Bozen (lpa) - Medienpluralismus, sprachliche und kulturelle Vielfalt sowie ein unabhängiges, ausgewogenes
und flächendeckendes Informationsangebot sind nach den Worten von Landeshauptmann Arno Kompatscher die Ziele
des neuen Mediengesetzes des Landes, dem der Landtag am 22.09. zugestimmt hat. Es soll dazu die Rahmenbedingungen
bieten. Die Details werden nun mit Durchführungsverordnungen geregelt.
Als Einbringer des neuen Mediengesetzes zeigte sich Landeshauptmann Kompatscher erfreut über die rege und
facettenreiche Diskussion der Gesetzesvorlage bei der heutigen Sondersitzung des Landtages. Dies bestätige,
dass es an der Zeit war, sich in der Medienentwicklung neu zu orientieren. Mit dem neuen Gesetz wird das Landesgesetz
vom 18. März 2002, Nr. 6, das bisher das Kommunikationswesen regelte, novelliert.
"Das neue Gesetz hat das Ziel, den Medienpluralismus sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Südtirol
zu stärken und ein unabhängiges, vielfältiges, ausgewogenes und flächendeckendes Informationsangebot
zu gewährleisten", betonte der Landeshauptmann. Es regle die institutionelle Kommunikation ebesno wie
die Förderung privater Medien.
"Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen definiert; eigene Durchführungsverordnungen werden dann
den Sachbereich im Detail regeln und die Förderrichtlinien vorgeben", so der Landeshauptmann. Der Landesregierung
sei es dabei ein Anliegen gewesen, dem ständigen Wandel und der ständigen Entwicklung Rechnung zu tragen,
der die Medienlandschaft unterworfen ist. Mit Hilfe eines schlanken Gesetzes und detaillierter Durchführungsbestimmungen
könne man schneller und unkomplizierter auf eventuelle neue Bedürfnisse und Anforderungen reagieren.
Die Durchführungsverordnungen werden noch vor ihrer Genehmigung mit Beschluss der Landesregierung den Vertretern
von Medien und Journalistengewerkschaften sowie den Landtagsabgeordneten vorgestellt und diskutiert, kündigte
der Landeshauptmann an.
Als Novum in den Text aufgenummen wurde ein Passus, durch den das Diskussionsniveau in den Internet-Foren gehoben
werden soll. So soll die Veröffentlichung persönlicher Beleidigungen und Beschimpfungen einen Ausschluss
von Förderungen nach sich ziehen. Die Wertediskussion, die sich im Zusammenhang entwickelt habe, bezeichnete
der Landeshauptmann als werte- und demokratiefördernd. Er verweis darauf, dass die Neuregelung vom Beirat
für das Kommunkationswesen mitgetragen werde. Dieser werde auch die Aufgaben haben, diesen Bereich zu überwachen.
Landeshauptmann Kompatscher unterstrich zudem, dass die öffentliche Hand dikriminierende Kommunikation nicht
mittragen und nicht mit öffentlichen Geldern fördern könne und wolle. Vorgesehen sei, dass die betroffenen
Medien ihre Nutzungsbedingungen veröffentlichen müssen und dass Foren moderiert werden sollen.
Die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz sollen noch im Oktober genehmigt werden, so dass die Medien in Kürze
um Förderung für das heurige Jahr ansuchen können.
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