Gentechnik - Oberhauser: Österreich nützt Opt-Out

 

erstellt am
23. 09. 15
09:00 MEZ

Brüssel/Wien (bmg) - "Österreich macht von der neu geschaffenen Opt-Out Regelung bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen Gebrauch", freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. Anfang dieser Woche verschickte die Ministerin einen Brief an den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Povilas Andriukaitis, mit dem sich Österreich von der EU-weiten Zulassung von acht gentechnisch veränderten Pflanzen ausnehmen lässt. Diese Möglichkeit wurde durch eine Änderung des Gentechnikgesetzes, die am 4. August 2015 in Kraft getreten ist, geschaffen.

Gemäß dieser Novelle kann die Bundesministerin für Gesundheit den Antragsteller für die Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) über die Europäische Kommission dazu auffordern, dass der geografische Geltungsbereich der Zulassung innerhalb des jeweiligen Nationalstaates beschränkt oder untersagt wird. Für die Ausnahme vom Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, die vor dem 2. April 2015 EU-weit beantragt oder zugelassen wurden, muss der Antrag bis längstens 3. Oktober 2015 erfolgen. Diesen Schritt hat die Gesundheitsministerin nun mit dem Brief an den EU-Kommissar vollzogen.

 

 

 

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