Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Straßenverkehr
Wien (pk) - Zentraler Punkt eines verkehrspolitischen Themenblocks im Nationalrat war am 23.09. eine Novelle
der Straßenverkehrsordnung (StVO), die vor allem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt
und einstimmig beschlossen wurde. Keine Zustimmung fanden hingegen eine Initiative der Grünen auf Etablierung
einer Alpentransitbörse, um den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern, sowie die Forderung der FPÖ
nach verstärkten Kontrollen von Fahrzeugen mit nicht-österreichischen Kennzeichen an den Bundesgrenzen
zu den östlichen Nachbarländern. Ebenfalls in der Minderheit blieben zwei Vorstöße der NEOS,
die auf mehr Transparenz sowie bessere Kooperation der Gebietskörperschaften beim Straßenbau abzielen.
StVO-Novelle unterstützt Mobilität von Menschen mit Behinderung
Durch die 27. StVO-Novelle kommt es zu einigen Erleichterungen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung.
So wird u.a. InhaberInnen von sogenannten § 29b-Parkausweisen das Befahren von Fußgängerzonen gestattet,
um ihnen den Besuch von Arztpraxen und Therapieeinrichtungen zu ermöglichen. Zudem sollen sie in Halte- bzw.
Parkverboten, die durch gelbe Bodenmarkierungen kundgemacht sind, halten oder parken dürfen. Außerdem
wird durch ein explizites Halte- und Parkverbot die Benützbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen
mit Sehbehinderung sichergestellt.
345.000 Menschen mit Behinderung werde damit der Alltag wesentlich erleichtert, resümierte SPÖ-Verkehrssprecher
Anton Heinzl. Sein Fraktionskollege Dietmar Keck begrüßte vor allem die Verbesserungen für sehbehinderte
Menschen durch die Anordnung einer Mindesthöhe für Verkehrszeichen. Viel Lob für die Novelle spendeten
auch die ÖVP-Abgeordneten Gertrude Aubauer und Andreas Ottenschläger. Das Parlament setze ein gemeinsames
Zeichen in Richtung verstärkter Rücksichtnahme auf Menschen mit Behinderung, zeigte sich die Seniorensprecherin
der Volkspartei erfreut. Ottenschläger wiederum verband seine Zustimmung mit einem kritischen Schwenk zu aktuellen
Vorfällen in Wien. Er erinnerte an die gestrige Sperre der Ringstraße, die 74. in diesem Jahr, wie er
vorrechnete, und rief dazu auf, die verschiedenen VerkehrsteilnehmerInnen nicht gegeneinander auszuspielen.
Die Sprecher der Opposition teilten die positive Eischätzung der Regierungsparteien, fanden aber in der Novelle
auch einige Wermutstropfen. So vermisste Grünen-Verkehrssprecher Georg Willi eine rückwirkende Umsetzung
der Regelung bezüglich der Festlegung einer Mindesthöhe für Verkehrszeichen. Kritik übte er
auch an der Aufhebung des Verbots der Anbringung von Werbetafeln außerhalb des Ortsgebiets im Umfeld von
Sportstätten. FPÖ-Mandatar Gerhard Deimek begrüßte grundsätzlich die Klarstellung bei
den Werbeflächen, warnte aber, die Bestimmung könnte zu einer Ausweitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
missbraucht werden. Sein Fraktionskollege Thomas Schellenbacher wiederum hätte sich eine Regelung gewünscht,
die die zulässige Höhe von optischen Verkehrsschildern mit maximal 5,50 m festlegt. NEOS-Verkehrssprecher
Michael Pock schließlich nahm die Vorlage zum Anlass, auch Anreize für RadfahrerInnen zu fordern, fand
allerdings mit seinem Vorstoß, in Tempo 30-Zonen Fahrradverkehr gegen Einbahnstraßen zuzulassen, bei
der Abstimmung kein Gehör. SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Hakel gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, gerade
in sensiblen Tempo 30-Zonen wäre Radfahren gegen die Einbahn besonders gefährlich.
Bundesminister Alois Stöger konnte die Bedenken gegen die Regelung bezüglich Werbetafeln nicht nachvollziehen
und betonte, die nunmehr vorgenommene Klarstellung bringe mehr Rechtssicherheit. Es obliege jedenfalls den Bezirksverwaltungsbehörden,
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden.
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