Wissenschaftsminister empfängt neue ÖH-Bundesspitze zum Antrittsbesuch - Aufstockung
des Sozialfonds für Studierende beschlossen
Wien (bmwfw) - Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat am 25.09. das neu gewählte Vorsitzteam
der Österreichischen HochschülerInnenschaft zu einem Antrittsbesuch getroffen. "Wir setzen auf eine
sachliche Zusammenarbeit und ein gutes Gesprächsklima mit der Studierendenvertretung. Trotz unterschiedlicher
Herangehensweisen haben wir mit der konsequenten Weiterentwicklung des Hochschulsektors ein gemeinsames Ziel",
sagt Mitterlehner. Im Zuge des Arbeitsgesprächs wurde auch die soziale Lage der Studierenden diskutiert. Neben
der geplanten Strategie zur sozialen Dimension, deren Erarbeitung im Oktober starten wird, hat Mitterlehner die
ÖH-Spitze auch über eine geplante Aufstockung des ÖH-Sozialfonds informiert. "Wir wollen die
soziale Lage der Studierenden weiter verbessern, das ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden wir auch die
Bundesmittel für den ÖH-Sozialfonds aufstocken und künftig 85.000 Euro pro Jahr für diesen
Bereich aufwenden", so Mitterlehner.
Gemeinsame Finanzierung des Sozialfonds
Der Sozialfonds wird zu je einem Drittel durch das BMWFW, die ÖH-Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen
vor Ort finanziert. Das Ministerium wird seinen finanziellen Beitrag um 15.000 Euro pro Jahr erhöhen. Ausgehend
davon, dass auch die Studierendenvertreter ihren Anteil aufstocken werden, stehen ab Beginn des neuen Studienjahres
(Oktober 2015) zusätzliche Mittel in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung. Die Gesamtmittel des Sozialfonds
steigen dadurch auf 255.000 Euro pro Jahr (derzeit 210.000 Euro). Durch diese gemeinsame Aufstockung können
rund 100 zusätzliche Studierende unterstützt werden.
Diese Förderung ist für sozial bedürftige ordentliche Studierende gedacht, die von keiner anderen
Stelle eine ausreichende Unterstützung erhalten. Förderungen können gewährt werden für:
Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung, Abdeckung der Wohnkosten, Kosten für Mediation, Kosten
für Psychotherapie und bei Vorliegen eines Härtefalls, wenn Studierende ohne eigenes Verschulden in eine
soziale Notlage geraten. Im Budgetjahr 2014/15 wurden 449 Ansuchen mit einer durchschnittlichen Höhe von knapp
500 Euro bewilligt. Zusätzlich zum Sozialfonds wurde auch der Zuschuss für Studierendenmenüs um
50.000 Euro angehoben. "Ergänzend zur Studienbeihilfe investieren wir somit zusätzlich 665.000 Euro
pro Jahr in die direkte Unterstützung der Studierenden", so Mitterlehner.
185 Millionen Euro für Studienbeihilfe ausbezahlt
Allein an Studienbeihilfe wurden im Vorjahr 185,4 Millionen Euro ausbezahlt. Die jüngste Erhöhung
gab es erst 2014, als der Kinderzuschlag von 60 auf 100 Euro und die Einkommensgrenze für Ehepartner von 3.700
auf 8.400 Euro angehoben wurde. Auch die durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfen pro Studienjahr ist seit
2009/10 von jährlich 4.170 auf zuletzt 4.700 Euro gestiegen. Darüber hinaus stellt das Wissenschaftsministerium
für das Studienjahr 2015/16 500.000 Euro als Zuschuss für Studierendenmenüs, 85.000 Euro für
den Sozialfonds und rund 80.000 Euro für Informations- und Beratungsleistungen der ÖH zur Verfügung.
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