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Überprüfung des Asylrechts nach drei Jahren
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erstellt am
23. 09. 15
09:00 MEZ
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Faymann:
EU muss gemeinsam die vorhandenen Rechtsgrundlagen in der Asylfrage weiterentwickeln
In Österreich Überprüfung des Asylrechts nach drei Jahren und Feststellung,
ob noch ein Asylgrund vorliegt
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann ging am 22.09. im Pressefoyer nach dem Ministerrat auf die drängende
Frage ein, ob die EU eine gemeinsame Politik im Zusammenhang mit den Flüchtlingen, dem Asylrecht, dem Schutz
der Außengrenzen und internationalen Fragen schafft. "Ich gehe nicht davon aus, dass es uns gelingt,
in einer Woche alle nötigen Entscheidungen in der Gesamtfrage zu treffen. Aber ich erwarte mir, dass es ein
ernsthafter Start für eine Entscheidungsgrundlage ist. Kein einziger Staat in der EU ist in der Lage, die
Flüchtlingsfrage rechtskonform und menschlich zu lösen, wenn die EU nicht gemeinsam die vorhandenen Rechtsgrundlagen
weiterentwickelt und das Asylrecht ernst nimmt." Faymann sprach sich im Vorfeld des morgigen EU-Sondergipfels
der Staats- und Regierungschefs für eine Reform des Dublin-Abkommens, eine gemeinsame Finanzierung der Flüchtlings-Hilfsorganisationen
vor Ort und die Errichtung von Hotspots und eine Vereinheitlichung der Flüchtlingsbetreuung aus. Weiters soll
"eine Überprüfung des Asylrechts nach drei Jahren darauf, ob ein Asylgrund noch vorliegt",
umgesetzt werden.
Es solle eigentlich schon an der EU-Außengrenze festgestellt werden, ob jemand ein Asylrecht hat oder nicht.
"Das setzt einen gemeinsamen Schutz der Außengrenzen in zweifacher Hinsicht voraus. Einerseits ein Schutz
des Menschenrechts auf Asyl - also ein Hotspot, der Menschen die Chance gibt, das Asylrecht auch in Anspruch zu
nehmen. Andererseits eine klare Regelung, dass jemand, der kein Asylrecht hat, nicht hunderte Kilometer zu Fuß
durch Europa gehen sollte, sondern ihm der fehlende Anspruch bereits an der Außengrenze klargemacht wird."
Allerdings werde nach Einschätzung des Kanzlers die Einrichtung von Hotspots in Griechenland oder Italien
noch intensive Diskussionen erfordern, da es nicht nur um die Frage der Finanzierung gehe, sondern auch um das
weitere Verfahren mit den Flüchtlingen. "Da geht es auch um die Verteilung und die Bereitschaft der Verteilung
der Flüchtlinge", betonte der Kanzler. Auch kann sich Faymann vorstellen, dass diese Frage mit anderen
EU-Förderungen verknüpft werden könnte, "denn Solidarität ist keine Einbahnstraße".
Ebenso soll es auch eine gemeinsame Politik und Finanzierung von Flüchtlingslagern in der Region geben, das
heißt, eine finanzielle Unterstützung jener Institutionen, die Flüchtlinge vor Ort betreuen. "Damit
Flüchtlinge keine Notwendigkeit haben, nach Europa aufzubrechen, weil sie nichts zum Essen bekommen."
Faymann erläuterte weiters, dass es künftig eine Überprüfung des Asylanspruchs nach drei Jahren
geben solle. "Wir haben jetzt schon jederzeit die Möglichkeit, Asylbescheide zu prüfen und auch
wieder aufzuheben." Man wolle aber mit der verpflichtenden Überprüfung nach drei Jahren ein klares
Signal setzen. "Denn der Asylbescheid hängt am Asylgrund." Ein rechtlicher Irrtum sei es aber, Asylanspruch
und Familiennachzug zu verknüpfen. "Da gibt es keinen direkten Zusammenhang." Solange der Asylbescheid
Gültigkeit hat, seien sowohl die rechtlichen Möglichkeiten des Flüchtlings als auch die Integrationsverpflichtungen
zur Gänze gegeben.
Eine EU-weite Vereinheitlichung der Behandlung von Flüchtlingen, während eines Verfahrens und nach dem
Verfahren, "sollten jedenfalls mit Deutschland, am besten aber mit allen europäischen Staaten abgestimmt
werden".
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Mitterlehner: Asyl auf Zeit ist klares Signal - Schutz ja, Asyl a la Carte nein
Asylrecht ist kein Mittel für wirtschaftliche Zuwanderung – Neben Flüchtlingsthema
auch Erfolge in anderen Bereichen: Universitätsgesetz-Novelle erfolgreich erledigt, Vergleich mit Bayern für
Hypo Abwicklung
Wien (övp-pd) - "Asylrecht ist kein Mittel für wirtschaftliche Zuwanderung. Daher ist es
notwendig, dass wir mit 'Asyl auf Zeit' ein klares Signal senden. Einerseits nach außen: Wir stehen zu einer
humanitären Vorgangsweise. Jene, die Schutz vor Krieg und Terror brauchen, sollen Schutz bekommen. 'Asyl a
la Carte', wo die besten wirtschaftlichen Bedingungen ausgewählt werden, kann es jedoch nicht geben. Andererseits
nach innen: Durch die aktuelle Flüchtlingsbewegung entsteht bei vielen Österreicherinnen und Österreichern
das Gefühl, dass unsere Grenzen nicht mehr respektiert werden, dass unser Rechtssystem nicht beachtet wird
und dass wir nicht mehr der Souverän im eigenen Staat sind. Mit Asyl auf Zeit können wir den Befürchtungen
der Bevölkerung begegnen", betont Vizekanzler Reinhold Mitterlehner im Ministerrat vom 22.09. Dazu sei
es notwendig, das System zu ändern. Derzeit sieht das Gesetz vor, das unbefristete Asylrecht abzuerkennen,
wenn keine Gründe mehr vorliegen. In Zukunft soll grundsätzlich nur befristetes Asyl mit verpflichtenden
Prüfungen nach drei Jahren gewährt werden. Wird festgestellt, dass der Asylgrund – wie Verfolgung im
Heimatland – nach wie vor gegeben ist, kann Asyl verlängert werden. Weiters hält der Vizekanzler fest,
dass der verstärkte Schutz der EU-Außengrenzen der zentrale Punkt für eine Lösung der Flüchtlingsfrage
sei: "Wir brauchen Schutzzentren und Hotspots, wo eine geregelte Erstaufnahme durchgeführt und der Asylstatus
bereits an den EU-Außengrenzen geprüft werden kann. So können wir die ungeregelte Wanderbewegung
der Menschen eindämmen und der Schleppermafia die Grundlage entziehen."
Der Vizekanzler macht zudem darauf aufmerksam, dass parallel zu den Maßnahmen, die zur Bewältigung der
Flüchtlingsthematik gesetzt werden, auch in anderen Bereichen Fortschritte erzielt werden: "Wir haben
die Novelle des Universitätsgesetzes erledigt und in diesem Zusammenhang die Zugangsregelungen erfolgreich
weiter verlängert." Dass die jetzige Regelung "ohne Aufregung" bis zum Jahr 2021 fortgesetzt
werde, bezeichnet Wissenschaftsminister Mitterlehner als "Riesenerfolg". Die Novelle beinhalte auch eine
bessere Festlegung von Karrieremöglichkeiten für junge Assistenzprofessoren. Künftig muss jeder
Rektor Karrierepläne für nachkommende Wissenschaftler und Professoren vorlegen. Außerdem werde
das universitäre Organisationsrecht präzisiert. Dazu gehöre eine schärfere Unvereinbarkeitsregelung
für Universitätsräte oder auch eine "cooling of phase" für Rektoratsmitglieder.
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Strache: Faymann handlungsunfähig!
Wien (fpd) - Die FPÖ wird dem sogenannten Durchgriffsrecht des Bundes, also jenem Gesetz, das bei der
Flüchtlingsunterbringung eine Entmündigung der Länder und Gemeinden darstellt, in der Nationalratssondersitzung
am 23.09. keine Zustimmung erteilen. Das kündigte FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache bei einer Pressekonferenz
am 22.09. an. Die FPÖ fordert stattdessen eine Volksabstimmung.
Strache kritisierte den Umgang der rot-schwarzen Bundesregierung mit dem Asylthema als „grotesk“ und „unbeholfen“.
„Asyl ist nämlich grundsätzlich Schutz vor Verfolgung auf Zeit, nämlich bis zum Wegfall des Asylgrundes.
Das sieht die Genfer Flüchtlingskonvention vor und ist auch so im österreichischen Asylgesetz verankert“,
so Strache. „Seit jeher fordert die FPÖ, dass dieses Asyl auf Zeit auch wirklich vollzogen wird. Wir brauchen
daher keine Gesetzesänderung, sondern die Innenministerin braucht die vorhandenen Gesetze nur zu vollziehen“,
fordert der freiheitliche Bundesparteiobmann.
Gipfel der Flüchtlingswelle noch nicht erreicht
Dass SPÖ und ÖVP erst nach drei Jahren die Kriterien für Asyl überprüfen wollen, sei für
den FPÖ-Obmann ein kompletter Unfug. Es müsse zeitnahe Überprüfungen des Asylstatus geben,
spätestens aber nach einem Jahr. Und wenn der Asylgrund nach der Überprüfung nicht mehr gegeben
sei, müsse der Fremde sofort außer Landes gebracht werden, sagte Strache. Allein vergangenes Wochenende
sind nach Angaben des Innenministeriums 21.000 Menschen nach Österreich gekommen.
Viele offene Fragen zur Flüchtlingsproblematik
Für den Arbeitsmarkt seien die Flüchtlinge nicht verkraftbar, so der FPÖ-Chef, der davor warnt,
dass der überwiegende Teil der Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückkehren werde: „Wer jetzt kommt,
wird also bleiben. Das ist eine Form von Zuwanderung aus teilweise völlig anderen Kulturkreisen!“ Offene Fragen
gäbe es bei der Wohnungsunterbringung, den Folgen für das Gesundheits- und Sozialsystem, die Gesamtfinanzierung
und so weiter. „Wieviel kostet das alles und woher soll das Geld kommen? Wer übernimmt die Verantwortung dafür,
dass nicht Terroristen und Fundamentalisten in unser Land geschleppt werden? Mit diesen Fragen werden wir auch
Bundeskanzler Werner Faymann am Donnerstag im Nationalrat konfrontieren. Als Regierungschef ist er der Hauptverantwortliche
für das ganze Chaos. Er ist völlig handlungsunfähig“, so Strache.
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Strolz: Flüchtlingskrise kann nur auf europäischer Ebene gelöst werden
"Integrationsminister muss endlich tätig werden und der Bundespräsident
muss am amstag in New York eine UN-Sonderkonferenz einmahnen"
Wien (neos) - Anlässlich der Pressekonferenz zu den anstehenden Plenartagen betonte Matthias Strolz
am 22.09. noch einmal die Wichtigkeit einer europäischen und internationalen Lösung in der Flüchtlingskrise:
"Es muss endlich auch auf weltpolitischer Ebene gehandelt werden", so NEOS-Chef Matthias Strolz. "Bundepräsident
Heinz Fischer fliegt diese Woche noch zur UN-Generalversammlung. Er muss - auch in gemeinsamer Anstrengung mit
Außenminister Kurz - einen Sondergipfel der UNO einfordern. Die prekäre Lage im Nahen Osten und die
dadurch ausgelöste Flüchtlingskrise ist nicht nur ein europäisches Problem. Auch das heutige Treffen
der europäischen Innenministerinnen und -minister muss endlich zu klaren Weichenstellungen kommen. Die faire
und solidarische Aufteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU muss rasch umgesetzt werden, notfalls auch per
Mehrheitsentscheid."
Während Strolz Fortschritte auf europäischer und weltpolitischer Ebene einfordert, macht NEOS-Menschenrechtssprecher
Niki Scherak auf die Probleme auf nationaler Ebene aufmerksam. "Der Vorschlag der ÖVP für Asyl auf
Zeit ist keine echte Lösung, sondern nur die Eröffnung eines Nebenschauplatzes, um der Bevölkerung
das Gefühl zu vermitteln, dass etwas getan wird. Dass es diese Maßnahme schon gibt, dass eine zusätzliche
Überprüfung nach drei Jahren nur einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde und dass wohl
rund 95 Prozent der Fälle -wie in Deutschland - gleich behandelt werden würden wie ohne der Maßnahme,
wird von der Regierung wohl bewusst verschwiegen", so Scherak. "Dieses Geld, welches jetzt sinnlos in
verzichtbaren bürokratischen Mehraufwand versickern würde, wäre besser in Integrationsmaßnahmen,
Deutschkurse und Bildung investiert."
Auch Strolz verdeutlicht noch einmal die Forderung, die Integrationsmaßnahmen zu verstärken. "Wir
stehen hier vor lösbaren Problemen. Durch den Umstand, dass ein Großteil der Flüchtlinge nach Deutschland
und Schweden weiter gereist ist, haben wir die Möglichkeit, jene Flüchtlinge, die in Österreich
um Asyl ansuchen, rasch zu integrieren. Von den 75 Millionen Euro, die die Regierung für Integrationsmaßnahmen
versprochen hat, muss ein großer Teil den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Es müssen Qualitätsziele
festgesetzt werden und die Schulen, die am besten wissen, wie sie ihre Schüler fördern und motivieren
können, sollen dann eigenverantwortlich in die Umsetzung gehen können."
Abschließend stellt Strolz noch fest: "Wir müssen uns außerhalb und innerhalb Europas zu
menschlichen und solidarischen Lösungen durchringen. Unterstützen wir die am stärksten betroffenen
Länder rund um Syrien mit einem gesamteuropäischen Hilfspaket, ermöglichen und sichern wir Schutzzonen
in Syrien und schaffen wir endlich legale und geordnete Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge in
die EU. Nur so können wir wirklich etwas bewegen. Alles andere wird zu weitern humanitären Katastrophen
führen."
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