Bundesrat beschließt Enquete zum
 Thema: Digitaler Wandel und Politik

 

erstellt am
28. 09. 15
09:00 MEZ

Neue Mitglieder im gemeinsamen Ausschuss von NR und BR gemäß Finanz-Verfassungsgesetz
Wien (pk) - Der Bundesrat beschloss am 25.09. am Ende seiner Sitzung einstimmig, am 18. November 2015 von 10.00 bis 15.00 Uhr eine Enquete zum Thema "Digitaler Wandel und Politik" im Sitzungssaal des Bundesrats abzuhalten. Die Enquete ist öffentlich zugänglich. Bundesratspräsident Gottfried Kneifel hat das Thema zum Schwerpunkt seiner Präsidentschaft in der Länderkammer gemacht, wo fraktionsübergreifend ein diesbezüglicher Prozess eingeleitet wurde. Seit Ende Juli können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf http://www.besserentscheiden.at über Auswirkungen der Digitalisierung auf das Leben der Menschen und auf die Politik diskutieren und Vorschläge für ihrer Meinung nach notwendige politische und rechtliche Schritte zur Nutzung des digitalen Wandels in Österreich einbringen. Aus den Inputs der BürgerInnen wird dann das Grünbuch "Digitaler Wandel und Politik" erarbeitet, das schließlich als Grundlage für die Bundesrats-Enquete dienen soll. Am 15. September konnte der Bundesrat über den laufenden Diskussionsprozess bereits eine positive Zwischenbilanz ziehen.

Im Programm der Enquete ist unter anderem ein Statement eines Vertreters bzw. einer Vertreterin der EU-Kommission zum Thema "Digitaler Binnenmarkt" vorgesehen. Die StaatssekretärInnen Sonja Steßl und Harald Mahrer werden zur "Digitalen Roadmap" sprechen. In den beiden Panel-Diskussionen soll näher auf die Digitalisierung unter den besonderen Aspekten Innovation, Technik, Services und Märkte, sowie auf die Wissensgesellschaft im Hinblick auf Gesellschaft, Bildung, Wissenschaft und Arbeit eingegangen werden.

Neue Mitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses gemäß §9 Finanz-Verfassungsgesetz
Der Bundesrat wählte am 25.09. einstimmig fünf neue Mitglieder und vier neue Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats, der in § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes verankert ist. Die Gewählten sind Gregor Hammerl (V/St), Edgar Mayer (V/V), Peter Heger (S/B), Mario Lindner (S/St) und Christoph Längle (F/V) als Mitglieder sowie Magnus Brunner (V/V), Armin Forstner (V/St), Inge Posch-Gruska (S/B) und Gerhard Dörfler (F/K) als Ersatzmitglieder.

Der Ausschuss dient dem Ausgleich von Bundes- und Länderinteressen bei strittigen Fragen der Kompetenzverteilung in Angelegenheiten des Abgabenwesens und ist somit ein Instrument politischer Konfliktlösung, aber kein Kontrollinstrument. Er entscheidet darüber, ob ein Einspruch der Bundesregierung gegen einen Gesetzesbeschluss eines Landtages über Landes- oder Gemeindeabgaben aufrecht bleibt oder das Landesgesetz kundgemacht werden kann. Die Beschlüsse im Ausschuss werden mit einfacher Mehrheit gefällt. In der Vergangenheit gab es kaum Anlass, den Ausschuss einzuberufen, in der laufenden Gesetzgebungsperiode fand bislang nur die konstituierende Sitzung statt.

Der Ausschuss besteht aus 26 Mitgliedern, wobei die eine Hälfte vom Nationalrat, die andere vom Bundesrat gewählt wird. Für jedes Mitglied des ständigen Ausschusses ist in gleicher Art ein Ersatzmitglied zu bestellen. Der Bundesrat muss aus jedem Land ein Mitglied und ein Ersatzmitglied entsenden. Die aktuelle Liste der Ausschussmitglieder ist auf der Website des Parlaments abrufbar.

Das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern. So ist darin unter anderem auch der Finanzausgleich festgelegt, der in regelmäßigen Abständen zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden muss.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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