich daher
in den letzten Tagen immer wieder die Frage gestellt, ob und wie weit Busunternehmen, die Flüchtlingstransporte
durchführen, zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet sind", berichten Sozialminister Rudolf
Hundstorfer und Verkehrsminister Alois Stöger. Das Sozial- und das Verkehrsministerium haben nun dazu die
Rechtslage geprüft und sind zu einer übereinstimmenden Ansicht gekommen. "Die hier anzuwendende
EU-Lenkzeiten-Verordnung sieht Ausnahmemöglichkeiten bei Transporten für humanitäre Hilfe, in Notfällen
oder bei Rettungsmaßnahmen vor, die im konkreten Fall angewendet werden können. Die für die Kontrolle
der Lenk- und Ruhezeiten zuständigen Behörden werden darüber per Erlass entsprechend informiert",
unterstrichen die beiden Minister abschließend.
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