Ministerrat gibt grünes Licht für
 Generalvergleich mit BayernLB

 

erstellt am
23. 09. 15
09:00 MEZ

München/Wien (bmf) - Die Bundesregierung hat am 22.09. per Ministerratsbeschluss den Weg für einen Vergleich mit dem Freistaat Bayern geebnet. So sollen Rechtsstreitigkeiten zwischen der früheren Mutter der ehemaligen heimischen Bank Hypo und deren Ex-Mutter BayernLB beendet werden. „Mit dem Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern ist es uns gelungen, einen jahrelangen, sehr teuren Rechtsstreit zu verhindern. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur geordneten Abwicklung der HETA im Interesse aller Gläubiger“, erklärte Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling nach dem Ministerrat.

Dieser Gesetzesentwurf gießt die Inhalte, die der Finanzminister im Memorandum of Understanding vorgelegt hat, nunmehr in Gesetzesform. Die Vergleichszahlungen über 1,23 Milliarden Euro an den Freistaat Bayern für die Beilegung von Streitigkeiten rund um die frühere Hypo werden aus Rücklagen erfolgen. „Das Budget wird durch die Zahlung des Betrags, der nach Beschlüssen im Nationalrat und danach im Bundesrat Ende Oktober/Anfang November fließen soll, nicht direkt belastet. Wir haben Vorsorge im entsprechenden Budgetposten getroffen“, so der Finanzminister.

Auch die neue Griss-Kommission habe den Plan bereits goutiert. Ebenso werde Schelling zufolge das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) geändert, damit eine rechtliche Rahmenbedingung geschaffen werde, mit der Kärnten landesbehaftete Papiere zurückkaufen könne.

„Mit diesem Gesetzesentwurf und den damit verbunden Maßnahmen halten wir den Zeitplan ein, stellen sicher, dass wir im Interesse der österreichischen Steuerzahler handeln und dass eine rechtskonforme Umsetzung gesichert ist“, so Schelling abschließend.

 

 

 

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